Vereinbarung zur Ab...
 
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Vereinbarung zur Abgeltung sämtlicher nachehelicher Unterhaltsansprüche

 
(@frank-nordlicht)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen.
Ich stehe kurz vor einer Vereinbarung mit meiner ExFrau über den EU.

Kurz die Fakten:

  • geschieden seit Mai 2007,
    alles fleißig+pünktlich bezahlt,
    1 Kind, knapp 8 Jahre
    KU per Notar geregelt
    nachehelicher EU nicht per Gerichtsbeschluß geregelt, aber Einigung der Parteien
    Ex-Frau durch Erbfall gut betucht (250tsd)
    Ex-Frau geht nicht arbeiten
    Ex-Frau ist in psychischer Behandlung wg. leichter Depression  :knockout:

Ich habe meiner ExFRau ein Angebot gemacht, daß etwas höher als der bisher vereinbarte EU für 5 Jahre liegt. ExFrau hat zugestimmt. Mein RA hat nun einen Brief aufgesetzt, in dem folgender Passus bitte von euch kommentiert werde soll:

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Vereinbarung zischen Herr Zahlt Fleißig  und Frau Bekomme Nicht-Genug

1. Hr. Zahlt Fleißig verpflichtet sich an Frau Bekomme-Nicht-Genug zur Abgeltung sämtlicher nachehelicher Unterhaltsansprüche einmalig bis zum xy.xy.2009 jede Menge Euro (in Worten.....) zu zahlen.

2. Im Übrigen verzichten Hr Zahlt Fleißig  und Frau Bekomme Nicht-Genug auf jeglichen weitergehenden nachehelichen Unterhalt, auch für den Fall der Not, veränderter Umstände, veränderter Rechtsprechung, veränderter Gesetzeslage und für den Fall des § 1586 a BGB und nehmen den Verzicht wechselseitig an.

3. Frau verpflichtet sich dem begrenzten Realsplitting bezogen auf den steuerlichen Höchstbetrag zuzustimmen und wird die Anlage U unterschreiben. Hr. verpflichtet sich, Frau die steuerlichen Nachteile aus der Inanspruchnahme der Anlage U von der Hand zu halten.
=======================

Punkt 3, Anlage U, möchte ich eigentlich nicht machen. Das gibt nur wieder Stress mit der Alten, das hat bislang nicht funktioniert. Und dann kommt die wieder mit ihrer Anwältin.

Bitte kommentiert diese Vereinbarung. Ist das Ding fest für die Ewigkeit, besonders im Hinblick auf den psyschichen Zustand meiner Frau, und unter Berücksichtigung ihres jetzigen fetten finanziellen Polsters?

Danke an euch und hoffe, dass dieser Schrecken bald ein Ende hat.

Frank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 19:56
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bitte kommentiert diese Vereinbarung.

Zunächst mal wird da wirklich viel, viel Geld aus dem Fenster geworfen, denn dass man per Anlage U eine Einmalzahlung steuerlich auf viele Jahre verteilen kann, hab ich bisher nicht gehört.

Du zahlst also nicht bisschen mehr als den bisher vereinbarten EU für 5 Jahre, sondern mal eben das doppelte, unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins vielleicht sogar das dreifache. Musst Du schon wissen, ob Dir Dein Seelenfrieden diesen hohen Preis wert ist.

Was waren das denn für Schwierigkeiten mit Anlage U. Hatten die was mit den steuerpflichtigen Kapitalerträgen zu tun? Das solltest Du mal neu hinterfragen, seit 1.1.2009 ist das nämlich mit der Abgeltungssteuer anders und für Euch viel besser.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 20:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zunächst mal wird da wirklich viel, viel Geld aus dem Fenster geworfen, denn dass man per Anlage U eine Einmalzahlung steuerlich auf viele Jahre verteilen kann, hab ich bisher nicht gehört.

Nö, ich auch nicht.

Ich frage mich, wie bei jemandem, der 250K geerbt hat, überhaupt eine Bedürftigkeit gegeben sein kann.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 20:10
(@frank-nordlicht)
Schon was gesagt Registriert

Anlage U
Vielleicht von mir schlecht ausgedrückt:. Daher Zahlen auf den Tisch: Sie soll knapp 17k bekommen, davon sollen 13800 über Anlage U steuerlich geltend gemacht werden. Der Rest ist weg, nicht über mehere Jahre. Das ist mir klar.

Bedürftig oder nicht?
Ja, die Frage wird dann wieder vor Gericht beantwortet.

Zins+Zinseszins
Ja nu, das macht nach 5 Jahren ungefähr 21k für sie wenn sie 4% Zinsen bekommt.. Sie muss aber schon wegen der 250k gut versteuern

Kapitalerstragssteuer
Gerade das macht die gegnerische RA ja geltend. Bisher habe ich die Zinserträge als ihr Einkommen meinem Einkommen entgegegerechnet. Jetzt sagt ihre  RA dass 1. die Zinsen auf dem Marktumfeld nicht mehr zu erreichen sind und 2. die Kapitalertragssteuer das zu berechnende Einkommen mindert. So gingen schon einige Briefe hin und her und letztlich landen wir deswegen wieder vor Gericht.

Fakt ist:
Ich will diese Arschbanane loswerden. Dafür bezahle ich gern das Geld, nehme steuerliche Nachteile in Kauf etc usw. Aber was glaubt ihr was das für ein Ruhe sein wird, wenn die Vereinbarung gültig ist. Und dafür brauche ich euch.

