Hi,
ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Derzeit wird versucht den Unterhalt für die Tochter meines Mannes geltend zu machen (Mutter kann hier unberücksichtigt werden)
Die RA behauptet ein Ausbildungsgehalt von Netto 543 €. Dazu noch zusätzliche Fahrtkosten in Höhe von 104 € monatlich (hier wurde bereits korrigiert, da sie die Kostenerstattung zum Blockunterricht unterschlagen hatte)
Sie rechnet also 745+104-194-543=102 € Restbedarf
Die 543 € hat sie durch einen Lohnschein bewiesen. Ein Ausbildungvertrag wurde trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Nur die DEÜV-Meldung.
Nun liegt der Bescheid über den BAB-Antrag vor. Da kommt das Amt auf ein anrechenbares Einkommen 613,55 € für die Auszubildenden.
Wie kommen die auf diesen Betrag. Oder anders gefragt. Da mein Mann weiss, dass sie Weinachts- und Urlaubsgeld bekommt, kann man das aus dem anrechenbaren Einkommen der BAB-Bescheids ersehen?
Sieht ja so aus, als ob das Zusatzeinkommen von der Anwältin bewusst weggelassen wird, um einen Unterhaltsanspruch zu generieren.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Die 543 € hat sie durch einen Lohnschein bewiesen.
Ich denke nicht, dass dies ausreichend ist.
Die gesamte Ausbildungsvergütung ergibt sich aus:
Ein Ausbildungvertrag wurde trotz Aufforderung nicht vorgelegt.
aus dem Ausbildungsvertrag. Vermutlich ein Grund warum dieser nicht vorgelegt werden will ...
Nun liegt der Bescheid über den BAB-Antrag vor. Da kommt das Amt auf ein anrechenbares Einkommen 613,55 € für die Auszubildenden.
Nur Vermutlich, aber die scheinen andere Einkommensarten vorgelegt bekommen zu haben bzw. haben die Fahrkosten schon abgezogen und Zusatzleistungen draufgelegt. Ob und wie man dies errechnen kann, weiß ich leider nicht. Steht denn in dem Bescheid etwas über Abzugsarten?
Sieht ja so aus, als ob das Zusatzeinkommen von der Anwältin bewusst weggelassen wird, um einen Unterhaltsanspruch zu generieren.
Das sowas straffrei immer wieder versucht wird, ist nicht das erste mal ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
genau kann ich es auch nicht beantworten. Aber, wenn man im Internet googelt, dann wird immer auf die Ausbildungsvergütung abgestellt, allerdings muss dem Antrag auf BAB der Ausbildungsvertrag vorgelegt werden und ich denke schon, dass auch hier Weihnachts- und Urlaubsgeld anrechenbares Einkommen sind und auf das Jahr umgelegt werden.
Deshalb würde ich es wie Kasper sehen und auf dem Ausbildungsvertrag bestehen und auf die Diskrepanz zum BAB-Bescheid hinweisen.
Mal sehen, was dann kommt.
VG Susi
Naja. Um den Ausbildungsvertrag wurde mehrmals gebeten. Ebenso wie um alle Abrechnung von September bis Januar.
Da die RA auf stur stellt kommt er da selber ohne RA nicht weiter. Der hat ihm nun den Rat gegeben die Zahlung einzustellen, evtl. schon Überwiesenes zurückzufordern und abwarten, ob die RA es auf eine Klage ankommen lässt.
Lästig, aber so wird es wohl nun laufen. Alles andere macht ja keinen Sinn mehr. Das Rumgeeiere der RA geht ja nun seit November so.
Dürfte die unter Betreuung stehende Tochter (Betreuerin und RA sind verschiedene Personen) ihrem Vater den Ausbildungsvertrag als Kopie aushändigen, ebenso wie die Lohnabrechnungen? (dann wüsste er wenigstens was Sache ist)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Dürfte die unter Betreuung stehende Tochter (Betreuerin und RA sind verschiedene Personen) ihrem Vater den Ausbildungsvertrag als Kopie aushändigen, ebenso wie die Lohnabrechnungen? (dann wüsste er wenigstens was Sache ist)
Sie muss es sogar, um ihre Bedürftigkeit nachzuweisen... ein paar popelige, weil ausgesuchte (und somit genehme), Belege reichen da nicht aus...
Wenn die Tochter dies nicht will, oder kann, dann muss es die Betreuerin tun.
Da die RA auf stur stellt kommt er da selber ohne RA nicht weiter. Der hat ihm nun den Rat gegeben die Zahlung einzustellen, evtl. schon Überwiesenes zurückzufordern und abwarten, ob die RA es auf eine Klage ankommen lässt.
Dies hätte man ihm vermutlich auch ohne Anwalt raten können. Liebe Tina, Du bist schon soooooolange dabei und weißt doch, dass die Bedürftigkeit nachgewiesen werden muss. Es reicht einfach nicht, ein paar Sachen zu kopieren, wie es einem gerade so passen und zu behaupten.
Wenn die RAin der Tochter irgendwas versaubeutelt, dann wird sich seine Tochter mit Schadensansatzansprüchen an diese wenden müssen ... ich weiß, wird nicht passieren.
Also, meine Meinung, wie geraten ... einstellen und abwarten. Vermutlich kommt überhaupt nichts.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.