Vaterschaftsanerken...
 
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Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltspflicht-anerkennung??

 
(@dennis)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, habe paar Fragen, bin leidern och sehr jung und habe meine Ex geschwängert... evtl kehre ich jetzt auch bald zu ihr zurück.
Meine Fragen ist / sind.  habe heute beim Jugendamt angerufen und gefragt wie es ausschaut mit der vaterschaftsanerkennung (läuft in einer woche vor gericht wenn nicht aktzeptieren)  diese meinten darauf hin ja du kannst die Vaterschaftanerkennen (VS)  darauf hin sollte ich jedoch auch die Unterhaltsanerkennung (UH) unterschreiben. Jedoch bin ich noch Schüler kein EInkommen außer Taschengeld naja 25€ im monat.  Der Liebe mann hat auch noch gesatg ich könnte eine Verminderung beantragen weil ich halt noch schüler bin...  Sooo er hat gesagt das meine Eltern eventuell mit Unterhaltbezahlen müssen, weil sie Großelternteil sind. Jedoch meinte ein Frauenarzt (ka wie ich zu den jetzt komme)  das ich ja 18 wäre und meine Eltern nicht reingezogen werden.

Ich solle mich jetzt bis Dienstag mal beraten lassen.  Denke mal wenn ich die UH nicht unterschreibe das es wieder zum gericht geht. Aber da ich ja schüler bin weiß ich nicht wo sie es abbuchen. Weil so wie ich es verstanden habe steckt Vaterstaat es nichtmehr voraus.

Wäre sehr erfreut über antwort bin verzweifelt  :knockout:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2006 17:28
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Dennis,

die Vaterschaftsanerkennung ist völlig unabhängig von einer Beurkundung des Unterhalts durch das Jugendamt. Wenn das JA sich querstellt, kannst Du die Vaterschaft auch beim Standesamt anerkennen (Lichtbildausweis und Geburtsurkunde mitnehmen).

Da Du Schüler ohne eigenes Einkommen bist, wirst Du nicht leistungsfähig sein. Das sollte im Zweifel durch das Gericht festgestellt werden. Auf keinen Fall solltest Du zu diesem Zeitpunkt einen Unterhaltstitel beim JA unterschreiben.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 18:01
(@dennis)
Schon was gesagt Registriert

Ja das JA meint ja ich solle beweisen das ich schüler bin und solle alle Zeugnisse von meiner Schulkarriere mitnehmen. Werde ich auch tun da steht klipp und klar drin das ich Schüler bis zum 20.6.2007 bin.

Jedoch jetzt die andere frage, werden meine Eltern mit reingezogen? Weil denen macht das immoment echt viel Gedanken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2006 18:04
(@Aniram)

Hallo Dennis !

Willkommen hier bei Vatersein.de

Erklär mir das

(läuft in einer woche vor gericht wenn nicht aktzeptieren)

bitte genauer.

Die vom Jugendamt haben gesagt, wenn Du nicht unterschreibst, geht
das in einer Woche vor Gericht ? Hab ich das so richtig verstanden ?

Wenn sie das so behaupten haben ist das völliger Quatsch.

Kein Mensch muss (kann aber) vor Geburt eines Kindes, die Vaterschaft
anerkennen. Wäre auch Unsinn weil nicht in jedem Fall vor Geburt eines
Kindes die Vaterschaft tatsächlich geklärt ist.

Und solange Du Schüler bist, ist es Dir auch nicht möglich Unterhalt zu
zahlen. Dafür gibt es den Unterhaltsvorschuss den Du gegebenenfalls
sobald Du Geld verdienst in Raten zurückzahlen mußt.

Unterschreibe in keinem Fall irgendwas was Dir das Jugendamt vorlegt
ohne Dich vorher mit einem Anwalt beraten zu haben.

Für mich hört sich das so an, an wollten die Dich aufs Kreuz legen.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 18:08
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Dennis,

natürlich musst Du nachweisen, dass Du nicht leistungsfähig bist.

Sooo er hat gesagt das meine Eltern eventuell mit Unterhaltbezahlen müssen, weil sie Großelternteil sind. Jedoch meinte ein Frauenarzt (ka wie ich zu den jetzt komme)  das ich ja 18 wäre und meine Eltern nicht reingezogen werden.

Das ist soweit richtig, denn Verwandte (Kinder,Eltern,Großeltern usw.) in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Erst sind die Eltern an der Reihe. Wenn beide Elternteile nicht leistungsfähig sind, muss Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen werden. Dann, aber erst dann kommt die Ersatzhaftung der Großeltern infrage.

Der Sachbearbeiter vom JA hat Dich schlecht beraten. Geh dort nicht wieder hin.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 18:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dennis!

Dass Deine Eltern da mit reingezogen werden, kann ich mir nicht vorstellen.

Deine Eltern haben einen Selbstbehalt gegenüber ihrem Enkelkind iHv 1400 Euro plus - wenn ich nicht irre- 1050 Euro für den Ehepartner und natürlich erst mal die Berücksichtigung aller eigener Kinder, für die sie sorgen müssen, also DICH.

