Väter der Stieftöch...
 
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Väter der Stieftöchter zahlen keinen Unterhalt

 
(@distance)
Rege dabei Registriert

Neues Spiel neues Glück.

Neben den Problemen, die ich mit meinen Kindern habe, habe ich auch mit den Vätern, meiner Stieftöchtern Stress.

So, die kleine ist 9 und die große 16. Der Vater der großen zahlt seit 2 Jahren nichts mehr und hat Insolvenz angemeldet, der arbeitet wie es im gerade juckt.
Der Vater der kleinen zahlt nur 250,-, wir haben ihn jetzt darum gebeten, den vollen Unterhalt zu zahlen. Als Antwort schreibt er, er hätte eine Pfändung vom Finanzamt zu erwarten und wird Insolvenz anmelden.
Er wird in Zukunft nichts mehr zahlen können und seine Arbeit kündigen. Seinem Kind gehe es doch gut, nur das es auf meinen Kosten ist, sehen die beide nicht.

Wir konnten uns mit ihm immer so einigen, aber uns steht das Wasser bis zum Hals und da ist uns jeder Euro recht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2018 16:06
(@wasserfee)
Registriert

hallo,

bestehen denn Titel?
Gerade in einer Insolvenz MUSS der laufende Unterhalt bedient werden, ansonsten verstößt der Schuldner gegen die Wohlverhaltensklausel und gefährdet seine Schuldenbefreiung.

https://www.schulden.de/privatinsolvenz/privatinsolvenz-unterhalt

"Der Unterhalt in der Privatinsolvenz

Vor Unterhaltspflichten kann sich niemand drücken – und sie haben immer Vorrang. Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden, ändert sich daran nichts. Auch in der Wohlverhaltensphase sind Sie verpflichtet, für leibliche Kinder Unterhalt zu leisten. Dieser Unterhalt errechnet sich anhand Ihres Netto-Einkommens. Bevor nun Gläubiger befriedigt werden, muss der Unterhalt geleistet werden. Das heißt, Sie bekommen den Unterhalt in Ihrem Selbstbehalt währen der Wohlverhaltensphase angerechnet. Nur wenn dann noch pfändbares Einkommen vorhanden ist, wird dieses an den Treuhänder abgeführt, der davon die Gläubiger bedient. Ist dies nicht der Fall, gehen die Gläubiger leer aus."

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2018 16:17
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo,
nein es besteht gar nichts, kein Titel. Meine Frau ist was das angeht, sehr locker. Sie hat auch Angst, dass er gar nicht mehr zahlt und will es darauf beruhen lassen.
Aber ich bin dagegen, aber was soll ich machen.

Mir kommt es in D mittlerweile so vor, als müsste man Glück mit dem Sachbearbeiter oder dem Bundesland haben.
Mir machen sie von allen Seiten die Hölle heiß und bei anderen wird es unterm Tisch gekehrt.

Der Vater der großen, fährt in Urlaub, macht Party, trägt teure Kleidung und zahlt keinen Unterhalt, bezieht offiziell H4. Und die BS kann nichts machen.
Der Vater der kleinen arbeitet und droht uns mit Nichtzahlung. Er hat geheiratet, nicht offiziell, sondern "nur" vor einem Hodscha.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2018 16:24
(@wasserfee)
Registriert

ohne dir (euch) zu nahe treten zu wollen:

wenn dir die Hölle heiß gemacht wird dann deswegen, weil deine KM das eben alles nicht so locker nimmt.

Das hat gar nix mit dem SB zu tun sondern mit deiner LG. Würde die mal an den Schrauben drehen würde den Vätern deiner Stiefkinder genauso die Hölle heiß gemacht werden.

Sprich mit deiner LG. Da musst du ansetzen.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2018 16:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

nein es besteht gar nichts, kein Titel. Meine Frau ist was das angeht, sehr locker. Sie hat auch Angst, dass er gar nicht mehr zahlt und will es darauf beruhen lassen.

Das ist erstmal ihre Entscheidung. Dann solltest du ihr aber auch klar machen, dass du nicht alles zahlen kannst uns wirst und sie dann eben den Unterhalt für ihre Kinder selbst erwirtschaften muss.

Aber ich bin dagegen, aber was soll ich machen.

