Benachrichtigungen
Alles löschen

UVG

 
(@cr4zy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute. Ich habe eine Frage bezüglich UVG

Mein Mann hat diese Woche ein Schreiben vom Jugendamt bekommen wo erwähnt wurde, das Zahlungen an seine Ex Frau seitens des Jungendamtes eingestellt wurde.

Er hat nach seiner Scheidung Unterhalt an seine Ex Frau und das dazugehörige Kind gezahlt.

Ab dem 1.1.2008 bis heute hat seine Ex angefangen zu arbeiten vom Arbeitsamt aus. Somit brauch mein Mann keinen Unterhalt für seine Ex mehr zahlen und nur noch für das Kind.
Sprich in den letzen 2 Jahren hat sie zu unrecht Unterhalt vom Jugendamt zu ihrem Verdienst dazubekommen.
Dieses ist meiner Meinung nach nicht richtig. Angeblich hat mein Mann einen Brief bekommen wo er das hätte melden müssen das er den vollen Kindesunterhalt zahlt an die Ex. Von dem Schreiben wissen wir allerdings nichts.

Heute hat mein Mann beim Jugendamt angerufen wie er das Schreiben zu deuten hat was er bekam. Die Sachbearbeiterin hat ihm gesagt: sollte ihre Ex Frau das zu unrechtmässig erhaltene Geld nicht zurück zahlen, ist mein Mann / seine Ex zu verpflichtet das er das Geld an das Jugendamt zurückzahlen muss. Angeblich sei das so gesetzlich festgelegt das der Ex einspringen muss.

Mein Mann hätte damals den Unterhalt für Frau und Kind nicht komplett an die Kindesmutter zahlen müssen sondern nur einen Teil. Heisst, das ein Teil des Kinderunterhaltes an die Mutter ausgezahlt werden sollte und der Rest an das Jugendamt. Dieses wurde uns aber nicht mitgeteilt. Statdessen sei mein Mann verpflichtet gewesen zu sein dem Jugendamt mitzuteilen das seine Ex in arbeit ist und mein Mann dadurch den vollen Satz an Kindesunterhalt zahlt.

( der absatz bezieht sich um die letzen 2 Jahre )

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 10:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

steht da wirklich drin, dass das was mit der Arbeit der KM zu tun hat?

Stelle doch bitte mal die wesentlichen Teile des Schreibens im Wortlaut hier rein.

Da scheint sich irgendwas nicht zu reimen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 10:18
(@cr4zy)
Schon was gesagt Registriert

ein genaues schreiben bekommt mein mann noch.

seine ex frau hat unzurechtmässig UVG bekommen für ihre tochter und das seit 2 jahren. dieses wusste aber mein mann nicht das seine ex vom amt auch unterhat bekommen hat.

mein mann hat gestern mit dem jugentamt telefoniert und gefragt was der brief zu bedeuten hat. da steht lediklich nur drin, das ab dem 1.1.2008 die unterhaltsvorschusszahlungen eingestellt wurden.

die bearbeiterin vom amt sagt das mein mann, sollte seine ex das zu viel gezahlte geld zurückzahlen soll wenn seine ex das nicht kann

angeblich steht das so im gesetz

deswegen bin ich hier um mich schlau zu machen

LG
diana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 10:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es ist richtig, dass i.A. eine sog. Übergansganzeige zugeschickt wird. Danach sind alle künftigen Zahlungen für in der Übergansganzeige aufgeführten Sachverhalte an die Unterhaltsvorschusskasse zu leisten.

Diese Schreiben werden durchaus mit normaler Post versandt und gehen verdächtig häufig auf dem Postwege verloren.  😉

Mit dem Antrag auf Zahlung von Unterhaltsvorschuss verpflichtet sich der Antragsteller alle Gründe, die zu einer Änderung führen können, unverzüglich mitzuteilen. Das hat die Ex nicht gemacht, was nun nicht der Schaden des Verpflichteten sein kann.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 13:13
(@cr4zy)
Schon was gesagt Registriert

mein mann hat ja jahre lang seinen unterzhalt an sein kind ausgezahlt so ist das ja nicht. nur es geht darum, das mein mann nicht wusste das seine ex frau zusätzlich noch unterhalt vom jugendamt bekommen hat. deswegen haben wir ein schreiben bekommen, das die unterhaltszahlungen eingestellz wurden. das ist ja das was wir nicht verstehen. da mein mann nur unterhalt für das kind bezahlt und nicht für seine ex hätte er nur einen teil an seine ex zahlen müssen und den anderen teil ans jugendamt.

