Hallo liebe Gemeinde, ich bin der Neue!
Meine Ex und ich haben eine gemeinsame Tochter im Alter von 13 Monaten.
Im Oktober 2006 haben wir uns getrennt, im Februar 2007 beginnt die KM wieder zu arbeiten.
KU wird von mir gezahlt, da die KM jedoch finanziell klarkommt, verzichtet sie für diesen Zeitraum auf den Unterhalt für sich selbst.
Wir haben an sich ein guten Verhältnis miteinander - aber für den Fall, dass sie es sich mal anders überlegen sollte: Wann (wenn überhaupt) währen ihre Ansprüche gegen mich verjährt?
LG
neo
Hi neo und herzlich willkommen,
BU für die Zeit bis Februar kann sie m.E. nicht mehr einfordern, dies hätte sie sofort machen müssen, zumindest ist das bei nachehelichem Unterhalt so.
Hast wohl Schwein gehabt.
Wenn sie allerdings wieder aufhört zu arbeiten, könnte sie natürlich mind. bis das Kind 3 ist auf Dich zurückgreifen. Aber danach hört sich deine Story ja nicht an.
Hallo,
überlegen sollte: Wann (wenn überhaupt) währen ihre Ansprüche gegen mich verjährt?
Grundsätzlich kann Unterhalt erst ab Inverzugsetzung gefordert werden. Dann muss die Forderung aber auch zügig durchgesetzt werden, ansonsten kann Verwirkung eintreten.
siehe z.B. Urteil des OLG Schleswig 15 U F 237/98.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse