meine frau und ich haben vor unserer hochzeit im dezember 2003 einen ehevertrag abgeschlossen, der u.a. unterhaltszahlungen in höhe von 1.500 € und somit ihres letzten netto-gehalts bis zur vollendung des dritten lebensjahrs unserer tochter (31.07.2006) vorsieht. im februar diesen jahres erfolgte die trennung, seitdem bemüht meine frau sich noch ohne erfolg um eine stellung (der alte arbeitgeber ist konkurs gegangen), daher meine frage:
was passiert, wenn sie nach ablauf meiner vertraglichen verpflichtungen über gar kein bzw. kein ausreichendes einkommen verfügt und sozialhilfe beantragen muß? wird sich das sozialamt an mir schadlos halten können, trotz ehevertrag?
dank vorab!
Hallo Ice,
so weit ich weiß, werden Eheverträge für nichtig erklärt wenn der Vertragspartner zum Sozialfall wird.
Ausserdem widerspricht der Ehevertrag meiner Meinung nach geltendes Recht, da wenn ich richtig liege, die holde Ex bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes nicht arbeiten muß.
Aber andere werden Dir hier besser helfen können.
Mfg
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Ice,
der Ehevertrag kann für sittenwidrig erklärt werden, da man auf Betreuungsunterhalt nicht verzichten darf.
Sicherlich zahlst Du bis das Kind 3 Jahre alt ist, aber Du schreibst, danach ist Schluss mit Zahlung.
Das ist sittenwidrig und wird Dich nicht aus der Unterhaltsverpflichtung entlassen.
Nachehelicher Unterhalt ist immer zu zahlen bis das Kind mindestens 12 Jahre alt ist.
Alle ehevertraglichen Regelungen sind somit für die Katz.
Deine FRau könnte heute leicht den Vertrag gerichtlich angehen, würde für Dich bedeuten, daß der Vertrag seine Gültigkeit komplett verliert, sollten noch andere Dinge wie Gütertrennung etc geregelt sein.
Dann zahlst Du vom ersten Tag an soviel Unterhalt, wie man aus dem Netto berechnet.
In ürbigen ist es heute grundsätzlich so, daß ein Ehevertrag und die damit verbundenen Unterhaltsverzichte NIE zu Lasten des Steuerzahlers gehen dürfen.
Sobald die Frau soziale Gelder beantragt, ist immer der Mann dran, egal ob Ehevertrag oder nicht.
Gruß
Melly
Ps: sag mal..der Notar war aber nicht ganz helle, solch nen Vertrag überhaupt zu beurkunden!
ja, melly, das sehe ich mittlerweile ähnlich...oder aber er war auf das honorar scharf...
Hallo Ice,
ich muss leider Melly recht geben. Auch ich bin reingeflogen.
Unten auf der Startseite sind BVG / BGH - Urteile zu Eheverträgen, aus denen Du die jetzige Tendenz erkennen kannst, z.B. http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=736.
Was mich traurig und wütend macht:
Kommen während der Ehe Kinder auf die Welt, die eigentlich von beiden nicht vorab gewollt waren, dann ändert sich eben die Lebensplanung von den neuen Eltern. Deshalb kann die KM durch das "Wesen der Ehe" in ihre Absicherung vertrauen, trotz Ehevertrages, also auch nach der Scheidung.
Nicht akzeptiert das Gericht (alos unsere Gesellschaft ), dass bei einer Scheidung sich ebenfalls die Lebensplanung ändert, und zwar ab der rechtsgültigen Scheidung. Jetzt sollte meines Erachtens das Grundgesetz gelten, dass die Eltern die Pflicht zur Erziehung der Kinder haben. Das heißt, dass nach der Scheidung auf das "Wesen der Elternschaft" eingegangen werden muss.
Dass dies nicht der Fall ist, hat Melly schön geschrieben: sobald die Gefahr eines Sozialfalles besteht, hat der andere Elternteil keine Chance.
Die Gerichte (und die Gesellschaft) stoßen das Grundgesetz und die Kinderrechte mit Füßen.
Ich schäme mich, hier in Deutschland zu leben!
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.