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Urkunde Beistandschaft

 
(@stronzus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich wurde aufgefordert meine Titulierung zu erneuern das sich der Unterhalt geändert hat.
Ich will die Abänderung der Urkunde nun aber beim Notar und nicht mehr beim JA durchführen lassen.

Ist folgender Text noch ausreichend ?

Nummer der Urkundenrolle: _______________
Vor dem unterzeichnenden Notar _______________ erschien heute:

_______________[Name Unterhaltspflichtiger], geboren am _______________, wohnhaft in: _____________________________________________

Ausgewiesen durch Personalausweis Nr. _______________

Der Erschienene erklärt auf Befragen des Notars, dass der Notar oder eine der mit dem Notar beruflich verbundenen Person in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes nicht tätig war oder ist.

Der Erschienene erklärte:

Ich bin Vater des am _______________ [Geburtstdatum Kind] in _______________ [Geburtsort] geborenen Kindes _______________ [Kindname], wohnhaft: _______________ [Kind Adresse].

Dies vorausgeschickt, verpflichte ich mich monatlich im Voraus, ab _______________[Beginn Unterhaltszahlung] bis einschließlich _______________[Ende titulierte Unterhaltszahlung] - und zwar bis zum 3. Werktag eines jeden Monats - an mein Kind _______________ zu Händen der Kindsmutter _______________ monatlich _____ EUR  Kindesunterhalt zu zahlen.

[Bei Bedarf ergänzen mit „Zur Erläuterung: Ich bin [arbeitslos/geringverdienend/krank] und nicht in der Lage, einen höheren Unterhalt zu zahlen.“]

Ich unterwerfe mich wegen der vorgenannten Verpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung.

Der beurkundende Notar wird angewiesen, dem Kind zu Händen der Kindsmutter eine vollstreckbare Ausfertigung sowie eine beglaubigte Fotokopie und mir selbst eine beglaubigte Fotokopie dieser Urkunde zu erteilen.

Die vorstehende Verhandlung wurde dem Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und wie folgt unterschrieben:

_______________ _______________ _______________

[Datum und Unterschriften Unterhaltspflichtiger, Notar]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2015 16:57
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

:question: :question:

Kann es sein das du aufgefordert wurdest dein Einkommen offen zu legen damit überprüft werden kann in wieweit mehr Unterhalt zu bekommen ist? Alternativplan der KM zum Mehrbedarf wegen Schule?

Ohne jetzt zu schnell zu Schießen. Es existiert ein Titel (Jugendamt) jetzt willst du einen weiteren Titel (Notar)beurkunden lassen? Sorry vielleicht liege ich falsch aber da muss ich drüber nachdenken du übrigens auch.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2015 17:17
(@stronzus)
Schon was gesagt Registriert

Die Aufforderung zur Neuberechnung erfolgte im April 2015. Da war die Schule noch kein Thema.
Ich muss keine neue Urkunde erstellen sondern eine ABÄNDERUNG.
Die Frage ist ob der Text korrekt ist soweit und ob ich den Titel begrenzen kann bis zum 31.12.2016 wegen ev. Arbeitslosigkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2015 17:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Stronzus!

Ich muss keine neue Urkunde erstellen sondern eine ABÄNDERUNG.

Soviel ich weiss, muss der erste Titel offiziell aus der Welt geschaffen werden, bevor irgend etwas anderes gilt. Solange das nicht passiert, kannst Du beurkunden lassen was Du willst, es bleibt der erste Titel gültig...die Abänderung muss meines Wissens mit Einverständnis des KU-Berechtigten bzw. dessen ges. Vertreter erfolgen.

Da Arbeitslosigkeit im Unterhaltsrecht ein vorübergehendes Ereignis ist, wird das als Grund einer Begrenzung wohl nicht anerkannt werden.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2015 17:53
(@stronzus)
Schon was gesagt Registriert

Kann mir bitte mal einer Rückmeldung geben bezüglich des Beurkundungstextes ? Das wäre mir wichtig.

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2015 17:57
 Mux
(@mux)
Registriert

Nur mal zur Klarstellung:

Du kannst keine Abänderung beurkunden lassen. Das was Du vorhast, ist einen zweiten Titel erstellen zu lassen.
Der erste gilt weiter. Beide Titel musst Du dann bedienen.

