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Ups eine lange Geschichte

 
(@badmi)
Schon was gesagt Registriert

Werde es aber natürlich ein wenig abkürzen!
Wir haben uns vor 4 Jahren getrennt, seit 2 Jahren fordert sie Unterhalt. Bei der Trennung wurde
eine scheidungsfolgevereinbarung geschlossen, worin sie auf Unterhalt verzichtet. Wir haben
beide gleich verdient. (Es geht nicht um Kindesunterhalt (1Kind) das wird bezahlt und ist auch
unstrittig)!
Ich war bereits ein 1 Jahr nebenberuflich selbstständig, habe eine Homepage erstellt und dort
Werbeflächen verkauft. Im gleichem Jahr haben wir ein Haus gekauft und bezogen. Nach der
Trennung habe ich meine Selbstständigkeit ausgeweitet - wenn auch in einer anderen Richtung
- PC Service und Verkauf! Die Angestelltentätigkeit habe ich ein Jahr später auf 28,5 Stunden wöchentlich
reduziert. Allerdings ist mein Einkommen unter dem Strich in etwa gleich geblieben. Was mir meine
Ex natürlich nicht glaubt; aber meine Zahlen - Buchführung drücken dies aus.

Jetzt 07.2006 wurde ich von meinem Arbeitgeber gekündigt zum 30.11 mit 1/2 Regelabpfindung (Wurde
vor Gericht entschieden)

Meine Ex behauptet die Kündigung sei fingiert!

Der Richter hatte zunächst entschieden, das meine Selbständigkeit nicht Eheprägend sei, aber jetzt
im Urteil das Jahr 2005 zur Berechnung herangezogen.

Meine Ex behauptet zudem Ihren Eltern einen Begtrag zur Betreuung des Kindes zur Verfügung zu stellen,
was ich aber nicht glaube.

Fakt ist: Ich bekomme Wohnwert für mein Haus angerechnet obwohl ein Versorgungsausgleich
stattfand und Sie Ihr Geld bekommen hat.
Sie bekommt Betreuungskosten angerechnet und den Betrag für Ihre Eltern, wo meine Tochter Mittags
ißt. Da meine Ex 3 x in der Woche Frühdienst hat, schläft meine Tochter bei Oma, obwohl sie auch bei
mir übernachten könnte!

Jedenfalls kommt letztendlich so ein Differenzbetrag zustande, was ich echt unmöglich finde.

Kann das sein??

Hm, könnte noch weiter ausholen...aber will nicht anstrengend werden:-)
Hm, hat Sie Chancen auf Nachehelichen Unterhalt trotz Vertrag. Auf Trennungsunterhalt darf Sie ja nicht
verzichten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 02:20