Vergleich über Kind...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Vergleich über Kindesunterhalt abändern

 
(@mariaaaa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein Mann hat im Mai 2005 einen gerichtlichen Vergleich über Kindesunterhalt geschlossen, wir haben im Dez. 2005 geheiratet. Seit Februar hat mein Mann eine neue Arbeitsstelle und seine EX möchte jetzt informationen über sein neues Gehalt.
Muß mein Mann diese Auskunft erteilen?

Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2006 11:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

mit Vergleichen kenne ich mich nicht aus.
Wenn es aber ein "Titel" ist, hat die Kindesmutter alle 2 Jahre das Recht aus Auskunft um ggf. den Kindesunterhalt anpassen zu lassen. Das heißt, dann hätte sie im Mai 2007 wieder das Recht eine Auskunft zu bekommen. Das Jugendamt wird dann vermutlich, wenn es mit im Spiel ist, Deinen Mann auffordern.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2006 15:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LBM,

Das Jugendamt wird dann vermutlich, wenn es mit im Spiel ist, Deinen Mann auffordern.

Genau das ist aber (noch) nicht der Fall, wenn es sich um einen gerichtlichen Vergleich handelt; damit hat das Jugendamt nichts zu tun. Und wenn keine Unterhaltsbeistandschaft o. ä. besteht, ist es auch nicht in Unterhaltsfragen involviert; kann sich also auch nicht "melden".
Mit einem gerichtlichen Vergleich kann sich die Ex von Marias Mann nach Ablauf seiner Gültigkeit an den KV wenden und um Anpassung bitten. Wenn er mit einer Anpassung oder der Offenlegung seiner Einkünfte nicht einverstanden ist, kann sie das über einen RA tun. Das Jugendamt interessiert sich normalerweise nur für Titel, die es selbst erstellt hat.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2006 16:42
(@mariaaaa)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Antworten,
es ist ein gerichtlicher Vergleich und es besteht kein Titel, ich bin mir nicht sicher ob es besser ist, ihr eine Verdienstbescheinigung zukommen zu lassen, oder besser erst einmal stur zu bleiben und keine Auskunft zu geben. Sie will nach Ablauf einer Woche zum Anwalt gehen. Haben wir Chancen da ohne Auskunft durchzukommen.

Gruß und Danke für eure Hilfe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2006 16:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Maria,

ein gerichtlicher Vergleich (oder auch ein Gerichtsurteil) über Unterhalt IST ein Titel. Wie dieser Titel zustandekam - ob durch Urteil, Vergleich (den die Ex ja ebenfalls unterschrieben hat) oder einseitige Beurkundung beim Jugendamt, ist unerheblich für seine Gültigkeit.

Also macht Euch keinen Stress.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2006 17:04
(@ronja)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Maria,

also ich kann Dir nur berichten, wie es bei meinem Mann lief. Da wurde auch regelmäßig vor Gericht ein Vergleich über KU geschlossen (Mangelfall). Allerdings gilt das auch als Titel...pfändbare Ausfertigung des Vergleiches *grübel*, heißt das glaub ich. Zumindest hätte Ex jederzeit pfänden können.

So, und nun meinte Ex also regelmäßig (so einmal im Jahr) meinem Mann zu unterstellen, das er mehr verdienen würde. Neue Klage, neue PKH und es ging wieder los. Da war nichts mit den 2 Jahren. Dem Gericht reichte der bloße Verdacht aus, das die Klage angenommen und PKH bewilligt wurde. Während einem der Verfahren haben auch wir geheiratet.

Ich denke schon, das sie gute Chancen hätte, das ganze jetzt neu berechnen zu lassen, auch vor Ablauf der 2 Jahresfrist, denn es sind bei Deinem Mann ja Änderungen (neuer Job, Heirat ggf. Änderung der STKL.) eingetreten.

LG
Ronja

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2006 17:08
(@mariaaaa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ronja,

das sind ja schlechte Aussichten, Sie hat auch gleich angedeutet, dass die Steuererstattung auch noch berücksichtigt werden müßte!!!! Wird denn garnicht berücksichtigt, daß ich kein Einkommen habe, trotz intensiver Suche ist auf diesem Arbeitsmarkt nichts zu finden.

gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2006 17:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Maria,

vielleicht helfen Dir Links wie dieser weiter:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/11/0,1872,2275851,00.html

Grundsätzlich profitieren Kinder auch von Einkommensverbesserungen durch Heirat des nicht betreuenden Elternteils in Form eines höheren Kindesunterhalts. Allerdings muss die Einkommensverbesserung "erheblich" sein, um vor Ablauf von zwei Jahren eine Neuüberprüfung durchzusetzen. Das ist den Damen, die mit PKH ständig beim Anwalt sitzen, manchmal nicht klar.