Klare Kante ggü. deiner Frau zeigen. Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, dann müssen Konsequenzen her.
Im schlimmsten Fall würde ich über eine Trennung nachdenken, denn ohne Ehe könnte sie wenigstens Unterhaltsvorschuß beantragen und da du ja kaum den Mindestunterhalt für deine Kinder stemmen kannst, bliebe ja auch kein Raum für Unterhalt für sie. Vielleicht bringt sie ja diese Aussicht zum überdenken ihrer Position

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2018 16:32
(@distance)
Rege dabei Registriert

Mit unserer BS habe ich ja auch gesprochen, er hat mir klar gesagt, bei einem Insolvenzverfahren, lässt sich nichts mehr machen.

Die BS schreibt den einen immer wieder mal an, aber so richtig Druck wird da nicht gemacht. Mir wurde mit Haft gedroht und Klagen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2018 16:46
(@wasserfee)
Registriert

hadt du gelesen, was wir geschrieben haben?

Dir wird deswegen der Ar... aufgerissen, weil die Mutter deines Kindes Druck macht.

Den Vätern der Stieftöchter wird der Ar... nicht aufgerissen, weil deine LG keinen Druck macht.

Die Ansprechpartnerin ist also deine LG.

Und der laufende Unterhalt kann lt. meiner Recherche auch während einer laufenden PI tituliert werden

https://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltszahlungen,-Stundungsregulierung-und-Privatinsolvenz--f38180.html

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 14.11.2018 16:54
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

erste einmal würde ich mich nicht auf eine mündliche Auskunft verlassen. Der KV der Stieftöchter muss dafür entsprechende Belege haben.
ABER, es bleibt weiterhin die Erwerbsobliegenheit und vor Zahlungen in die Insoventzmasse ist der KU zu bedienen. Die Konsequentzen, wenn er weiterhin Unterhaltsschulden auflaufen lässt, wurden beschrieben. Deine Frau muss aus dem Knick kommen und denen Feuer unter dem Hintern machen.

Es kann auch nicht angehen, dass die Lasten ausschließlich auf Deinen Schultern landen. Das geht ja garnicht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2018 18:05
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ihr nicht verheiratet seid, dann müsste deine Lebensgefährtin ja Unterhaltsvorschuss bekommen. Also beantragen.

Und vielleicht ihr klarmachen, dass du ein Mangelfall bist, dir also bereinigt nur die 1.100 € bleiben.
Dass du gerne die Lebensmittel für die LG mittragen kannst, aber alles andere zukünftig durch 4 geteilt wird und sie entsprechend die Kosten für MIete, Strom, Telefon, Bekleidung ihrer Kids und ihren persönlichen bedarf zu tragen hat. Und dass dies eng werden könnte, wenn sie nur das Kindergeld bekommt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2018 18:23
(@distance)
Rege dabei Registriert

Wir bekommen keinen U-Vorschuss, weil wir verheiratet sind und ja natürlich lese ich was hier geschrieben wird.

Fallen eigentlich Schulden beim Finanzamt in die Insolvenzmasse? Ich glaube eher nicht.
Über Trennung etc. haben wir auch schon nachgedacht, aber ich heirate doch nicht, um mich 4 Jahre später wieder scheiden zu lassen, das finde ich Quatsch.

Vielleicht wäre ein Anwalt hier besser als die BS.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2018 20:51




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und die Variante, das deine Frau eben selber soviel arbeitet, dass sie es sich leisten kann die Väter einfach machen zu lassen? Warum denkt ihr darüber nicht nach?

Wie gesagt, ich würde ihr schon deutlich machen, dass sie eben auch dafür verantwortlich ist, das die Kinder finanziert werden und das eben nicht auf Dauer auf die abwälzen kann. Großzügigkeit muss man sich eben auch leisten können 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2018 21:03
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Wir bekommen keinen U-Vorschuss, weil wir verheiratet sind und ja natürlich lese ich was hier geschrieben wird.

..wenn du hier liest, dann offensichtlich sehr selektiv...

Unterhaltsvorschuss für die Kinder deiner Frau aus früheren Beziehungen hat absolut nichts damit zu tun, dass ihr miteinander verheiratet seid!

Alles, was deine Frau tun muß, ist zum Jugendamt zu gehen und eine Beistandschaft einzurichten. Dann gibts entweder Unterhalt von den Vätern oder - falls diese nicht zahlen können und Schulden anhäufen wollen - Unterhaltsvorschuss.

Also hier nicht weiter dein finanzielles Leid beklagen oder die Ungerechtigkeit des deutschen Unterhaltsrechts, sondern dafür sorgen, dass deine Frau zum Jugendamt geht.

