Hallo zusammen,
ich bin unterhaltspflichtig für meine 9 jährige Tochter. Ich zahle regelmäßig und tituliert Unterhalt nach Stufe 5 der DDT. Ich bin verheiratet und habe ein weiteres Kind (<1J) mit meiner Frau.
Meine Eltern möchten mir nun das von meiner Frau und mir bewohnte Haus durch Schenkung übertragen. Das Haus ist schuldenfrei, wir wohnen bisher mietfrei darin.
Gibt es eine Möglichkeit, die Schenkung so zu gestalten, dass mir nicht direkt mietfreies Wohnen in der selbst genutzten Immobilie berechnet wird? Der Mietvorteil würde sicherlich bei ca. €1.200 liegen und mich einige Stufen in der DDT nach oben bringen.
Ich denke an Varianten wie
- "Zuwendung Dritter" welche nicht dem Einkommen zugerechnet wird
- Schenkung mit gleichzeitigem lebenslangen Nießbrauch für meine Eltern
- weitere Varianten?
Wer hat Erfahrung mit solch einer Konstellation und kann mir Tipps geben?
Danke und Grüße
ll
ähm. wenn ihr bisher miefrei wohnt, habt ihr doch auch schon einen wohnwertvorteil. ist der nicht berücksichtigt worden?
Hallo,
nein, einen Wohnvorteil gibt es nur, wenn man im Wohneigentum wohnt. Solange sie nicht Eigentümer des Hauses waren, war es rein rechtlich eine freiwillige Zuwendung Dritter, die nur angerechnet wird, wenn es die Absicht des Dritten ist es anzurechnen. Sprich bisher wurde es nicht angerechnet und das war auch in Ordnung.
Im Fall des Wohneigentums ist es dann aber ein Wohnvorteil, wobei ihm nur die Hälfte angerechnet werden kann, da die andere Hälfte (vermutlich) seiner Frau gehören würde.
VG Susi
Hallo,
Im Fall des Wohneigentums ist es dann aber ein Wohnvorteil, wobei ihm nur die Hälfte angerechnet werden kann, da die andere Hälfte (vermutlich) seiner Frau gehören würde.
VG Susi
Ist das wirklich so... :question:
Wird der Wohnvorteil nicht nur dann angerechnet bzw. gegengerechnet wenn im Umkehrschluß Aufwändungen für den Kauf des Objektes entstehen (entstanden sind) sprich Abtragung/ Zinsen?
Oder anders gedacht: als UET bin könnte ich ja auch (mietfrei) bei meiner neuen Lebensgefährtin/ Frau wohnen, ohne das mir dies unterhaltstechnisch zum "Verhängnis" wird, oder :question:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Danke für die bisherigen Antworten. Die aktuelle Konstellation ist für mich klar: Zuwendung Dritter, welche nicht angerechnet wird.
Wie müssten wir den Übertrag gestalten, dass es weiterhin nicht als Wohnvorteil angerechnet wird? Gibt's diesbezüglich Erfahrungen oder Tipps von euch?
Herzlichen Dank und viele Grüße
ll
P.S.: KM und Tochter sind finanziell sehr gut versorgt, wohnen in Neubau mit >300qm und fahren Porsche Cayenne. Pünktlich alle 2 Jahre wird direkt durch ihre Anwältin geprüft, ob nicht doch noch etwas mehr aus mir zu quetschen ist, da geht's nur um Schikane, nicht ums Geld.
Hallo,
was die Übertragung angeht: da müsste ein Anwalt für Erbrecht und Familienrecht helfen können.
Meiner Laienmeinung nach wäre der Übertrag mit Nießbrauch das Mittel der Wahl.
Aber warum sollte hier nach dem Eigentumsübergang gefragt werden? Wenn ihr das für euch behaltet dürfte da doch nichts kommen, da diese Konstellation ja anscheinend schon jahrelang läuft.
Und wenn die KM so begütert ist dürfte sich die Unterhaltslast ab dem 18. Geburtstag ja auch auf sie und dich verteilen.
Sophie
Hallo,
@Kakadu59:
Wohnvorteil: "Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ...."
Wohnt man also nicht im eigenen Heim, gilt
"Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, soweit dies dem Willen des Dritten nicht widerspricht. "
@Ilcool: Zu Deinem Problem kann ich nicht wirklich etwas sagen, aber vielleicht weiss ein Anwalt tatsächlich eine Lösung.
