Hallo liebe Forumsgemeinde,
über die Suchfunktion habe ich leider keine Antwort auf meine Frage gefunden, an wen der Unterhalt bei Volljährigkeit der Tochter zu bezahlen ist.
Kurz zur Sache. Bezahle derzeit aufgrund eines dynamischen Titels aus dem Jahr 2005 Unterhalt für meine beiden Töchter ( Auszug aus dem Vergleich:....." der Unterhaltsschuldner verpflichtet sich, monatlich an die Mutter der Kinder gemäß DT Stufe 6......." )
Meine größere Tochter (geht noch zwei Jahre zur Schule) wird im September 18 und bezieht ihre erste eigene Wohnung.Meiner Tochter und mir wäre es natürlich am liebsten, wenn ich den Unterhalt direkt an sie bezahlen könnte.
Ist dies ohne weiteres möglich oder bin ich aufgrund des Titels verpflichtet, weiterhin an meine Ex zu bezahlen ???
Falls ich weiter an die Ex bezahlen muss : Reicht ein Schreiben an die Mutter in dem ich ihr mitteile, dass ich ab September den Unterhalt direkt an meine Tochter bezahle ( mit der Bitte, dies zu unterschreiben ) oder muss ich den Titel aus 2005 offiziell ändern lassen ???
Ich will natürlich rechtlich auf der sicheren Seite sein,damit ich nicht jetzt an meine Tochter bezahle und mich meine Ex später auf ausstehende Unterhaltszahlungen verklagt....
Ach ja, persönliche Kommunikation zwischen mir und meiner Ex findet nicht statt.........
Wäre nett, wenn mir einer der zahlreichen Fachmänner hier weiterhelfen könnte.Eventuell auch mit einem kleinen Link auf den Gesetzestext ( habe zwar schon gesucht, aber leider ohne Erfolg ).
Schönen Tag noch an alle
Rainer
Hi
Ein KU-Titel ist immer auf das Kind ausgestellt - niemals auf den betreuenden Elternteil. Dieser Titel ist "Eigentum" des Kindes und mit Volljährigkeit ihm auszuhändigen. Ohne Probleme darfst Du an das volljährige Kind den KU überweisen/auszahlen. Oder besser gesagt: Du musst es sogar. Ansonsten hat das Kind (schriftlich) Dir mitzuteilen, wohin das Geld fliessen soll.
Für den Monat, in welchem Tochter ihren 18. feiert, bekommt diese den KU.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Rainer,
der KU ist etwas was dem Kind zusteht. Bei Minderjährigkeit wird er von gesetzlichen Vertreter (i.a. die betreuunde Mutter) entgegengenommen und verwaltet.
Sobald das Kind 18 ist, erlischt das sorgerecht der Eltern und das Kind ist alleine für sich verantwortlich.
Du kannst ohne eine Mitteilung an die KM das Geld an das Kind zahlen.Es ist her andersrum. Ab 18 darfst du nur noch mit dem Einverständnis des Kindes an die Mutter zahlen.
Ab 18 sind auch beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Sollte die KM keinen Barunterhalt leisten, kann das Kind das KG per Abzweigungsantrag an sich überweisen lassen, bzw. du bist als Allein barunterhaltszahler berechtigt das KG zu beziehen und mußt es dann an die Tochtger weiterreichen. Die KM hat keinerlei Anrecht darauf.
Setz dich einfach mit der Tochter zusammen und beredet die weiteren Schritte. Mit 18 muß die KM den Titel auch an die Tochter herausgeben. Tut sie es nicht, kann auch die Tochter z.B. einen Vollstreckungsverzicht erklären und ihr den KU unter euch regeln.Sollte die KM dann ohne Auftrag vollstrecken wollen, würde das teuer für sie.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
ergänzend zu Oldie möchte ich Dich noch darauf hinweisen, dass ab dem 18. Geburtstag der Unterhalt nicht nur an die Tochter direkt zu überweisen ist, sondern dass Vater UND Mutter barunterhaltsverpflichtet sind.
Das bedeutet, dass Deine Tochter im Idealfall den alten Titel Dir aushändigt, Dich und ihre Mutter zur Offenlegung ihrer Einkünfte bittet und dann anhand eurer Einkünfte ihr Bedarf und die Quote ausgerechnet werden, nach der Du und KM den Unterhalt zu leisten habt. KM kann in Absprache ihren Unterhaltsanteil auch in Naturalien erbringen (Kost, Logis), jedoch darf deshalb DEIN zu erbringender Barunterhalt nicht steigen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
erstmal herzlichen Dank an alle, die mir meine Frage beantwortet haben.........
