Hallo, ihr alle !
Jetzt am späten Abend habe ich wiedermal ein Problem.
Da meine Exfrau auf Grund des Umzuges meiner Tochter zu mir für meine beiden anderen Kinder mehr Unterhalt von mir haben wollte, hat meine Anwältin eine Neuberechnung des Unterhalts gemacht und festgestellt, dass ich bisher viel zuviel Unterhalt bezahlt habe.
Nun zahle ich momentan nur noch 117 Euro pro Kind an meine Exfrau.
Nun ist sie heute beim Jugendamt gewesen und hat Aufstockungs- UVG beantragt.
Wisst ihr, ob sie das bekommt und muss ich das dann irgendwann zurückzahlen an sie ?
Ein Abänderungsklage für den Unterhalt läuft momentan bei Gericht.
Mir hat jemand beim JA gesagt, dass dann wenn jeder Elternteil ein Kind erzieht, kein UVG mehr bezahlt wird. Stimmt das so ?
Moin,
Nun zahle ich momentan nur noch 117 Euro pro Kind an meine Exfrau.
Heißt, dass du den zu viel Unterhalt mit dem jeweils lfd. KU verrechnest? Das ist bei Bestehen eines Titel gefährlich, da die sofortige Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann.
Wisst ihr, ob sie das bekommt und muss ich das dann irgendwann zurückzahlen an sie ?
Die Anspruchsvoraussetzungen sind gegeben. Ob du zurückzahlen musst, hängt von deiner Leistungsfähigkeit ab.
Mir hat jemand beim JA gesagt, dass dann wenn jeder Elternteil ein Kind erzieht, kein UVG mehr bezahlt wird. Stimmt das so ?
Das ist vollkommener Blödsinn. UHV ist der Anspruch des einzelnen Kindes und nicht verrechenbar. Ich habe das Thema selbst durch ("Warum nehmen sie das Kind auch bei sich auf?"). Ablehnungsbescheid, Widerspruch, Widerspruchsentscheid, Klage. Drei Tage nach Klagezustellung an die UHV-Kasse kam der Bescheid. Beharrlichkeit ist angesagt. Die Schreiben kann ich dir bei Bedarf zur Verfügung stellen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
es gibt bisher keinen Titel, sondern nur einen Vergleich, der bei der Scheidung ausgehandelt worden ist. Damals wurde festgelegt, dass ich 218 Euro pro Kind zu bezahlen habe.
Als nun meine Tochter zu mir umgezogen ist, hat die KM eine Unterhaltserhöhung gefordert durch ihre Anwältin. Daraufhin hat meine Anwältin den Unterhalt neu berechnet und ist auf einen Zahlbetrag von 117 Euro von mir gekommen.
Das zahle ich momentan.
Die Anwältin meiner Ex hat dann eine pfändbare Ausfertigung des Vergleiches beantragt und im Gegenzug haben wir Klage auf Unterhaltsneuberechnung gestellt ( nennt man das so ? )
Da Ex Hartz4 bezieht hat sie nun Antrag auf UVG gestellt um aufzustocken. Wenn nun das Gericht bei der Neuberechnung festlegt, dass ich nur noch 117 Euro zu zahlen habe, muss ich dann trotzdem irgendwann den Aufstockungsbetrag nachzahlen ?
Meine Ex bezahlt ja auch keinen Unterhalt für meine Tochter weil sie nicht leistungsfähig ist.
Moin,
es gibt bisher keinen Titel, sondern nur einen Vergleich,
Auch ein Vergleich ist ein Titel!
Als nun meine Tochter zu mir umgezogen ist, hat die KM eine Unterhaltserhöhung gefordert durch ihre Anwältin.
Völliger Quatsch und der Versuch eines außergerichtlichen Vergleichs. Du hast das zu zahlen, was für das bei der Ex lebende Kind im Vergleich festgelegt wurde
Das zahle ich momentan.
Gefährlich bei bestehendem Titel (s.u.).
Die Anwältin meiner Ex hat dann eine pfändbare Ausfertigung des Vergleiches beantragt
Dann wurde vom Gericht "vergessen" den Vollstreckungspassus aufzunehmen. Rechne in Kürze mit einer Zwangsvollstreckung, so du nicht den dem bei Ex lebenden Kind gem. Vergleich zustehenden KU zahlst.
und im Gegenzug haben wir Klage auf Unterhaltsneuberechnung gestellt ( nennt man das so ? )
Nennt sich eigentlich Abänderungsklage. Ich hoffe, ihr habt Vollstreckungsschutz beantragt. Wenn nicht, ganz fix machen. Angesichts der veränderten Situation wird dem auch stattgegeben werden in Höhe des für das bei dir lebende Kind festgelegten KU.
muss ich dann trotzdem irgendwann den Aufstockungsbetrag nachzahlen ?
Egal was bei Gericht rauskommt: Du bist nur in diesem Maße leistungsfähig und musst eine evtl. Differenz zum UHV nicht zurückzahlen.
Meine Ex bezahlt ja auch keinen Unterhalt für meine Tochter weil sie nicht leistungsfähig ist.
Dann leistest du Betreuungs- und Barunterhalt. Somit ist DT Stufe 6 als Betreuungsuntergalt von deinem Einkommen abzuziehen. Erst dann wird der Barunterhalt für beide Kinder ermittelt. Den errechneten Barunterhalt für das bei dir lebende Kind kannste natürlich behalten. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Somit ist DT Stufe 6 als Betreuungsuntergalt von deinem Einkommen abzuziehen.
Ist es nicht eher Stufe 1 nach der neuen DT?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.