sprich, seine ex frau hat 2 mal geld bekommen was ihr am ende nicht wirklich zugestanden hat.

seine ex frau hat somit einen betrug begangen und muss das zu viel gezahlte geld an das jugendamt zurückzahlen. wenn seine ex frau das nicht zurückzahlen kann soll das angeblich mein mann übernehmen was wir am ende nicht einsehen ihren betrug den sie gemacht hat ausbaden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 20:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Diana,

das haben wir jetzt verstanden, nur bisher wurde ihm die Erstattungspflicht ja nur mündlich mitgeteilt.

Das ist ohne Belang.

Darauf reagieren kann und soll man erst, wenn man es schriftlich hat.

Wenn ihr das habt, melde dich nochmal mit dem genauen Wortlaut.

Und dein Mann sollte nochmal in sich gehen, ob er nicht doch ein solches (Ein-)schreiben bekommen hat.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 20:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mein Ex-Drachen hat derselben sich geleistet. Ich habe den kurzen Weg per Telefon gewählt und der Schuldeneintreiberin sinngemäß gesagt: "Wissen Sie, ich sinniere gerade darüber, ob Sie oder ich den Strafantrag wegen Betruges gegen Frau Ex stellen. Ich überlege ferner, ob, wenn Sie keinen Strafantrag stellen, ich dann gegen die Ex diesen Strafantrag in die Wege leiten muss. Und ich komme zur Schlussüberlegung, ob ein Strafantrag gegen Sie wegen Beihilfe zum Betrug zum Nachteil Ihres Dienstherrn nicht erwägenswert ist." Ups, da war's aber still am Telefon.

Selbstverständlich habe ich in Folge schriftlich bestätigt, dass derseits von einer Rückforderung, fernmündlich bestätigt, abgesehen wird.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 21:29
(@cr4zy)
Schon was gesagt Registriert

ich glaube ich muss an meiner vormulierung arbeiten das das gleich verstanden wird 🙂

wir werden sehen ob wir post bekommen und ob mein mann den scheiss den seine ex verzapft hat zahlen muss. aber ich kann mir das nicht vorstellen, angeblich gäbe es da ein gesetz dafür das da der ex zahlen muss wenn die ex nicht kann  :thumbdown:

LG
diana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 21:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das kann ich nicht finden. Hier das UVG,
hier §§ 5 und 6 UVG

§ 5 Ersatz- und Rückzahlungspflicht
(1) Haben die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung in dem Kalendermonat, für den sie gezahlt worden ist, nicht oder nicht durchgehend vor§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht

§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
(4) Der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, und der gesetzliche Vertreter des Berechtigten sind verpflichtet, der zuständigen Stelle die Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen.gelegen, so hat der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, oder der gesetzliche Vertreter des Berechtigten den geleisteten Betrag insoweit zu ersetzen, als er
1.die Zahlung der Unterhaltsleistung dadurch herbeigeführt hat, dass er vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder eine Anzeige nach § 6 unterlassen hat, oder
2.gewusst oder infolge Fahrlässigkeit nicht gewusst hat, dass die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung nicht erfüllt waren.

Mit gesetzlicher Vertreter ist nicht der andere Elternteil gemeint, sondern ein möglicher Vormund. Quelle dazu finde ich gerade nicht.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 21:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Auf gut deutsch. Den Mist, den die Ex ggü. der Unterhaltsvorschusskasse (UVK) verzapft hat, KANN Deinem Mann gar nicht angelastet werden, da er keinerlei Verpflichtung (ja nicht einmal das Recht)  hat, mit dieser Kasse überhaupt in Verbindung zu treten. Lediglich eine eigene geleistete Unterschrift könnte gegenteiliges unterstellen - und selbst dann ist das nicht wasserdicht. Ebenso wenig kann diese Kasse ihn in Ersatzhaftung nehmen, da es keinerlei Rechtsanspruch gibt, der über geleistete KU-Zahlungen hinaus geht.
Dein Mann hat lediglich eine einzige Verpflichtung: KU zu zahlen. Ob das JA (und damit die UVK) den Durchblick hat oder nicht, kann ohne schriftl. Anerkennung nicht geltend gemacht werden. Darum einfach standhaft bleiben, im Zweifelsfall klar widerlegen und auch vor weiteren Maßnahmen nicht zurück schrecken. Die UVK versucht lediglich einen Buhmann zu finden, um einer aussichtslosen Klage ggü. der KM vorzubeugen und verlorene Kohle zu kassieren.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 22:04




