hallo zusammen,
ich war noch nie in einem forum. würde auch gerne darauf verzichten können, aber ich weiß mir nicht anders zu helfen. meine geschichte hat sich bestimmt schon zig mal zugetragen, weshalb ich hier hoffe hilfe und rat zu finden.
ich bin mit meiner frau schon seit 18 jahren zusammen, wir haben einen 8 jährigen sohn und sind seit Dezember 2004 verheiratet. ich habe sie betrogen und nachdem es aufgeflogen ist sieht sie nun keine zukunft mehr für uns und will sich von mir trennen. wir wohnen in einer mietwohnung aus der sie mich vor 12 wochen rausgeworfen und mir den schlüssel abgenommen hat. Meine Frau arbeitet seit ca. 5 Jahren auf 400 €-Basis.
- wo kann ich schon mal kostengünstigst und relativ zuverlässig erfahren, was ich an unterhalt für sie leisten muss (KU weiß ich, steht in Düsseldorfer-Tabelle)?
- wie verhält es sich mit dem auto (dient hauptsächlich dafür, dass ich zur Arbeit fahre), das ich von meinem geld bezahlt habe und wir kein gemeinsames konto führen?
wo kann ich schon mal kostengünstigst und relativ zuverlässig erfahren, was ich an unterhalt für sie leisten muss?
Hier.
Dazu musst Du aber Fakten nennen. Einkommen incl. Sonderzahlungen, Entfernung zum Arbeitsplatz, Kosten der ehemals gemeinsamen Wohnung, Altersvorsorge-Verträge, Vermögens-Erträge, so Sachen halt.
Hier.
Dazu musst Du aber Fakten nennen. Einkommen incl. Sonderzahlungen, Entfernung zum Arbeitsplatz, Kosten der ehemals gemeinsamen Wohnung, Altersvorsorge-Verträge, Vermögens-Erträge, so Sachen halt.
sind irgendwelche kosten für mich damit verbunden? sorry für die frage, aber bin zum erstenmal in einem forum und hab keine erfahrungen damit.
Moin,
sind irgendwelche kosten für mich damit verbunden?
Diese von dir auch via Feedback gestellte Frage ich eben gerade beantwortet.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo,
danke und entschuldigt mein unwissen! hier nun meine fakten.
danke für das schnelle hilfeangebot 🙂
mein Einkommen mit Sonderzahlungen beträgt 2.570 €, durch meinen rausschmiss leb ich jetzt in der nähe des arbeitsplatzes bis ich eine andere wohnung habe, also momentan keine relevante entfernung, obwohl ich 4x die woche meinen sohn besuchen komme ca. 12 km einfach, die kosten der ehemaligen wohnung belaufen sich auf 500 € warm + 47 € Stromvorauszahlung, wobei mein hausmeisterjob für die wohnung den ich dort mache sich auf 250 € belaufen und den mietkosten angerechnet werden muss, die monatl. Rate für die Eigentumswohnung beläuft sich auf 455 €, die kosten für den hausverwalter der wohnung belaufen sich monatl. auf 245 €, die einnahmen durch vermietung sind 415 €, die lebensversicherung die da eingebunden ist kostet monatl. 165 €, meine VWL gehen auf eine Lebensversicherung auf Rentenbasis, unsere Altersvorsorgeverträge belaufen sich auf je 75 € monatl. (für mich und meine frau), für meinen sohn zahle ich monatl. 50 € auf ein sparkonto, ich habe monatl. ca. 70 € vermögenserträge. das Kindergeld geht auf das Konto meiner Frau, sie hat auch einen 400 € job und putzt noch für 120 € im monat. ihre sparverhältnisse kenn leider ich nicht.
fehlt noch was? glaub ich hab alles.
Hallo misch,
also das mit der Eigentumswohnung ging mir jetzt zu schnell (redest Du von 2 Wohnungen, von denen eine Dir/Euch(?) gehört, aber die Wohnung, in der Deine Frau noch wohnt gewohnt, habt ihr gemietet, und die sind im selben Haus und Du machst da einen Hausmeisterjob?)