Du kannst Deine Ex auffordern, Dir den ersten Titel auszuhändigen. Wenn sie das macht, kannst du einen neuen
erstellen lassen.

Du kannst mit Deiner Ex gemeinsam zum Notar oder JA gehen und eine Änderung des bestehenden Titels vornehmen
lassen.

Oder Du musst eine Abänderungsklage anschieben.

Andere Möglichkeiten sind mir nicht bekannt.

Für die Erstellung des Ersttitels ist der Text o.k.; den hab ich auch verwendet 🙂

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2015 18:40
(@Inselreif)

Kann mir bitte mal einer Rückmeldung geben bezüglich des Beurkundungstextes ? Das wäre mir wichtig.

Der Text ist für eine Neuerrichtung vorgesehen. Für Deine Zwecke ist er unbrauchbar. Auch ist nicht klar, ob die KM sich auf einen statischen Titel (so der Entwurf) einlassen wird oder muss. Lass den Notar den Text entwerfen, es kostet nichts, wenn anschliessend beurkundet wird.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2015 18:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie schon geschrieben geht es um eine Abänderung. Da die Abänderung sich auf einen Titel bezieht müsste dieser erwähnt werden. Du kannst das so alleine nicht machen.

Der alte Titel muss herausgegeben werden ansonsten kann daraus vollstreckt werden. Deshalb müsste auch die KM mit dem neuen Unterhalt zufrieden sein. Wenn nicht bleibt nur die Abänderungsklage.

Kurzfristige Befristungen sind möglich, aber eigentlich nicht in Deinem Interesse. Wenn nur der Mindestunterhalt beurkundet weden kann, dann ist das eben so. Mehr zahlen kannst Du immer (und solltest Du auch, wenn Du mehr verdienst).
Der Titel ist keine Urkunde über den Unterhalt an sich, der Unterhalt ergibt sich aus der gültigen Rechtsprechung und Deinem Einkommen. Der Titel = Urkunde sichert nur dem Titelinhaber zu, dass er die genannte Summe sofort vollstrecken lassen kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2015 21:27
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Was mir hier bisher völlig fehlt:

- Um welches der Kinder geht es?
- Was genau beinhaltet der ursprüngliche Titel?
- Was wurde im April 2015 auf welcher Grundlage vom Jugendamt berechnet?
- Warum soll der neue Titel zum 31.12.2016 begrenzt werden, wenn der Vater schon Ende diesen Jahres seinen Arbeitsplatz verliert?

Oder habe ich was übersehen?

Eine Beistandschaft scheint ja wohl zu bestehen.

Präzise Angaben wären hilfreich.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2015 21:39
(@stronzus)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt eine Urkunde aus dem Jahr 2011. Dieses Jahr im April wurde ich vom JA angeschrieben um meinen Unterhalt neu zu berechnen.
Das ist auch geschehen. Habe die Berechnung meiner Anwältin zur Prüfung gegeben und das ist so weit ok.
Jetzt soll auf Wunsch der Beistandschaft JA die Urkunde aus 2011 abgeändert werden auf die neuen Beträge. Das ist alles.
Meinen Arbeitsplatz verliere ich zm 31.12.2015. Dann folgt auf Wunsch 1 Jahr TG. Oder ich finde einen Job und bin raus.
Wollte es deshalb auf den 31.12.2016 begrenzen weil da allerspätestens die TG endet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2015 23:54




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stronzus,

Wollte es deshalb auf den 31.12.2016 begrenzen weil da allerspätestens die TG endet.

Du kannst den Titel einseitig "nach oben" abändern (unter Bezugnahme auf den Alttitel).

Was nicht funktioniert, ist eine partielle Verschlechterung des Titels (hier: Befristung). Im Zweifelsfall lebt der Alttitel dann wieder auf.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 10:42
(@stronzus)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab jetzt nen Termin beim Notar. Der wird die Urkunde abändern. Ein paar Punkte werde ich auch abändern lassen.
Wir werden sehen was dann passiert.
Die alte Urkunde kriege ich dann vom Jugendamt zurück sobald die neue erstellt wurde. Das habe ich schriftlich von denen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2015 14:00