Urteil wegen Unterh...
 
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Urteil wegen Unterhalt

 
(@maxim26)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen

Letzte Woche bekamm ich den Beschluss vom Amtsgericht, wo ich verpflichtet werde meinen statischen Titel von 2007 mit 163 Euro abzuändern. Soll absofort 334 Euro für mein Kind bezahlen und wurde gleichzeitig zwei Jahre in Verzug gesetzt.
Ist das denn überhaupt möglich?? Mein Anwalt meinte damals, mich könne man nur ab Antragstellung des Jugendamtes bei Gericht in Verzug setzen und das geschah letztes Jahr also 2011.

Vor zwei Jahren wurde ich aufgefordert mein Gehalt beim Jugendamt einzureichen und die Berechnung dauerte ewig lange weil sich auch mittendrin das Jugendamt gewechselt hatte und somit bekam ich erst eine Neuberechnung 2011 womit ich auch zum Anwalt ging.

Dann wäre da noch eine Frage und zwar, darf man wirklich das Gehalt bei der Unterhaltsberechnung , das man vor drei Jahren bekommen hat, verwenden?? War seit letztes Jahr bis Ende März 2012 arbeitslos und hab nun eine neue Arbeit , müsste man nicht davon das Gehalt nehmen?

Mit freundlich Grüssen

Maxim

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 12:10
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

hi maxim,

334 € ist mindestunterhalt für alterstufe 12-17 Jahre.
wenn du da drunter bleiben willst musst du sehr sehr gute argumente haben.
fürmindestunterhalt machst du schlimmstenfalls 2 jobs tag und nacht oder lebst von luft und liebe.
wenn das amt dich vor 2 jahren zur einreichung deiner unterlagen aufgefordert hat gelten diese zahlen.
dumm gelaufen. kannst du du ratenzahlung anbieten?

gruß horst

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 12:16
(@maxim26)
Schon was gesagt Registriert

Hallo HoWie

Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Also unter diesem Mindestbetrag werde ich wohl nicht mehr kommen, obwohl ich noch Zwei bzw. bald Drei weitere Kinder habe.
Hab schon bei meinem neuen Arbeitsgeber wegen Zweitjob nachgefragt, der wird aber nicht einwilligen, da ich auf dem Bau arbeite , zwei mal im Monat auch Samstags gehen muss und dann noch Bereitschaftsdienst haben werde.

Dass ich nun zwei Jahre in Verzug gesetzt werde, finde ich persönlich nicht ok und weiss auch ehrlich gesagt gar nicht wie ich das bezahlen soll. Auf Ratenzahlung werden sie sich wohl einlassen , aber erst mit einem betrag von 150 Euro plus den Unterhalt im Monat, was viel zuviel wäre.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 12:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Pfändungssicher machen und aufstockendes Hartz4 beantragen.

Dann kannst du den Unterhalt von deinem Gehalt bezahlen und deinen eigenen Bedarf vom Jobcenter auffüllen lassen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 12:28
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi maxim,

Mein Anwalt meinte damals, mich könne man nur ab Antragstellung des Jugendamtes bei Gericht in Verzug setzen und das geschah letztes Jahr also 2011.

Seltsam, auf was so Anwälte kommen. Hieße ja im Umkehrschluss ohne Gerichtsverfahren keine Inverzugsetzung.

Als Zeitpunkt der Inverzugsetzung gilt der Erhalt des Schreibens, in welchem der KU bei Dir geltend gemacht und
Du zur Offenlegung Deines Einkommens aufgefordert wurdest. Wenn mehr als ein Jahr nichts passiert ist, könnte
evt. darauf plädiert werden, dass Unterhaltsansprüche nicht weiterverfolgt wurden und somit nicht mehr für die
Vergangenheit zu zahlen sind und erst ab Aufnahme des Verfahrens wieder aufleben (vielleicht meinte das der Anwalt?).

LG,
Mux

   

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 12:32
(@maxim26)
Schon was gesagt Registriert

Wie gesagt, 2010 wurde ich aufgefordert mein Einkommen darzulegen, das hatte ich auch gemacht nur Kindesmutter ist umgezogen und hat  dies dem damals zuständigen Jugendamt nicht gleich mitgeteilt. Weil das Jugendamt gewechselt wurde, mussten erst die ganzen Unterlagen von mir vom alten Jugendamt zum neuen Jugendamt geschickt werden und das dauerte dann auch wieder, bis sich das neue Jugendamt in diese Sache eingearbeitet hatte. Letztendlich bekam ich dann erst im letzten Jahr August eine Neuberechnung. Ich  versuchte mit meinem Anwalt mit dem Jugendamt einen Vergleich zu machen, weil ich ja in dieser Zeit noch arbeitslos war, aber darauf lies sich das Jugendamt nicht ein und gab es dann an das Gericht weiter und seit letzte Woche ist nun das Urteil da.

Anwalt meinte das auch so wie ich es schon vorher geschrieben hatte, muss ihn aber nochmal fragen warum er das damals behauptet hatte . Kann es vielleicht auch an dem statischen Titel liegen, dass man erst rückwirkend nachbezahlen muss, wenn Antrag bei Gericht gestellt wurde? Ging ja auch um eine Abänderung des Titels.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 13:48