Mehr ist zu deiner Problematik nicht zu sagen....

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2018 12:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

..wenn du hier liest, dann offensichtlich sehr selektiv...

Ich denke nicht, dass man jetzt unter die Gürtellinie schlagen muss. Es ist schon schlimm genug, dass man überhaupt über ein Trennung von einem Partner nachdenken muss, nur weil das "Recht" so merkwürdige Konstellationen darstellt.

Unterhaltsvorschuss für die Kinder deiner Frau aus früheren Beziehungen hat absolut nichts damit zu tun, dass ihr miteinander verheiratet seid!

Indirekt schon. Denn,

Alles, was deine Frau tun muß, ist zum Jugendamt zu gehen und eine Beistandschaft einzurichten. Dann gibts entweder Unterhalt von den Vätern oder - falls diese nicht zahlen können und Schulden anhäufen wollen - Unterhaltsvorschuss.

Wen man neu verheiratet ist, bekommt man keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Es wird automatisch davon ausgegangen, dass diese neue Verbindung auch in der Lage ist, einen Unterhaltsvorschuss zu kompensieren. Das es neue Partner geben könnte, die weniger Einkommen haben, da auch diese evtl. Unterhalt zahlen, auf diese Idee kommt dieses tolle Gesetz nicht bzw. noch schlimmer, die "Fachleute" haben vielleciht bewusst gepfuscht.

Also hier nicht weiter dein finanzielles Leid beklagen oder die Ungerechtigkeit des deutschen Unterhaltsrechts, sondern dafür sorgen, dass deine Frau zum Jugendamt geht.

Je nachdem wie die Väter gestrickt sind, haben die einfach nichts auf dem Konto. Kaum Arbeit, Lohn unter dem SB, und dann? Selbst wenn man dann einen Titel hat, bekommt man nichts. Das ist vergebene Liebesmühe und kostet auch wieder Geld.

Ich denke mit beklagen hat das nicht viel zu tun.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2018 12:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Was guckst du:

Unterhaltsvorschuss für die Kinder deiner Frau aus früheren Beziehungen hat absolut nichts damit zu tun, dass ihr miteinander verheiratet seid!

Doch hat es sehr wohl. Vorschuß gibt es nur, wenn die Mutter nicht erneut verhaieratet ist

Alles, was deine Frau tun muß, ist zum Jugendamt zu gehen und eine Beistandschaft einzurichten. Dann gibts entweder Unterhalt von den Vätern oder - falls diese nicht zahlen können und Schulden anhäufen wollen - Unterhaltsvorschuss.

Ja, entweder gibt es Unterhalt und eine entsprechende Urkunde. Oder die Beistandschaft stellt fest, dass die Väter nicht leistungsfähig sind und dann gibt es eben gar nix (außer die Väter wären dumm genug freiwillig trotzdem einen Titel zu unterschreiben und auch dann müsste wohl gepfändet werden)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2018 12:11
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

..ok...dann nehme ich - soweit falsch - mein Aussage zurück...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2018 12:19
(@nadda)
Registriert

Hi,

es ist natürlich blöde. Aber in so einem Fall würde ich mich eher nicht auf die Beistandschaft verlassen. Die haben nicht das große Problem wenn ihr
kein Geld zu Hause habt.

Wann wurde denn das letzte Mal Auskunft über die Einkünfte bei den Vätern gefordert?
Auskunft anfordern und dann abwarten was kommt. Aber einfach wird das nicht, wenn einer absolut nicht will, geht es wohl nur über Anwalt und Gericht.
Eine gerichtliche Lösung bedeutet für euch das ihr erstmal wieder kein Geld seht, das kann Jahre dauern bis dann die Nachzahlung eintrudelt. Aber wenn ihr nichts macht kommt auch sicher kein Geld.

Irgendwo kann ich deine Frau auch verstehen, es ist unangenehm und nervenaufreibend sowas durchzusetzen und es verschlechtert die Beziehung zu den Vätern. Aber Kinder brauchen halt Geld und das muss ja irgendwo her kommen. Arbeitet deine Frau?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2018 08:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn der Unterhalt bisher nicht tituliert war, dann geht das auch im sogenannten <a href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Antrag_auf_Festsetzung_von_Kindesunterhalt_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=4>vereinfachten" Verfahren</a>.
Das JA kann beim Ausfüllen der Formulare helfen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2018 21:01