Ich lass diese Eigentumswohnung einfach mal weg, solange ich das nicht verstanden habe.
Wenn Du keine nennenswerten Fahrtkosten hast, kannst Du Dein Einkommen stattdessen um 5% Werbungskostenpauschale bereinigen. Die 75€ Vorsorgevertrag plus die VWL geht auch ab, da es unter den 4% Abzugsbetrag für Altersvorsorge ist.
Umgangskosten ist nie ganz klar, aber nimm hier mal die 77€ halbes Kindergeld, die je nach OLG-Bezirk ohnehin durch den Abzug des KU-Tabellenbetrages berücksichtigt sind, oder ansonsten wohl im Rahmen sind.
Bei KU-Stufe 4 (vielleicht auch 5, nicht so wichtig) ist der Tabellenbetrag 371€, der Zahlbetrag 371-77 = 294€.
Insgesamt bleiben Dir also:
2560€
+70€ Kapitalerträge
-128€ Werbungskostenpauschale
-75€ Vorsorge
-294€ KU Zahlbetrag
-77€ Umgangskosten
= 2056€
Jetzt hab ich's so verstanden, dass Du davon zurzeit auch die Wohnung bezahlst mit 547€. Das ist nicht viel mehr als der "angemesse Wohnwert" für Deine Frau und Deinen Sohn, zieh es also der Einfachheit halber mal so vom TU ab. (Wenn Kosten und angemessener Wohnwert auseinanderfallen ist es etwas komplizierter)
Dein Einkommen also 2056€, ihres etwa 400€ (hab den Putzjob einfach mal gegen ihre Werbungskosten aufgeoben).
Nach der "3/7-Rechnung" schuldest Du damit an Trennungsunterhalt (2056-400)*3/7 = 710€, abzüglich der gezahlten Miete/Strom also 710-547 = 163€. Davon müssten aber eigentlich noch ab die Vorsorgeverträge für Deine Frau (75€) und Deinen Sohn (50€), die Du ja wahrscheinlich auch zahlst. Das ist aber gefährlich, so dass Du besser dieses Geld ihr überweisen solltest, damit sie diese Verträge bedient.
Insgesamt zu zahlen also 294€ Kindesunterhalt und 163€ Trennungsunterhalt = 457€, zusätzlich zur Miete.
Und die Sparverträge für Sohn und Ex nicht mehr selbst bedienen. Soviel für's erste. Nicht genau, aber eine Hausnummer. Bedenke noch, dass das alles nur gilt, solange Du Steuerklasse 3 hast, das ändert sich aber nächstes Jahr. Bisschen genauer kann man wohl werden, wenn man das mit der Eigentumswohnung und dem Hausmeisterjob verstanden hat.
danke :-))
ich zahle die miete für unsere ehemalige gemeinsame mietwohnung bei der die zusätzliche ausübung des hausmeisterjobs voraussetzung war um sie zu bekommen. dort wohnt meine frau mit meinem sohn jetzt alleine. ich zahl also 500 € miete warm, doch für die selbe wohnung nur einen stock über uns bezahlen die obermieter 750 € warm, also ist der hausmeisterjob mit ca. 250 € angesetzt.
meine erworbene eigentumswohnung ist vermietet. für sie bekomme ich vom mieter 418 € die zur ratentilgung herhalten, dasselbe gilt für meine tilgungsrate von 455 € monatl von meinem konto aus begleiche. das mit der hausverwaltung lassen wir mal weg.
ich hoffe ich hab nicht wieder in rätseln geschrieben.
ich zahle die miete für unsere ehemalige gemeinsame mietwohnung bei der die zusätzliche ausübung des hausmeisterjobs voraussetzung war um sie zu bekommen. dort wohnt meine frau mit meinem sohn jetzt alleine. ich zahl also 500 € miete warm, doch für die selbe wohnung nur einen stock über uns bezahlen die obermieter 750 € warm, also ist der hausmeisterjob mit ca. 250 € angesetzt.