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch ein Nachtrag:

Wenn es einen Bescheid gäbe, der regelt, dass Dein Mann im Fall X zu Unrecht gezahlten UHV zurückerstatten muss, muss die Behörde ggf. den Zugang nachweisen (das ist in vielen Gesetzen so geregelt, dass die Behörde den Zugang beweisen muss).
Hat er keinen bekommen, hat er keinen bekommen..... Und auf diese Variante sollte er zudem bestehen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 22:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

N'abend,

ich versuch das schon den ganzen Tag zu versehen, nur tauce immer wieder Fragen auf.

Dein Mann hat an seine Ex KU und EU gezahlt (ich hoffe auf den Überweisungen auch entsprechend gekennzeichnet). In welcher Höhe jeweils?

Wenn die Kasse Unterhaltsvorschuß geleistet hat, dann würde das ja darauf hindeuten, ds er ein Manefl ist und entweder gar keinen oder nicht den Mindestunterhalt leisten konnte. Wenn er aber nicht de vollen Mindestunterhalt leisten konnte, dann wäre doch eigentlich auch für die KM kein EU/BU drin gewesen.

Unterhaltsvorschußwird normalerweise geleistet wenn der KV nicht leisten kann oder nicht zahlen will. In beiden Fällen müßte aber die Kasse das nachprüfen und kann sich nicht allein auf die Angaben der KM verlassen. Somit müßte dein Mann irgendwann zur Auskunt aufgefordert worden sein. Und ihm müßte ach ein Schrebezugeganen sein, in dem er darüber informiert wurde ds UVS geleistet wird und das damit sämtliche KU-Forderungen an das JA übergegangen sind und er nicht mehr befreiend an die KM zahlen kann, sondern an die Kasse zahlen muß.

Gibt es einen Titel, ein URteil oer sonst eine Vereinbarung über den KU oder EU?

Also, sucht mal entsprechendes raus und stellthier ein, was ihr findet:

1. Gibt es einn Titel/Urteil über KU/EU undin welcher Höhe?
2. In welcher Höhe hat er KU und EU geleistet?
3. Sind diese Beträge auch eindeutig auf der Überweisung gekennzeichnet und dem Monat, dem Kind bzw,. der KM zuordbar? (Wennnicht kann die KM nämlich gut behaupten nie KU, sondern nur EU erhalten zu haben)
4. Gab es ein Schreiben über den Leistungsübergang und die Bewilligung von UVS?
5. Wurde er je von Seiten des JA zur Offenlegung seines Einkommens aufgefordert?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 22:31
(@cr4zy)
Schon was gesagt Registriert

Guten morgen euch allen. ich danke euch für die vielen antworten und ich lese das wir mit unserer vermutung recht haben.

vom mitte juli 2003 bis 1.1.2008 hat mein mann immer KU und EU gezahlt. seit 2008 muss mein mann nur noch KU zahlen, da die mutter des kindes arbeiten geht und das kind zur schule. die arbeit hat sie vom arbeitsamt aufgedrückt bekommen und wohl allerwarscheinlichkeit dem jugendamt verschwiegen die letzten 2 jahre.

aber ich bin schon mal zufreiden, das wie ihr so schon sagt "den mist den die ex verzapft hat " das er das nicht zahlen muss

und Ja es gibt von unserer anwältin ein urteil was zu zahlen ist.
einmal das urteil damals mit dem KU und EU und dann als sich der selbstbehalt für den vater erhöht hat ein 2. urteil.

Liebe grüsse diana

PS. jetzt gehts ab auf arbeit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2010 07:23