Hallo,
ist zwar lange her, daß ich mal hier war, aber ich lese die Themen schon noch regelmäßig, habe aber kaum Zeit zum Antworten.
Naja, nun habe ich mal wieder eine Frage und hoffe, man kann mir hier helfen!
Seit Freitag bin ich wieder verheiratet, der Vater meiner zwei Kinder ist aber ein anderer. Bis Freitag habe ich Unterhaltsvorschuß für die Kinder bekommen, nun muß ich an meinen Ex herantreten. Kann mir jemand sagen, wie hoch oder besser gesagt niedrig der Selbstbehalt ist? Ich möchte ja auch nicht, daß er den vollen Unterhalt zahlt, ich gebe mich mit 100,-- Euro je Kind zufrieden. Kann mir da jemand helfen?
Gruß Daniela
Wünsche allen schöne Weihnachten...
Liebe Daniela,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zu Deiner Hochzeit!
Der Selbstbehalt eines berufstätigen Unterhaltsverpflichteten seinen minderjährigen Kindern gegenüber beträgt in der Regel 840,- EURO. Wohnt er kostenlos bei Muttern und wird er dort gar noch verköstigt, kann sich dieser Selbstbehalt deutlich erniedrigen. Wohnt er in einer Gegend, in der die Mieten besonders hoch sind, kann er sich ein wenig erhöhen. Ich würde mal von den 840,- EURO ausgehen. Wobei Du schon richtig sagst, dass dieser Betrag wirklich sehr niedrig ist und er davon keine großen Sprünge mehr machen könnte. Dein freiwilliger Verzicht auf den vollen Unterhalt ist da schon sehr edelmütig. Wobei ich noch nicht mal weiß, ob das rechtens ist, denn Du verzichtest ja auf Ansprüche der Kinder. Aber wo kein Kläger, ist auch kein Richter.
Ein schönes Weihnachtsfest und liebe Grüße
Uli
[Editiert am 23/12/2003 von Uli]
Hey!
Wieso gbtst du dich denn jetzt nach deiner Hochzeit nun "mitmal" mit, bzw würdest du dich jetzt mit nur 100 Euro Unterhalt pro Kind zufrieden .. und vohrer hast du doch auch die volle Lesitung nach dem UVG erhalten und diese verwendet?.. und diese Leistung wird dein Ex ja auch so zurück erstatten müssen .. den Sinn versteh ich nicht ganz..
Wenn du den Unterhalt einklagen mußt wird dich da denk ich jeder Richter für merkwürdig ansehen..ganz zu schweigen ob das jemand so für rechtens anerkennen kann..
Und wenn du bisher "nur" UVG-Leistungen erhalten hast .. was ja eigentlich heißt das der Vater nicht leistungsfähig war, wird er das doch jetzt auch nicht sein..nichtmals wird er dann auch jetzt nur 100 Euro je kind leisten können..oder?
Ehrlich gesagt versteh ich das jetzt nicht so ganz , warum du auf den, den kindern zustehen Unterhalt da verzichtest..u aber eigentlich dich mehr interesssiert wie hoch der Selbstbehalt ist?..
Gruß
Jens
Hallo nochmal,
ich glaube ich habe mich etwas falsch ausgedrückt. Auch vorher habe ich meinem Ex bereits das Angebot gemacht, selbst max. 100 Euro je Kind zu zahlen, damit er nicht soviel später ans Jugendamt bezahlen muß. Aber das wollte er nicht, weil er der Meinung ist, er sei in Deutschland der einzige Mann, der für seine Kinder nicht Unterhaltspflichtig ist. Naja, lange Rede kurzer Sinn. Es ist ja nun mal das Recht der Kinder, wenn es nach mir gehen würde, will ich von ihm gar nichts haben, aber naja gut. Ich möchte ungern mit ihm Vor Gericht gehen, daher möchte ich ihm anbieten, das zu zahlen, was er kann, geht das einfach so???
Den Unterhaltsvorschuß hatte ich beantragen müssen, weil ich damals nach der Trennung leider noch ohne Arbeit war und dummerweise Sozialhilfe bezogen habe.
In meinem Beruf (gehe Putzen) verdiene ich auch nicht so viel, daher konnte ich es nicht abmelden. Mein Mann ist leider zur Zeit nur auf 400,-- Basis beschäftigt, daher das alles.