UVG-Rückzahlung bzw...
 
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UVG-Rückzahlung bzw. Berechnung

 
(@andreas1969)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen;
Ich habe 3 Kinder die alle bei meiner geschiedenen Frau leben. 2 Kinder sind 4 und 1 Kind 5 Jahre alt.
Seit der Geburt bezieht meine Exfrau UVG.
Damals wurde die Rückzahlungshöhe des UVG´s nicht durch ein Gericht sondern von Anwalt zu Amt ausgehandelt.
Mich würde interessieren ob die Rate bei meinem Verdienst so in Ordnung geht.
Als Monatliche Rückzahlung hat mein Anwalt 210 Euro mit der Staatskasse Bayern ausgehandelt.
Meine Daten:
Verdienst ca 800-900 euro (Da ich an Multipler Sklerose leide kann ich leider nicht mehr Stunden machen ohne Gesundheitliche Schäden zu bekommen) Ich werde auf Stundenbasis bezahlt.
Miete zahle ich momentan 150 Euro kalt.
Benzinkosten für den Arbeitsweg belaufen sich auf ca 100-150 Euro im Monat.
Ich hätte folgende Fragen
a) Ist die Ratenhöhe mit 210 Euro in Ordnung?
b) werden bei der Selbstbehaltrechnung evtl. Kosten wegen meiner Krankheit berücksichtigt?
c) Können Kosten für z.B Riester Renten Verträge berücksichtigt werden?
Die beiden letzten Fragen sind für den Fall einer Neuberechnung.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Andreas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2009 05:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andreas,

erstmal vorneweg. Der laufende Unterhalt geht immer vor irgendwelchen Rückzahlungen.

Von deinem Einkommen könntest du noch nichtmal lau7fenden KU zahlen, wie soll dann eine Rückzahlung gehen?

So und nun ordnen wir erstmal einigen Dinge:

Seit der Geburt bezieht meine Exfrau UVG.

Seit der Geburt welches Kindes? UVG wird ja nur gezahlt, wenn man getrennt ist. Folglich ist es sehr unwahrscheinlich, das für alle Kinder seit Geburt UVG gezahlt wurde.

Damals wurde die Rückzahlungshöhe des UVG´s nicht durch ein Gericht sondern von Anwalt zu Amt ausgehandelt.

Was bitte heißt damals? Hast du jemals einen Titel unterschrieben, in dem du x € KU zusagst? Falls dein Einkommen die letzten Jahre in dieser Höhe war, kann ich mir nicht vorstellen, das du leistungsfähig bist bzw. warst. Dies hätte allerdigns festgestellt werden müsen und schrifltich irgendwo auftauchen. Dann wären auch keine Schulden beim JA aufgelaufen.

Bei MS ist durchaus ein  Krankheitsbedingter Mehraufwand auf deiner Seite zu brücksichtigen. Allerdings mußt du ihn auch nachweisen. Bei einem Mangelfall ist man in der Berücksichtigung von  Arbeitswegen und Riesterrenten mehr als knausrig. Dein SB beträgt allerdings 900 €. Darin wären 370 € Wohnkosten enthalten.

Wenn ich mir nun deine 150 €Miete und die 240 € Rückzahlung sehe, würde ich mal schäten ,das sie die nichtanfallenden Wohnkosten zur Rückzahlung heranziehen. Aber auch das wäre rechtlich nicht koscher, da selbst das OLG festgestllt hat, das jeder Unterhaltspflichtige frei ist zu wählen, wie er seinen SB einteilt.

Fazit: Die 240 € sind keinesfalls ok, da hier keinerlei Raum für aktuellen KU bleibt und außerdem dein SB massiv unterschritten wird.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2009 11:15