Ihr solltet in jedem Fall auch prüfen, ob mit der neueen Arbeitsstelle nicht auch zusätzliche Kosten (zum Beispiel höhere Fahrtkosten) entstanden sind. Und was Deine Arbeitslosigkeit angeht: Als Ehemann ist Dein mann Dir zwar ebenfalls unterhaltsverpflichtet - aber Kindesunterhalt geht vor.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2006 17:35
(@mariaaaa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

danke für deinen Link, woher weiß Sie, ob die Einkünfte erheblich höher sind oder nicht. Wir haben vor der Ehe jeder eine Eigentumswohnung gekauft die wir zusammen bewohnen. sind jetzt nicht auch meine Darlehenschulden zu berücksichtigen. Deswegen wäre es doch besser erst mal keine Auskunft zu geben, oder? Vielleicht haben wir Glück und ihre Klage wird abgelehnt.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2006 17:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

nee, liebe Maria, Darlehensschulden für Eure Eigentumswohnung sind auch beim Einkommen Deines Mannes nicht berücksichtigungs- und abzugsfähig - und Deine schon gar nicht. Unterhaltsrelevant für den Kindesunterhalt ist das Arbeitseinkommen inklusive aller Zusatzleistungen (Firmenwagen, Weihnachtsgeld, erfolgsabhängige Einkommensbestandteile, Steuerrückerstattungen etc.) Er kann da nur "berufsbedingte Aufwendungen" gegenrechnen wie Fahrtkosten etc.

Also: Alle Netto-Einkünfte der letzten 12 Monate zusammenzählen und durch 12 teilen. Tipp: Es kann sinnvoll sein, das tatsächlich jetzt zu tun, wo Dein Mann seine neue Arbeitsstelle erst wenige Monate hat - lieber jetzt eine kleine Erhöhung in Kauf nehmen und dann zwei Jahre Ruhe haben als in wenigen Monaten das gleiche Theater wieder. Rechnet es einfach mal durch.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2006 17:54




(@mariaaaa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,
ist es nicht so, dass berücksichtigungsfähige Schulden vom Einkommen abziehbar sind, die Schulden meines Mannes wurden jedenfalls berücksichtig. Wenn wir jetzt zustimmen kommt ja noch die Steuererstattung hinzu (die ist nicht unerheblich wegen Splittingvorteil) auch deswegen wäre eine neue Berechnung in 2007 besser. Kann Sie den Vergleich abändern lassen vor Ablauf dieser 2 Jahre?

Danke dir
und Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2006 18:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Maria,

ich bin zwar kein Steuerberater und auch kein Familienrechtler, aber trotzdem sehr sicher, dass die Schulden für eine Eigentumswohnung (man könnte auch sagen: Schulden zur Vermögensbildung...) NICHT abzugsfähig sind, zumal sie ja nicht ehebedingt waren und es auch nicht um nachehelichen Unterhalt geht.

Aus Sicht des Gesetzgebers ist das ja auch verständlich - Du kannst sicher sein, dass viele Unterhaltsverpflichtete ansonsten mal schnell eine Immobilie kaufen oder eine Lebensversicherung abschliessen würden, wenn sich auf diese Weise das unterhaltsrelevante Netto beeinflussen und damit der Kindesunterhalt drücken oder ganz vermeiden liesse. Funktioniert also nicht.

Die Steuererstattung zählt in jedem Fall ebenfalls zum unterhaltspflichtigen Netto beim Kindesunterhalt. Nur beim Ehegatten-Unterhalt verbleibt der Splittingvorteil in der neuen Familie. Und den Vergleich kann sie abändern lassen, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass sich das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten massgeblich verändert bzw. verbessert hat. Ist für sie mit PKH kein Risiko. Eine "Erheblichkeit" wird bei 10 Prozent und mehr angenommen - und die hat man schnell. Deshalb hatte ich Dir geraten: Lieber jetzt beispielsweise um 5 Prozent anheben und dann zwei Jahre Ruhe haben, weil in dieser Zeit keine 10-prozentige Verbesserung mehr eintritt.

Und wie gesagt: Macht Euch ganz schnell frei von dem Gedanken, dass irgendwelche Schulden hier eine Rolle spielen. Wenn Hypothek plus Kindesunterhalt nicht gleichzeitig bedient werden können, heisst es eben, dass Ihr Euch diese Wohnung nicht leisten könnt.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2006 19:16