VG Susi
- Schenkung mit gleichzeitigem lebenslangen Nießbrauch für meine Eltern
wäre vielleicht eine Variante. Wenn das Gericht die Konstruktion nicht als rechtsmissbräuchlich einstuft.
Der Wohnvorteil ist ein Substitut für die Mieteinnahmen, die normalerweise mit der Immobilie erzielt werden könnten, so sie denn frei wäre. Wäre eine solche Miete nicht zu erzielen, steht der Wohnvorteil auf der Kippe.
Gruss von der Insel
Nießbrauch ist der richtige Weg.
Wer wäre denn Mieter ? Es könnte ja auch deine neue Frau Mieterin sein.
Konstellationen gibt es viele.
Letztlich möglichst so anlegen das man es in der Steuererklärung nicht angeben muss.
Deine Eltern könnten 1qm Grundstück für sich behalten. Hätte auch nochmal seinen charm.
Guten Morgen,
Danke für die Antworten. Dies hier würde mich nochmal interessieren. Auf was läuft das raus? Was ist der Vorteil an dieser Variante?
Deine Eltern könnten 1qm Grundstück für sich behalten. Hätte auch nochmal seinen charm.
Danke und schönen Sonntag
ll
Moin Il.
Meine Empfehlung ist auch , dies zusammen mit einem RA auszutüfteln; klar mit den Ideen, die hier angeregt wurden . Und zwar, da es bei so einer Immobilientransaktion und deren Gestaltung ja idR um signifikante Vermögenswerte und lfr. Entscheidungen geht und ihr für die eigentl Übertragung und ggf. Eintragung etwaiger Rechte ins Grundbuch eh einen Notar braucht.
Und bei der Gelegenheit einmal sauber festlegen, was Prio hat (ich vermute hier die Schenkung) und was zu optimierende Nebenbedingungen sind.
und gerne ein Feedback hier, ich finde die Gestaltung interessant!
gruß toto
Danke für die Antworten. Dies hier würde mich nochmal interessieren. Auf was läuft das raus? Was ist der Vorteil an dieser Variante?
Dass die Teilung des Grundstücks ziemlich viel Geld kostet? :phantom:
Gruss von der Insel
wenn man so möchte ist 1qm Lösung eine Variante womit sich das Objekt quasi nicht veräußern lässt bei einer Zwangsversteigerung.
Somit Wert sehr niedrig. Falls es mal zu einem Problem kommen sollte. Frage wäre dann auch wo auf dem Grundstück wäre der 1qm .
Oder Prozentual 31,79 % vom ganzen ....
Es gibt zig Varianten.
Nießbrauch mit Rücktrittsrecht etc.
Alle Dinge die Notarielle geregelt werden können auch eingesehen werden.
Wenn also jemand akribisch forscht ... wird er auch pfündig..
Alternative schwieriger umzusetzen . Gesellschaft im Ausland. Oder Stiftung.
Sehe aber hier nicht die hohen Vermögenswerte.
Es macht mehr als Sinn seine Wünsche und Vorstellungen zu notieren und die mit seinen Fachberatern ( Anwalt / Notar/ Steuerberater ) auszuknobeln.
Eine andere Variante wäre eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und man scheidet später aus ...... 5( Jahre ) keine Grunderwerbssteuern fällig.
Um hier mehr oder bessere Strategien auszutüffteln braucht man viel mehr Angaben.
Interessantes Thema mit dem ich mich gerade auch in ähnlicher Form beschäftige, allerdings auch noch keine Lösung habe.
Deine jetzige Lösung ist, nach meinem momentanen Wissenstand, noch die beste Lösung.
Fraglich ist, warum jetzt die Übertragung erfolgen soll?
Immobilie auf eigenen Namen:
Egal ob Selbstnutzung oder Vermietung einer Immobilie, sobald du mit deinem Namen im Grundbuch eingetragen bist, kann es dazu kommen, dass dir entweder der Wohnvorteil oder Einkommen aus Vermietung und Verpachtung angerechnet wird.
Selbstnutzung kann man noch verschweigen, falls sich jemand allerdings einen Grundbuchauszug zieht, fällt es auf.
Vermietung fällt spätestens bei der Steuererklärung auf.
Eine sinnvolle Alternative könnte eine GbR mit dir und deinen Eltern als Gesellschafter sein.
Lese mich da gerade auch ein. Termine mit Notar und Steuerberater habe ich schon vereinbart.
