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Unterhaltszahlungen bei Voller Erwerbsminderung

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(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Das ist gar kein Problem. Das SGB VI hat ganz andere Spielregeln welche Tätigkeiten jemand ausüben kann als das Familienrecht.

Gruss von der Insel

Das ist schlichtweg falsch. Um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten hat man schon attestiert bekommen, dass man nicht in der Lage ist eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Hallo,

eine volle Erwerbsminerung liegt vor, wenn jemand nicht mehr als 3 Stunden täglich und damit 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, da ist aber eine geringfügige Beschäftigung sehr wohl möglich.
Gibt es allerdings ein Attest, dass er eben nicht arbeiten kann, dann kann das anders aussehen.

VG Susi

Die 3 Stunden sind die Mindestvoraussetzung für die volle Erwerbsminderungsrente und das ist natürlich attestiert. Bei der halben Erwerbsminderung 3 bis 6 Stunden erhält man auch nur ca. die halbe Rente. Der TO braucht keinen Nebenjob aufnehmen, da er aufgrund seines Gesundheitszustandes  von Amtswegen nicht in der Lage ist seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Gerade deswegen bekommt er die Rente. Es ist aber richtig, dass der TO sofern er sich das gesundheitlich zutraut ein paar Stunden in der Woche arbeiten kann. Aber diese Einnahmen wären rein überobligatorisch und diese Tätigkeit kann nicht verlangt werden. Ich stelle mir gerade vor, der TO ist wegen schwerer Herz-/Kreislauferkrankung zu 100% erwerbsunfähig, ein Gericht verurteilt ihn zur Aufnahme einer Berufstätigkeit und er verstirbt während der Arbeitszeit. Strafanzeige des Richters wegen vorsätzlichen Totschlags?

Das Familienrecht kann vieles aber nicht die Entscheidung treffen, dass ein "momentaner" Vollinvalide arbeiten gehen muß. Denn nicht anderes als ein "Vollinvalide" ist der TO momentan.

Ich mag generell diese Schwarzmalerei nicht.

Gruß

Nichtplatt
___________________
Edit: 1. Zitat geflickt

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2016 12:40
(@Inselreif)

Lieber nichtplatt,

in solchen Fällen beauftragt das Familiengericht regelmässig ein eigenes Gutachten. Das hat mit Schwarzmalerei nichts zu tun.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2016 13:49
(@nadda)
Registriert

Hi,

aus höchstpersönlicher Erfahrung (und die hat der Inselreife mit mir gemeinsam machen dürfen) kann ich euch verraten das ein Rentner mit absoluter Erwerbsminderungsrente durchaus vom Familiengericht dazu verdonnert wird Mindestunterhalt zu bezahlen. Ist meinem Ex so passiert, ok das waren lange 3 Jahre vor Gericht und am Ende blieb er knapp unter dem Mindestunterhalt... Er hat sowohl in der ersten Instanz als auch vorm OLG verloren mit seinem Versuch den Titel auf 0 setzten  zu lassen.

Aber: das Gericht hat festgestellt, dass er trotz seiner Rente in der Lage wäre Zeitungen auszutragen und damit den Unterhalt sicherstellen kann. Hier wurde sein Rentenbescheid genau durchpflückt und weil da drinstand das die Rente auch wegen der absolut miesen Lage für ihn am Arbeitsmarkt vorläufig erteilt wird hatte er keine Chance.

Da war dann noch irgend ein Gutachter unterwegs der bescheinigen musste welche Tätigkeiten / Hilfsjobs stundenweise möglich wären und damit war fürs Gericht klar er kann zahlen. Weil es im Unterhaltsrecht dann doch nochmal anders zugeht als im Rentenrecht. Und allein die Tatsache das er auf 450€ Basis in der Lage gewesen wäre Zeitungen auszutragen oder ähnliche einfach Hilfsjobs zu erledigen hat gereicht.

Ok, mein Ex war auch stur ohne Ende vor Gericht. Das er mein Angebot monatlich 50€ für beide Kinder zu zahlen abgelehnt hat war unklug, damit hat er sich keine Pluspunkte gemacht.... Am Ende hätte er0 glaub ich knapp unter Mindestunterhalt zahlen müssen - allerdings kams dazu ja nimmer weil er die Kinder dann zur Adoption freigegeben hat.

Genauere Fakten hat meine bessere Hälfte sicher im Kopf.

Und dann muss man dazu noch sagen, mein Ex hatte eine Rente von unter 800€, bekam dann aber noch einen Wohnvorteil angerechnet der relativ hoch war und schon "konnte" er zahlen. Ich weis warum ich ihm die 50€ angeboten hatte.

