GNz herzlich Danke für die Berechnung !!!
Für mich stellt sich jetzt nur die Frage ob ich ihr etwas anbieten soll oder nicht.
Da der Ausgang vor Gericht letztlich nicht vorhersagbar ist, hängt die Entscheidung davon ab, wie Du eine Reaktion der KM einschätzt:
Wenn Du glaubst, dass es eh vor Gericht geht, weil KM auf einer maximal Position (zB dem aktuellen KU) beharren wird, dann brauchst Du mE kein ernsthaftes Angebot machen, was ansonsten ggf. als untere Grenze vom Richter herangezogen wird.
Wenn Du glaubst, dass KM sich auf Verhandlungen einlässt und sich mit einem Verhandlungserfolg auch zufriedengibt, dann musst Du mit einem Angebot die Verhandlungen eröffnen, dass Dir Luft zum Nachbessern lässt, aber auch nicht so niedrig ist, dass KM es als zu gering unmittelbar zurückweist und es keine ernsthaften Verhandlungen gibt.
Am Besten wäre natürlich, wenn KM in Deiner Erwartung verständnisvoll für Deine neue Situation ist und einer fairen Berechnung, die zu einem geringem KU als bisher führt, offen gegenüber steht.
Das kannst Du nur abschätzen.
Toto