Gruss, Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 20:24
 elwu
(@elwu)

Ich stehe kurz vor einer Vereinbarung mit meiner ExFrau über den EU

Hallo,

insgesamt finde ich die Sache in Ordnung, es sollten aber noch die Rahmenparameter aufgeführt werden, vor allem ihre Erbschaft. Zu der Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer: ohne genaue Zahlen und Rechnungen kann man dazu nix sagen. Behaupten kann die RA, was sie will, aber nur nachgewiesene Fakten zählen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 20:30
(@frank-nordlicht)
Schon was gesagt Registriert

Danke fd Antwort.
Mit der Anlage U muss ich mir mal ausrechnen. Keine Lust dass ich der ExFrau auch noch den Steuerberater bezahle.

... Behaupten kann die RA, was sie will, aber nur nachgewiesene Fakten zählen.
/elwu

ja, na klar. Aber das bedeutet wieder Briefe etc usw. Ausserdem will ExFRau ein Haus vom Geld kaufen. Dann muss der Mietvorteil (oder wie auch immer das heisst) gegengerechnet werden. Und den kann man tiefer drücken durch diverse Ausgaben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 20:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und was ist, wenn sie ihre ERbschaft verspielt, die Einmalzahluing nicht in die Renovierung eines netten Häuschens, sondern in die ihres Körpers steckt und dann bei der Öffentlichkeit die Hand aufhält?

Dann wäre doch so ne Einmalzahlung und der Vertrag mal wieder hinfällig.

Wäre es nicht sinnvoller zu überprüfen, ob sie durch die Erbschaft überhaupt bedürftig ist und ob beim Alter des Kindes nicht auch eine Halbtagsstelle in Betracht kommen würde. Die Erträge der Erbschaft und der Lohn einer Halbtagssteller könnten doch durchaus ihren Bedarf decken oder zumidenst mindern.

Ohne genauere betrachtung würde ich so eine Sache nicht unterschreiben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 21:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ausserdem will ExFRau ein Haus vom Geld kaufen. Dann muss der Mietvorteil (oder wie auch immer das heisst) gegengerechnet werden. Und den kann man tiefer drücken durch diverse Ausgaben.

Wo willst du denn dann den Mietvorteil gegenrechnen? Der würde ja nur ins Gewicht fallen ,wenn du auch in Zukunft ihr EU zahlen müßtest. Der Vorteil durch das Bewohnen eines Eigenheims kann ja nur dann zum tragen kommen w,enn dieses existiert. Und bei der Utnerzeichnung eures Vertrags gibts das Häuschen noch gar nicht, nur ihre Absichtserklärung eines kaufen zu wollen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 21:49
(@frank-nordlicht)
Schon was gesagt Registriert

Und was ist, wenn sie ihre ERbschaft verspielt, die Einmalzahluing nicht in die Renovierung eines netten Häuschens, sondern in die ihres Körpers steckt und dann bei der Öffentlichkeit die Hand aufhält?

Dann wäre doch so ne Einmalzahlung und der Vertrag mal wieder hinfällig.

Genau das will ich ja wissen. Ist das so wirklich so oder ist das nur Mutmaßung? Kennst du/jemand Beispiele?

Wäre es nicht sinnvoller zu überprüfen, ob sie durch die Erbschaft überhaupt bedürftig ist und ob beim Alter des Kindes nicht auch eine Halbtagsstelle in Betracht kommen würde. Die Erträge der Erbschaft und der Lohn einer Halbtagssteller könnten doch durchaus ihren Bedarf decken oder zumidenst mindern.

Durch die 250k erreicht sie ca. 8000€ Zinseinnahmen, die der Kap-ertr-steuer unterliegen. Sonst hat sie keine Einnahmen (außer den EU). Ob sie die 250k Erbschaft hat oder nicht ist für mich doch vollkommen egal, oder? Sie hat doch dennoch Anspruch auf EU? Eine Halbtagsstelle wird sie vermeiden, da macht sie dann einen auf krank und bringt entsprechende Gutachten vor. Die müsste ich wiederlegen. Also wieder Verfahren etc.
Deswegen die Abfindung, weil ich andere Maßnahmen (Klagen/Gerichtsverhandlungen) für zu langwierig und teuer halte.
Ausserdem möchte ich mich beruflich verändern, und dann will sie wieder auf mein (hoffentlich mehr) Geld zurückgreifen und und und. Dann dreht sich das ganze wieder. So nach 4 Jahren Briefwechsel/Streitereien/Gerichtsverfahren habe ich jetzt die Möglichkeiten sie loszuwerden. Oder doch nicht?

Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 22:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

§ 1577 BGB:

Der geschiedene Ehegatte kann den Unterhalt (...) nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann.

Mir müsste was fehlen, wenn ich einem Ex-Partner, der 250K auf dem Konto hat, noch 21 hinterher schmeiße. Willst Du Geld loswerden, dann HIER ENTLANG.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 22:28




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich will diese Arschbanane loswerden. Dafür bezahle ich gern das Geld, nehme steuerliche Nachteile in Kauf etc usw. Aber was glaubt ihr was das für ein Ruhe sein wird, wenn die Vereinbarung gültig ist. Und dafür brauche ich euch

Na dann ist doch alles in Butter. Abgeltungssteuer für 2009 heisst, mit den 25%, die ihre Institute "abgeltend" bezahlt haben, ist die Steuerpflicht bzgl. der Kapitalerträge erledigt. Wenn Du dann noch 13800€ geltend machst steht dem also nur kleines Geld gegenüber.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 23:15