Hallo,
meine Exfrau hat für unser gemeinsames Kind,10 Jahre,UVG beantragt.
Die Unterlagen von der UVG Stelle kamen letzte Woche,in denen ich meine Einkünfte angeben soll.
Sie hat es schon 70 Monate bekommen,ist ihr dann gestrichen worden,weil sie geheiratet hat.
Zwischenzeitlich wieder Scheidung,nun neuer Partner und sie wird kommenen Freitag wieder heiraten.
Die Unterlagen von der UVG Stelle kamen letzte Woche,in denen ich meine Einkünfte angeben soll.
Eigentlich bekommt sie es ja dann nur noch 2 Monate,dann ist das Ganze voll ausgeschöpft,oder?
Wie läuft das nun ab,wenn ich der guten Dame von der UVG Stelle zwar meine ganzen Unterlagen schicke,ihr aber
gleichzeitig mitteile,dass meine Exfrau in 4 Tagen heiratet?
Berechnen sie die Unterlagen dann überhaupt oder werden die dann an mich zurückgeschickt oder
wie handhaben die das üblicherweise?
Servus tokel!
Ob und wie oft KM heiratet, entbindet Dich nicht von Deiner Unterhalstspflicht gegenüber Eurem gemeinsamen Kind ...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das weiß ich!
UVG sprich Unterhaltsvorschuss bekommt man aber nur als Nichtverheirateter!
Darum ging es mir und deswegen meine Frage (bitte genau lesen!)
Danke! 🙂
Das stimmt meine Wissens nicht: "meine" Ex-Frau bekam auch erst mal Vorschuß, bis die Modalitäten geklärt waren....
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Meine auch bis zu dem Monat in dem sie damals wieder geheiratet hat.
Sie hatte im August UVG bezogen,im September kam dann schon nichts mehr,es wurde gestrichen.
Hi,
es wird nicht nur ab dem Folgemonat gestrichen sondern für den Monat der Heirat taggenau berechnet und der Rest zurückgefordert.
Gruss von der Insel
Kannst du mir bitte auch meine eigentliche Frage beantwortet?
Werden meine Unterlagen noch bearbeitet,wenn ich der UVG Stelle mitteile,dass sie in 4 Tagen heiratet?
Kontrollieren die das erst nach,ob wirklich eine Heirat stattgefunden hat und senden sie dann meine Unterlagen ohne
Berechnung an mich zurück? Oder wie läuft sowas ab?
Hi tokel,
aus meiner Sicht kommst Du nicht darum herum, die Unterlagen zu schicken (oder bei Leistungsfähigkeit kurzerhand den verauslagten Betrag zu ersetzen). Der Zeitraum bis zur Heirat ist, wenn er auch kurz ist, trotzdem existent. Ausserdem ist hier noch die Frage, wie weit in die Vergangenheit der Antrag reicht.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
also hätte sie Anspruch,wenn dann,auf die Tage vom Beantragen bis zur Heirat?
Und was passiert danach?
Hi tokel,
UVG kann rückwirkend auch für den Monat vor Antragstellung gewährt werden. Wir reden also hier vermutlich maximal über den Zeitraum 01.01. bis 16.03.
Und was passiert danach?
UVG wird eingestellt. Das alles ändert aber nichts an Deiner Pflicht, Unterhalt zu zahlen und ggf. UVG zurückzuzahlen.
Gruss von der Insel
Zumal der Opener auch angibt, das bereits 70 Monate UVS gezahlt wurde und es UVS nur für max. 72 Monate gibt, dürfte es den Aufwand wohl kaum lohnen, egal ob Madame heiratet oder nicht.
Aber warum kannst du eigentlich keinen KU zahlen?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das Kind hat vorher bei mir gelebt bis vor einem knappen Jahr und ist nun zu seiner Mutter gezogen.
Die Mutter hat mir keinen Cent Unterhalt gezahlt die ganzen Jahre,rennt aber jetzt los,um UVG zu beantragen.
Was ihr genau die 2 Monate oder vermutlich ja dann nur 1 Monat bringt,weiß ich auch nicht.
Ich hatte ihr telefonisch angeboten,soviel für unser Kind zu zahlen,wie eben geht,aber da sagte sie,sie würde nichts haben wollen.
Jetzt,ein halbes Jahr später kam der Brief von der UVG Stelle,ich wusste von nichts.
Sie hätte ja mich erstmal fragen können,ich hätte alles mögliche versucht,aber da kam ja null.
Ich habe nur ein Nettoeinkommen von 1300 Euro und wollte genau wissen,was ich nun bezahlen muss oder ob ich überhaupt was zahlen muss.
Ich habe noch ein Kind,das bei mir lebt und eben auch hier und da ein paar Verpflichtungen,sprich einen kleineren Schuldenbetrag,den ich berappen muss.