Moin,
ich habe aus aktuellem Anlass zwei grundsätzliche Fragen zum Thema Mitteilungspflicht. Ich bitte um Nachsicht, wenn das hier schon tausendmal durchgekaut worden ist und in diesem Fall um schmerzlose Verlinkung. :redhead:
Ich bin stolzer Besitzer dreier statischer KU-Tietel.
Bin ich dazu verpflichtet, meiner EX einen Jobwechsel von alleine mitzuteilen?
Muß ich im Falle einer Gehaltserhöhung diese selbständig mitteilen?
Gruß Holger
Moin,
beide Fragen lassen sich klar mit "Nein" beantworten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deep,
danke für die Bestätigung meiner Vermutung. Bin mal wieder dabei alles Idiotensicher machen zu wollen. 🙂
Gruß Holger
