LBM,
hoffentlich werden noch mehr Kommentare kommen, um die Fragen 1-3 mehr zu erläutern.
sobald die Klage für den BU durch ist, werde ich kontakt mit dem Kind aufnehmen! Das wünscht sich die Kindersmutter sehr. Momentan ist aber für mich das Verhältnis noch viel gespannt, da wir jetzt beim RA gelandet sind.
Also, wenn ich richtig verstehte, darf sie BU kassiert und ruhig weiterstudieren, obwohl sie vor der Geburt BaföG hatte...ist das richtig?
Also.. man kann nicht argumentieren, dass sie die Hälfe vom BU und die Hälfte vom BaföG bekommen sollte, weil sie nicht nur das Kind betreut sondern auch studiert?
Danke
RM
Moin,
ich kann Dir nur raten, UMGEHEND dem Kontakt mit dem Kind nachzukommen! Du zeigst gerade auf dem Präsentierteller, dass Du nicht in der Lage bist, die Paarebene von der Elternebene zu trennen. Ums Kind kümmern, nur wenn es mit der Mutter gut läuft ist ein NO GO!!!
Bekommt sie denn Bafög, wenn sie jetzt studiert? Ihr Mindestbedarf liegt bei 770 Euro. Wenn sie bspw. 500 Euro Bafög bekäme, müsstest Du die Differenz, soweit Du leistungsfähig bist, ausgleichen.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM,
Danke für den Tip!!!
Sie hatte 565 Euro BaföG vor der Geburt bezogen. Jedoch würde Sie 600 Euro als BU von mir bekommen.Sie bekommt zur Zeit insgesamt 1200 Euro im Monat. Der Punkt ist, dass sie nicht mehr auf BaföG angewiesen ist, da sie 3 Jahre lang BU bekäme.
Sie möchte BaföG nicht mehr beantragen, wenn sie Ende Oktober wieder anfängt zu studieren.
Ist das rechtens?
RM
Hi Remy,
also ich hab mal ein wenig gegoogelt, finde aber keine klare Aussage.
Meine Vermutung ist die:
Bafög beantragt man immer dann, wenn die eigenen Einkünfte nicht bedarfsdeckend sind. Da Du aber gesetzlich unterhaltspflichtig bist, geht nach dem was ich gelesen habe, Deine Unterhaltsverpflichtung vor. Ich habe nirgends finden können, dass sie Bafög beantragen muss, um Dich zu entlasten.
Meine Frage ist eher, wenn sie das Kind während des Studiums ganz weg gibt, ob ihr dann grundsätzlich überhaupt noch BU zusteht.
Andererseits muss man mal darüber spekulieren, was geschähe, wenn sie ihr Studium abbrechen würde. Dann wäre sie, wenn das Kind 3 Jahre alt ist, ohne abgeschlossene Ausbildung und schwer vermittelbar. Da dies auf der Tatsache beruht, dass sie durch das Kind in diese Lage gekommen ist, könnte daraus mal ein längerer BU-Anspruch resultieren (zumindest ist das bei unserer komischen Unterhaltsrechtssprechung nicht undenkbar!).
Frage ist also: Was ist besser, bis zum 3. Geb. zu zahlen und KM hat mal irgendwann ein abgeschlossenes Studium oder Zahlung einstellen (wenn das überhaupt rechtlich haltbar ist) und KM bleibt zu Hause.
Ich hoffe, hier weiß noch irgendjemand was zu den Themen:
a) Bafög und BU
b) BU, wenn Kind gar nicht im Haushalt der KM leben wird.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
also Ku geht nur dann an die KM, wenn diese das Kind in ihrer Obhut hat. Wird das Kind von ihren Eltern betreut und lebt auch dort, dann steht diesen der KU zu.
BU steht der KM nur dann zu, wenn sie durch Betreuung des Kindes an einer Erwerbstätigkeit oder auch Ausbildung gehindert ist. Lebt das Kind aber nicht bei ihr, dann steht ihr für diese Zeit auch kein BU zu.
So nun zum kniffligeren Fall Bafög vs. BU.
Die Konstellation ist ja eher selten. Wenn es um Bafög und Unterhalt von den Eltern geht, ist es eindeutig, das Bafög vorrangig zu beantragen und beziehen ist, um den Unterhaltspflichtigen zu entlasten.
Nun ist BU ja etwas anderes. Trotzdem bin ich der Meinung, das sie das Bafög beantragen muß und so den BU-Pflichtigen zu entlasten. Dann müßte nur noch der Betrag bis 770 € aufgestockt werden.
Anders herum könnte man auch argumentieren, wenn der BU-Pflichtige die 770 € nicht leisten kann, muß sie ja auch Bafög beantragen, um über die Runden zu kommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank Tina und LBM :thumbup:.
Falls das Gericht von mir Bewiese über die Absolvierung des Studiums haben will, kann ich einfach von der Uni verlangen? DArf ich jetzt schon der UNI anschreiben oder darf nur ein RA so was machen?
NB: Ich hoffe ich werde sie überzeugen können, wenn das Kind 2 ist, doch in BRD es leben zu lassen.
Danke