Vermeidung Unterhal...
 
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Vermeidung Unterhaltserhöhung durch Schenkung/Übertrag Immobilie

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(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Ich denke dieses Forum dient dazu auch den Kindern zu helfen. Deshalb ist es dem Kind gegenüber nur recht, dass es seinen Unterhalt erhält wie es ist. Das ist meine Meinung Sorry wenn viele es anders sehen.

ich stimme Dir bei Deinem Satz zu... dieses Forum dient dazu, den Kindern zu helfen.

Genau daher ist es aus meiner Sicht vielfach genau richtig, wenn hier nur soviel Unterhalt gezahlt wird, wie unvermeidbar. Denn auch dann recht dem Vater gegenüber. In diesem Forum sind die überwiegende Anzahl alles motivierte Väter, die sich für ihre Kinder einsetzen. Das führt dazu, dass der gezahlte Unterhalt (und das nicht erhaltene Kindergeld) zu einer völlig falschen Abbildung der Verhältnisse führen. Die Väter bringen (bei den üblichen Regelungen) 30 - 50% der Erziehung und Pflege des Kindes und kommen zusätzlich zu 100% für den finanziellen Aufwand des Kindes aus. Zumal es aus meiner Sicht völlig abwegig ist, dass der Bedarf des Kindes steigen soll, nur weil der Unterhalt zahlende Elternteil in einer eigenen Immobilie wohnt.

Bei meinem Fall werden die Kinder zu gut 30% von mir betreut (weil KM mehr verweigert), zu knapp 50% von KM und den Rest der Zeit sind sie im Kindergarten. In Zahlen bedeutet dies, dass KM für die Betreuung an 3 Nachmittagen die Woche (+ Nächte) gegenüber 1 (+ Nacht) die sie bei mir sind, jeden Monat über 900€ für die beiden Kinder erhält (Unterhalt + Kindergeld), daher kann sie sich leisten, nur Teilzeit arbeiten zu gehen. Ich muss für die gut 500€ Unterhalt in Vollzeit arbeiten und jeden Cent dreimal umdrehen. Ausserdem ist es schwer bei dem vereinbarten Umgang noch auf die Vollzeit-Stunden zu kommen.

Auch ich überlege, wie ich das Thema Wohnvorteil ausgemerzt bekomme... denn von dem angeblichen Wohnvorteil kann ich mir leider nix kaufen, im Gegenteil, meine Immobilie ist nicht mal ansatzweise bezahlt.

Zusätzlich kaufe ich ständig Kleidung für die Kids, weil KM zuwenig/unpassendes mitgibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2017 16:38
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @ML1,

Hallo liebes Forum,

ich werde bei dieser Frage etwas nachdenklich, da ich meine, dass hier etwas unterstützt wird, was meiner Meinung nicht richtig ist. Was ich damit meine ist, dass man weniger Geld braucht zum wohnen und versucht dies noch zu schützen, damit man nicht mehr Unterhalt bezahlen muss. Was machen Väter die teure Miete bezahlen müssen, wo holen die sich den Vorteil. Ich denke dieses Forum dient dazu auch den Kindern zu helfen. Deshalb ist es dem Kind gegenüber nur recht, dass es seinen Unterhalt erhält wie es ist. Das ist meine Meinung Sorry wenn viele es anders sehen.
LGML1

Hallo,
meine Ex hat ein Haus überschrieben bekommen sowie ein großes Erbe, deshalb zahle ich auch ab 18 keinen Unterhalt mehr.
Mfg
ML1

Hier werde ich nachdenklich... wie paßt das zusammen?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2017 16:50
 ML1
(@ml1)
Rege dabei Registriert

Das passt deshalb zusammen, weil meine Ex so ehrlich war und dies angeben hat. Das war aber auch das einzige mal. Deshalb bin ich jetzt aus dieser Zwangsmühle draußen, hätte sie es so gemacht wie der Tread hier es beschreibt müsste ich heute noch zahlen. Und das ist der Punkt den ich hier kritisiere.
Mfg
ML1

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Geschrieben : 31.05.2017 17:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

8.  Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, mietfreies Wohnen) sind kein Einkommen, es sei denn, dass die Anrechnung dem Willen des Dritten entspricht. Wenn der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder oder ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellter volljähriger Kinder sowie das Existenzminimum des Ehegatten nicht gedeckt sind, kommt eine Anrechnung ebenfalls in Betracht.