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2016 22:07
(@nadda)
Registriert

Hi,

mir ist der andere mögliche "Job" wieder eingefallen: Pförtner. In diesem Gutachten hieß es er wäre in der Lage 2 - 3 Stunden täglich als Pförtner zu arbeiten. Mein Exmann hat allerdings immer gesagt er würde es nicht schaffen. Interessiert hat es niemanden, abgesehen davon, finde mal einen Pförtnerjob mit 2 - 3 Stunden täglich. Das dürfte so gut wie unmöglich sein. Für ein fiktives Einkommen beim OLG hat es aber gereicht.

Ok, mein Ex hätte den Unterhalt tatsächlich zahlen können ohne zu jobben, er hätte sich aber vermutlich von seinem Auto trennen müssen,  es wäre knapp gewesen von dem auszukommen was ihm geblieben wäre.

Gut, es hätte vermutlich gereicht die Geldgeschenke seiner Eltern auf einem Konto zu parken um den Unterhalt zu bezahlen und er war ja dann auch durch seine Eltern in der Lage die Nachzahlung an einem Stück zu leisten. Ich persönlich hätte immer gerne meine Ex Schwiegereltern zum Zahlen verdonnert, aber das ist nicht so einfach - nicht mal wenn die sicherlich Millionäre sind. Mein Exmann hatte selbst nie wirklich Geld, hat aber immer Geld bekommen wenn er was brauchte weil seine Eltern eben genug haben. Im nachhinein betrachtet hat er sich jeden Luxus durch Mama finanzieren lassen und ist damit ein Leben lang gut gefahren - wozu dann bitte selber arbeiten?

Aber für den TO bleibt es dabei: das wird eben kein Spaziergang vor Gericht. Es kommt garantiert zu so einem Gutachten und wie gesagt, es reicht wenn er sich 3 Stunden in ein Pförtnerhäuschen setzen kann.

Wichtig wäre jetzt meiner Einschätzung nach erstmal diesen Beschluss vom Gericht rauszuziehen in dem der Unterhalt festgelegt wurde. Vermutlich dürfte das der Titel sein.

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2016 09:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

evtl. kannst du das mit dem fiktiven Einkommen auch umgehen, indem du dich schriftlich auf Stellen bewirbst mit max. 3 Std./Tag. Die dürften nicht so reich gesät sein. Und vor allem das bei Teilzeitbewerbungen auch reinschreiben, dass du EU-Rentner bist und max. 3 Std. arbeiten darfst mit folgenden Einschränkungen: ....

Wenn du dann Absagen vorlegen kannst dürfte es dem Gericht schwerfallen dir ein fiktives Einkommen anzurechnen, weil du ja nachweisbar keine Stelle bekommst.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2016 12:11
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Hi,

aus höchstpersönlicher Erfahrung (und die hat der Inselreife mit mir gemeinsam machen dürfen) kann ich euch verraten das ein Rentner mit absoluter Erwerbsminderungsrente durchaus vom Familiengericht dazu verdonnert wird Mindestunterhalt zu bezahlen. Ist meinem Ex so passiert, ok das waren lange 3 Jahre vor Gericht und am Ende blieb er knapp unter dem Mindestunterhalt... Er hat sowohl in der ersten Instanz als auch vorm OLG verloren mit seinem Versuch den Titel auf 0 setzten  zu lassen.

Aber: das Gericht hat festgestellt, dass er trotz seiner Rente in der Lage wäre Zeitungen auszutragen und damit den Unterhalt sicherstellen kann. Hier wurde sein Rentenbescheid genau durchpflückt und weil da drinstand das die Rente auch wegen der absolut miesen Lage für ihn am Arbeitsmarkt vorläufig erteilt wird hatte er keine Chance.

Handelt es sich um eine volle Rente, oder um die Halbe?

Da war dann noch irgend ein Gutachter unterwegs der bescheinigen musste welche Tätigkeiten / Hilfsjobs stundenweise möglich wären und damit war fürs Gericht klar er kann zahlen. Weil es im Unterhaltsrecht dann doch nochmal anders zugeht als im Rentenrecht. Und allein die Tatsache das er auf 450€ Basis in der Lage gewesen wäre Zeitungen auszutragen oder ähnliche einfach Hilfsjobs zu erledigen hat gereicht.

Nach dieser Aussage handelt es sich wohl um die halbe Erwerbsminderungsrente.

Ok, mein Ex war auch stur ohne Ende vor Gericht. Das er mein Angebot monatlich 50€ für beide Kinder zu zahlen abgelehnt hat war unklug, damit hat er sich keine Pluspunkte gemacht.... Am Ende hätte er0 glaub ich knapp unter Mindestunterhalt zahlen müssen - allerdings kams dazu ja nimmer weil er die Kinder dann zur Adoption freigegeben hat.