Somit ist ja erstmal alles im Lot und ich kann mit ruhigem Gewissen ab September an meine Tochter zahlen. Da ich ein sehr gutes und enges Verhältnis zu meiner Tochter habe war auch die Höhe der Unterstützung innerhalb kürzester Zeit erledigt.
Auf Unterhalt von ihrer Mutter wird sie verzichten, da bei der Berechnung der Quote sowieso nur rauskommen würde, dass ich ca. 95 % des Unterhalts zu bezahlen habe.......und sie weiß, dass ich nicht gerade scharf darauf bin, mein jetziges Einkommen gegenüber meiner Ex offenzulegen ( ich will ja keine schlafenden Hunde wecken )...
Da sucht sie sich lieber einen 400 € Job.........nur Hauptsache weg von ihrer Mutter (was ich nur allzu gut verstehen kann ).
Also, danke nochmal für die Hilfe
Rainer
Hi
Noch ein Tipp. Wenn Tochter 18 ist und einen eigenen Haushalt führt und einer schulichen oder beruflichen Ausbildung (inkl. Studium) nachgeht ist derjenige Elternteil, welcher den höheren Anteil am Unterhalt leistet, vorrangig kindergeldberechtigt. D.h. für die allermeisten Väter, dass sie sich um das KG kümmern dürfen/könnten (nicht verwechseln mit müssen). Falls es also Probleme beim KG geben sollte und Du den höheren KU-Anteil leistest liegt es in Deiner Hand, daran was zu ändern (sogar rückwirkend für Deinen Anspruchszeitraum).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Sie könnte übringens auch versuchen, da sie nicht zuhause wohnt, Schüler-Bafög zu bekommen.
Warum willst du keine schlafende Hunde wecken?
Rückwirkend kann deine Ex ja keinen höheren KU mehr fordern und EU dürfte für sie wohl auch kaum drin sein, wenn sie bis dato eh keinen bekommen hat.
Und wie Oldie schon geschrieben hat. Kümmert euch noch um das KG. Der Mutter steht es nämlich nicht mehr zu. Sie muß es an die Tochter auszahlen. Tut sie es nicht freiwillig, kannst du den Antrag stellen oder auch die Tochter.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
das mit dem KG werden wir am Wochenende noch mal im Detail besprechen. Es muss ja sowieso mit Volljährigkeit " neu beantragt " werden. Meine Tochter hat mit ihrer Mutter abgesprochen, dass diese weiterhin das KG erhalten soll ( um es dann an meine Tochter weiterzuleiten ). Aber wenn das nicht klappt, werde ich sicher keine Sekunde zögern und einen Abzweigungsantrag stellen........
Schüler-Bafög erhält sie nicht,da sie praktisch " ohne Not " auszieht und eine vergleichbare Schule (FOS) in einer Entfernung von 15 KM wäre...............sie will aber vom Dorf in die Stadt ( Regensburg, Entfernung ca. 90 KM ), natürlich der Liebe wegen. BAFÖG erhät sie erst, wenn sie ihre Ausbildung zur Erzieherin beginnt....
Schlafende Hunde will ich nicht wecken, da ich bei Offenlegung meines jetzigen Einkommes meiner Ex gegenüber befürchte, dass sie sofort mehr Unterhalt für meine 14-jährige Tochter fordert. Ich hatte bisher das grosse Glück, dass ich seit der Scheidung im Jahr 2005 nie zur Offenlegung meines Einommens aufgefordert wurde.....und somit auch offiziell zur Zahlung von mehr KU verdonnert werde. So zahle ich noch heute brav gemäß dem Titel aus dem Jahr 2005 und lasse den " nicht bezahlten KU " lieber meinen Kids direkt zukommen ( Taschengeld,
Kleidung, Klassenfahrten usw........... ).Da weiß ich wenigstens, dass das Geld wirklich meinen Kids zugute kommt.
Und die Kosten,welche durch das Abholen alle zwei Wochen ( ca. 20.000 Km pro Jahr ) entstehen, sind ja auch nicht gerade zu verachten...
Schönes WE an alle
Rainer