Hallo zusammen,
danke erstmal für die konstruktiven Rückmeldungen. Ich werde mit meinen Eltern nochmals sprechen, ob wir die Sache nicht noch ein paar Jahre nach hinten verschieben können. Negativ an der jetzigen Konstellation ist aus meiner Sicht, dass wir keine Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten und keine Abschreibung steuerlich absetzen können.
Den Gang zu einem Anwalt wollte ich vermeiden, zum einen habe ich keine guten Erfahrungen gemacht, zum anderen waren die Tipps und Hinweise hier aus dem Forum jedem anwaltlichen Rat bisher weit überlegen - danke hierfür.
Falls sich hier neue Erkenntnisse ergeben sollten, bitte gerne mit mir teilen.
Eine sinnvolle Alternative könnte eine GbR mit dir und deinen Eltern als Gesellschafter sein.
Lese mich da gerade auch ein. Termine mit Notar und Steuerberater habe ich schon vereinbart.
Über weitere Ideen freue ich mich. Danke und viele Grüße
ll
Moinsen,
nach Gesprächen mit Steuerberater und Notar zeichnet sich tatsächlich die Lösung mit dem Nießbrauch als die ideale Form ab.
Dabei wird dir die Immobilie von deinen Eltern übertragen, jedoch gleichzeitig ein (lebenslanges) Nießbrauchsrecht für deine Eltern eingetragen. Du wohnst weiter im Haus, musst allerdings dann auch offiziell Miete an deine Eltern überweisen.
Die Miethöhe kann bei Vermietung an Angehörige geringer ausfallen als die ortsübliche Miete.
Deine Eltern können die von dir genannten Aufwände, Kosten, Abschreibung von der Steuer absetzen, wodurch sie sich steuerlich besser stellen.
Hast du noch Geschwister?
Der Notar hat bei dieser Konstellation noch auf das Thema Erbrecht und Pflichtteilsanteil von weiteren Geschwistern verwiesen. Das sollte ebenfalls geklärt werden.
Hallo liebes Forum,
ich werde bei dieser Frage etwas nachdenklich, da ich meine, dass hier etwas unterstützt wird, was meiner Meinung nicht richtig ist. Was ich damit meine ist, dass man weniger Geld braucht zum wohnen und versucht dies noch zu schützen, damit man nicht mehr Unterhalt bezahlen muss. Was machen Väter die teure Miete bezahlen müssen, wo holen die sich den Vorteil. Ich denke dieses Forum dient dazu auch den Kindern zu helfen. Deshalb ist es dem Kind gegenüber nur recht, dass es seinen Unterhalt erhält wie es ist. Das ist meine Meinung Sorry wenn viele es anders sehen.
LG
ML1
Deshalb ist es dem Kind gegenüber nur recht, dass es seinen Unterhalt erhält wie es ist.
Etwas ketzerisch, aber ist es dem Kind recht oder eher der betreuenden Person mehr Kindesunterhalt zu bekommen?
Kommt dieser Mehrbetrag denn überhaupt beim Kind an?
Was spricht dagegen das eingesparte Geld direkt dem Kind zur Verfügung stellen, warum über die betreuende Mutter?
Zusätzlich dazu bedeutet das ja auch nicht, dass das Kind von diesem Vorteil nichts bekommt, es ist halt nur nach hinten verschoben bis zu dem Zeitpunkt, wenn die KM das Geld nicht mehr verwaltet.
Hast du das mal aus einem anderen Blickwinkel betrachtet?
Angenommen die KM würde ein abbezahltes Haus erben, in dem sie mit dem zu betreuenden Kind wohnt. Sie braucht also für das Haus weder Darlehen noch Miete zurückzubezahlen. Weiterhin angenommen, im Unterhaltsrecht würde es heißen, wer als betreuender Elternteil im Eigenheim lebt bekommt deswegen den Mindestbetrag an Kindesunterhalt abzüglich 25%.
Da würde die KM auch alle Mittel ergreifen, dass es nicht dazu kommt.
Hallo,
meine Ex hat ein Haus überschrieben bekommen sowie ein großes Erbe, deshalb zahle ich auch ab 18 keinen Unterhalt mehr. Dein Kind braucht jetzt den Unterhalt und nicht in der Zukunft. Ob das Geld beim Kind ankommt weiß ich nicht, aber das Problem hat jeder Vater der Unterhalt zahlt.
Ob das Geld bei deinem Kind ankommt was du eventuell sparst weiß ich aus der Ferne nicht, dass weißt nur du, mir ging es halt so als ich deinen Text las.
Bitte nichts für ungut.
Mfg
ML1