Das heißt, sie müßten schon wirklich verdammt viel Geld haben, um für den Enkel zahlen zu müssen.

Ich würde an Deiner Stelle einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, damit müßtest Du Dich bei einem Anwalt kostenlos beraten lassen dürfen, da Du ja kein Einkommen hast. Ohne den Anwalt würde ich dann GAR NICHTS unterschreiben.

Deine Freundin kann vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss für euer Baby bekommen. Den mußt Du meiner Meinung nach auch nicht zurückzahlen, weil Du ja gar nicht leistungsfähig bist!

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 18:12
(@dennis)
Schon was gesagt Registriert

Die vom Jugendamt haben gesagt, wenn Du nicht unterschreibst, geht
das in einer Woche vor Gericht ? Hab ich das so richtig verstanden ?

Kein Mensch muss (kann aber) vor Geburt eines Kindes, die Vaterschaft
anerkennen. Wäre auch Unsinn weil nicht in jedem Fall vor Geburt eines
Kindes die Vaterschaft tatsächlich geklärt ist.

Sooo.. also die Leute vom JA haben gesagt wenn ich die UH-anerkennung nicht aktzeptiere wird es vor Gericht gezogen.
Das Kind ist bereits seid dem 26.05.06 als neuer Erdenbewohner in Deutschland =) Sprich es ist schon da.
Und die wichtigste Frage bleibt noch offen, geht es an meinen Eltern über?

PS: so habe grade gesehen das neue beiträge gepostet worden sind während ich geschrieben habe...
Also es ist meine Exfreundin 🙂 aber werde morgen früh zum Amt gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2006 18:14
(@Aniram)

Hallo Dennis !

Das Kind ist bereits seid dem 26.05.06 als neuer Erdenbewohner in Deutschland

Achso... tschuldigung, das hab ich falsch verstanden.

Und die wichtigste Frage bleibt noch offen, geht es an meinen Eltern über?

Meiner Ansicht nach nicht. Sie sind die Großeltern und
damit nicht unterhaltspflichtig. Das bist nur Du, zumindest
nach derzeitiger Rechtslage. Obwohl der Staat wie ich
gelesen hab, hier bereits dumme Ideen spinnt.

Da das Kind bereits da ist ergeben sich aber auch andere
nicht unwichtigere Fragen wie der Unterhalt.

Wie sieht es mit regelmäßigem Kontakt zum Kind aus ?

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 18:22
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Sooo.. also die Leute vom JA haben gesagt wenn ich die UH-anerkennung nicht aktzeptiere wird es vor Gericht gezogen.

das ist m.E. in diesem Fall auch gut so. Wurde Dir erklärt, dass für das Kind die Beistandschaft durch das JA eingerichtet wurde? Wenn nicht, hat das JA überhaupt kein Recht sich in die Unterhaltsangelegenheiten einzumischen. Ggf. also prüfen.

Und die wichtigste Frage bleibt noch offen, geht es an meinen Eltern über?

Siehe weiter oben.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 18:31
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Aniram,

Meiner Ansicht nach nicht. Sie sind die Großeltern und
damit nicht unterhaltspflichtig. Das bist nur Du, zumindest
nach derzeitiger Rechtslage.

die derzeitige Rechtslage ist:

§ 1601
Unterhaltsverpflichtete

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Verwandte in gerader Linie sind Personen, deren eine von der anderen abstammt (§ 1589 Satz 1 BGB).
Beispiel: Großeltern-Eltern-Kinder-Enkel.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 18:42




(@Aniram)

*seufz*

Liebe Sky !

So etwas hab ich befürchtet das kommt.

Auch wenn ich den Paragraphen nicht bei der Hand hatte,
so kenn ich ihn natürlich auch.

Trotzdem hab ich persönlich  - auch hier nicht - davon gehört,
daß das schon vorgekommen ist. Vielleicht gibt es das im
Extremfall tatsächlich, mir ist keiner bekannt.

Aber ich möchte natürlich auch keine falschen Auskünfte
geben, so gesehen ist Dein Einwand schon wichtig.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 18:46
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Anriram,

*seufz* So etwas hab ich befürchtet das kommt.

na, Du kennst mich eben :).

Trotzdem hab ich persönlich  - auch hier nicht - davon gehört,
daß das schon vorgekommen ist. Vielleicht gibt es das im
Extremfall tatsächlich, mir ist keiner bekannt.

Dann helfe ich mal: Es gibt z.b. das Urteil vom 10. März 2004 - XII ZR 123/01

Richtig ist allerdings, dass es so einige "Hürden" bis zur Ersatzhaftung der Großeltern gibt - und das ist auch gut so.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 19:01
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es müssen beide Großelternseiten aufgefordert werden ihr Einkommen offen zu legen. Es gelten auch realtiv hohe Freibeträge.

Ich kenne einen Fall wo die Großeltern väterlicherseits durch solch eine Aufforderung freiwillig dem Enkelkind etwas zukommen lassen und mit ihm auch Umgang pflegen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 20:47