Vielleicht sollte auch einfach nur in die URL's geschaut werden, bevor der Zeigefinger erhoben wird. Und es ist legal, sich Gedanken zu machen. Auch glaube ich kaum, dass der Grund für die Schenkung/Übertragung der ist, dem Enkel einen höheren UH zu ermöglichen. Alles hat nun mal min. seine zwei Seiten.

@ML1
Auch Du schaust vor allem auf Deinen Geldbeutel. Das sagst Du selber. Dann lass es auch andere tun.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 31.05.2017 18:45
(@llcool)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

danke für die interessante Diskussion, die für mich größtenteils auch nachvollziehbar ist. Als Opener und Fragender möchte ich jedoch noch ein paar Dinger loswerden:

  • Ich zahle titulierten Unterhalt nach Stufe 5
  • KM lebt in absolutem Luxus, neues 300qm Haus, Porsche Cayenne,... auf dem Papier ist sie jedoch eine arme Kirchenmaus - sie ist ja nicht doof, sondern sehr gut beraten - ich möchte auch mal gut beraten sein!
  • Als es vor einigen Jahren um BU ging, wurde ich vom Gericht zur Zahlung von €770BU und €241KU verdonnert, obwohl ich nur ein Nettoeinkommen von €1200 als Doktorand hatte. Es wurde ein fiktives Gehalt angenommen, da ich theoretisch als Ingenieur arbeiten gehen könne; praktisch war ich froh, in der Wirtschaftskrise überhaupt eine Arbeit zu haben.
  • Ich musste wieder bei meinen Eltern einziehen und samstags neben meiner vollschichtigen Arbeit noch in einem Rechenzentrum arbeiten um über die Runden zu kommen.
  • Während dieser Zeit konnte sich KM, obwohl auf dem Papier mittellos, z. B. ein neues Auto für 30T€ kaufen und großzügig wohnen und shoppen und AIDA Urlaub machen... Sie hatte ihr Geld natürlich rechtzeitig zur Seite gebracht, sie war und ist ja gut beraten.

Also verzeiht mir, wenn es mir hier darum geht, den Unterhalt nicht weiter zu erhöhen und auch mal etwas Glück für meine Familie und mich zu haben. Neben dem Unterhalt habe ich seit Jahren noch einen Sparplan für meine Tochter angelegt, welcher monatlich dreistellig bespart wird.

Danke und Grüße
ll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2017 12:45
 ML1
(@ml1)
Rege dabei Registriert

OK, wenn ich das lese nehme ich alles zurück Sorry, wollte ich nur sagen, hatte eine andere Situation vor Augen

LG
ML1

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2017 10:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Dein Beitrag >>hier<< hätte gleich eingangs vieles erleichtert. Es ist nunmal schwer, aus der Distanz und der damit verbundenen Unwissenheit sich als Lesender hier ein Bild zu machen.

Freilich kostet das Überwindung. Danke für Deine Offenheit.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2017 02:37
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebes Forum,

ich werde bei dieser Frage etwas nachdenklich, da ich meine, dass hier etwas unterstützt wird, was meiner Meinung nicht richtig ist. Was ich damit meine ist, dass man weniger Geld braucht zum wohnen und versucht dies noch zu schützen, damit man nicht mehr Unterhalt bezahlen muss. Was machen Väter die teure Miete bezahlen müssen, wo holen die sich den Vorteil. Ich denke dieses Forum dient dazu auch den Kindern zu helfen. Deshalb ist es dem Kind gegenüber nur recht, dass es seinen Unterhalt erhält wie es ist. Das ist meine Meinung Sorry wenn viele es anders sehen.

LG
ML1

Naja,
ich werde bei dieser Antwort etwas nachdenklich.
Das Erbe eines Hauses ist ja nur eine Variante, ein weiterer Fall wäre es wenn der KV eine Immobilie ganz normal erworben hat und diese jetzt letztlich Schuldenfrei ist. Für die KU-Relevanz macht das keinen Unterschied.

Da hat also ein UH-Zahler bei der Trennung seine Ex für Ihren Teil der Immobilie finanziell abgefunden, es dann geschaft diese fertig abzuzahlen, und soll jetzt noch als "Belohnung" dafür erhöhten KU zahlen?
Würden die finanziellen Verbindlichkeiten für die Immobilie bei einer KU-Berechnung berücksichtigt werden könnte man dies ja noch rechtfertigen.
Aber einerseits ist es Privatvergnügen sich eine Immobilie anzuschaffen - und wenn diese dann Schuldenfrei ist plötzlich nicht mehr? Da wird dann plötzlich uneingeschränkter Mietvorteil herbei gezaubert, gleichzeitig aber die angemessene Miete beim Selbstbehelt sehr niedrig gehalten?

Wenn man jetzt noch im Kopf hat das das Gesetz eindeutig sagt UH-Leistung richten sich nach der Lebenssituation des UH EMPFÄNGERS ....

Also Gerechtigkeit ist was anderes .....

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2017 16:36
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo llcool,

hier wurde zwar seit zwei Wochen nichts mehr geschrieben, trotzdem von mir noch der Hinweis:

Meine Eltern möchten mir nun das von meiner Frau und mir bewohnte Haus durch Schenkung übertragen.

Auch wenn du es möglicherweise nicht hören möchtest, aber deine Eltern und du solltet bei dieser Schenkung bitte irgendwie auch berücksichtigen, dass deine Frau möglicherweise nicht auf ewige Zeiten deine Frau bleiben wird.

Und komm' mir bitte nicht mit AMIGA ("aber meine ist ganz anders") - kaum ein Teilnehmer des hiesigen Forums hat am Anfang auch nur geahnt, wie es ihm am Ende ergehen würde.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 00:02
(@llcool)
Schon was gesagt Registriert

Danke Malachit für den Hinweis, der absolut richtig und legitim ist! Von Gedanken wie AMIGA bin ich weit entfernt, dazu habe ich ja bereits meine Erfahrungen gemacht, so besitze ich selbst auch keine Wertsachen und Sparguthaben mehr  😉

Ich hatte mich bisher immer mit dem Gedanken abgefunden, dass ich im Fall einer Trennung/Scheidung "nur" die Wertsteigerung ab Schenkung ausgleichen muss. Aber bei den aktuellen Preissteigerungen von Immobilien kann da ganz schön etwas zusammen kommen. Es wird das Beste sein, alles so wie es ist zu belassen.

Grüße ll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2017 14:51




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

so besitze ich selbst auch keine Wertsachen und Sparguthaben mehr 

... dafür demnächst eine Immobilie, deren Name schon verrät, dass es ein nicht einfach zu liquidierender Vermögenswert ist und vermutlich in Summe mehr Wert als Wertsachen und Sparguthaben zusammen hat....  :puzz:
Macht nicht wirklich Sinn...

im Fall einer Trennung/Scheidung "nur" die Wertsteigerung ab Schenkung ausgleichen muss.

Dass das so ist, solltest Du eben gut sicherstellen. Und die beste Sicherstellung ist, dass dir das Eigentum eben nicht zufließt.

Und wenn, dann bitte:

Meine Empfehlung ist auch , dies zusammen mit einem RA auszutüfteln; klar mit den Ideen, die hier angeregt wurden . Und zwar, da es bei so einer Immobilientransaktion und deren Gestaltung ja idR um signifikante Vermögenswerte und lfr. Entscheidungen geht und ihr für die eigentl Übertragung und ggf. Eintragung etwaiger Rechte ins Grundbuch eh einen Notar braucht.

Und bei der Gelegenheit einmal sauber festlegen, was Prio hat (ich vermute hier die Schenkung) und was zu optimierende Nebenbedingungen sind.

Nur aufgrund des Forums es sein zu lassen finde ich schon fast enttäuschend..  😉

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2017 15:02
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