Ach so. Ändert aber nichts am Ergebnis der TU-Berechnung, weil wenn die Wohnung 750€ kosten würde, könnte man ihr trotzdem nur 500€ angemessen Wohnwert anrechnen.
meine erworbene eigentumswohnung ist vermietet. für sie bekomme ich vom mieter 418 € die zur ratentilgung herhalten, dasselbe gilt für meine tilgungsrate von 455 € monatl von meinem konto aus begleiche. das mit der hausverwaltung lassen wir mal weg.
Ob das was ändert hängt vom Güterstand ab.
Wenn ihr eine Zugewinngemeinschaft seit, ist das, was Ihr hier in den Vermögensaufbau pumpt (und das ist ja einiges, mit der Rate abzgl Miete, der Lebensversicherung und der Hausverwaltun), voll abzugsfähig. Weil ja im Falle der Scheidung Deine Frau über den Zugewinnausgleich davon profitieren würde.
Damit wäre die TU-Pflicht dann eigentlich ganz null oder theoretisch sogar negativ. Bei Gütertrennung bleibt es aber bei der 4%-Grenze für den Abzug von Vorsorge.
hallo papasorglos,
Insgesamt zu zahlen also 294€ Kindesunterhalt und 163€ Trennungsunterhalt = 457€, zusätzlich zur Miete.
du schreibst "457 zusätzlich zur miete". meinst du damit die 500 € oder einen ihr angemessenen wohnwert. ist dieser angemessene wohnwert irgendwo festgeschrieben und wie hoch ist er?
gruß misch
du schreibst "457 zusätzlich zur miete". meinst du damit die 500 € oder einen ihr angemessenen wohnwert. ist dieser angemessene wohnwert irgendwo festgeschrieben und wie hoch ist er?
Relevant sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien, ich tippe für Dich als Bayern auf die Süddeutschen Leitlinien, stehen z.B. hier: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1465.html Das Thema Wohnwert ist unter Punkt 5 beschrieben:
"Wenn es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Wohnung aufzugeben und das Objekt zu vermieten oder zu veräußern, kann statt dessen die ersparte Miete angesetzt werden, die angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen wäre. Dies kommt insbesondere für die Zeit bis zur Scheidung in Betracht, wenn ein Ehegatte das Eigenheim allein bewohnt."
Die 500€ sind nur eine Schätzung. Bei engen wirtschaftlichen Verhältnissen wird das oft gleichgesetzt mit dem Wohnanteil im 900€-Selbstbehalt, und das sind 360€ (275€ Kalt plus 75€ Nebenkosten und Heizung). Für eine Person. Für das Kind schätze ich einfach, dass ein Drittel des KU für Wohnkosten gedacht sind, also nochmal 371/3 = 124€. Zusammen also 360+124 = 484€. Wie gesagt, grobe Schätzung, ich kenne kein Urteil für diese Konstellation und Richter sind in ihren Urteilen auch nicht weisungsgebunden.
Aber bevor Du anfängst, das auf den letzten Euro auszurechnen, bedenke bitte 2 Dinge:
- Solange Du nicht "in Verzug" gesetzt worden bist, z.B. durch eine Aufforderung zur Auskunft über Dein Einkommen, ist das alles garnicht relevant. Weil solange kann da nichts rückwirkend verlangt werden. Du zahlst die Miete, den Strom, die Sparverträge, den Kindesunterhalt, machst Deinen Hausmeisterjob, und offensichtlich ist das ja in Ordnung so, sonst hätte sie sich ja beschwert.
- Schon in 3 Monaten ist da ohnehin Makulatur, weil dann hast Du Steuerklasse 1 und rund 300€ weniger Netto. Du musst da selbst drauf drängen auf den Steuerklassenwechsel, weil sonst kann das eine böse Überraschung bei der Steuererklärung für 2009 werden. Oder Eure Trennung ist noch so "inoffiziell", ohne Ummeldung beim Einwohnermeldeamt oder sowas, dass Ihr den offiziellen Trennungszeitpunkt ins nächste Jahr schieben könnt. Auf jedenfall musst Du das klären.