Wenn er die Kinder zu Adoption freigeben sollte, warum der ganze Abriss?

Und dann muss man dazu noch sagen, mein Ex hatte eine Rente von unter 800€, bekam dann aber noch einen Wohnvorteil angerechnet der relativ hoch war und schon "konnte" er zahlen. Ich weis warum ich ihm die 50€ angeboten hatte.

Das wird es gewesen sein, der Wohnvorteil und nicht ein fiktives Einkommen.

Nur für den Fall, dass ein erwerbsunfähiger Unterhaltsschuldner doch durch eine Berufstätigkeit Einkommen generiert und sei es nur diese 450,00€, gelten natürlich andere Selbstgehalte, sodass es passieren kann, dass durch den erhöhten Selbstgehalt wieder kein Einkommen zur Zahlung von Unterhalt zur Verfügung steht.

mir ist der andere mögliche "Job" wieder eingefallen: Pförtner. In diesem Gutachten hieß es er wäre in der Lage 2 - 3 Stunden täglich als Pförtner zu arbeiten. Mein Exmann hat allerdings immer gesagt er würde es nicht schaffen. Interessiert hat es niemanden, abgesehen davon, finde mal einen Pförtnerjob mit 2 - 3 Stunden täglich. Das dürfte so gut wie unmöglich sein. Für ein fiktives Einkommen beim OLG hat es aber gereicht.

Wie hoch war denn das Einkommen? Bitte Zahlen, Daten, Fakten. Als Verfahrensbeteiligte musst Du doch genau wissen wieviel fiktives Einkommen dort angesetzt wurde.

Ok, mein Ex hätte den Unterhalt tatsächlich zahlen können ohne zu jobben, er hätte sich aber vermutlich von seinem Auto trennen müssen,  es wäre knapp gewesen von dem auszukommen was ihm geblieben wäre.

Was ich von solchen Aussagen halte schreibe ich besser nicht.

Gut, es hätte vermutlich gereicht die Geldgeschenke seiner Eltern auf einem Konto zu parken um den Unterhalt zu bezahlen und er war ja dann auch durch seine Eltern in der Lage die Nachzahlung an einem Stück zu leisten. Ich persönlich hätte immer gerne meine Ex Schwiegereltern zum Zahlen verdonnert, aber das ist nicht so einfach - nicht mal wenn die sicherlich Millionäre sind. Mein Exmann hatte selbst nie wirklich Geld, hat aber immer Geld bekommen wenn er was brauchte weil seine Eltern eben genug haben. Im nachhinein betrachtet hat er sich jeden Luxus durch Mama finanzieren lassen und ist damit ein Leben lang gut gefahren - wozu dann bitte selber arbeiten?

Neidisch? Solange man selbst noch am Futtertrog der Eltern gesessen hat, war alles in Ordnung.

Aber für den TO bleibt es dabei: das wird eben kein Spaziergang vor Gericht. Es kommt garantiert zu so einem Gutachten und wie gesagt, es reicht wenn er sich 3 Stunden in ein Pförtnerhäuschen setzen kann.

Woher willst du das wissen?

Der folgende OLG Beschluss hat zwar eine ganz andere Brisanz, zeigt aber auch die Vorgehensweise bezüglich Erwerbsminderungsrente und Einkommen.

https://openjur.de/u/147612.html

Gruß

Nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2016 20:00
(@nadda)
Registriert

Hi,

sorry meine Gerichtsakten aus 2013 sind noch im Umzugskarton - wenn ich den Beschluss demnächst finde tipp ichs dem opener per PN ab.

Mein Ex hat eine volle Erwerbsminderungsrente, aber wie gesagt mehr wenn ich die Unterlagen finde.

Und mein Ex hat die Kinder auf eigenen Wunsch zur Adoption freigegeben nachdem er ein Urteil in der Tasche hatte doch Unterhalt zahlen zu müssen. Es ist eine lange Geschichte.

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2016 20:21
(@loewenmama)

Moin liebe Foris,

als selbst Betroffene möchte ich hier kurz zum Thema etwas sagen:

Seit 2012 beziehe ich eine volle EU, habe daher den KU Titel auf "0" mit Hilfe eines sehr sehr guten Fachanwaltes setzen lassen. Danke nochmal an die Empfehlung, die ich hier im Forum fand.
Es kam weder eine Anrechnung eines fiktiven Einkommens noch ein vom Gericht bestellter Gutachter, der meine EU Rente sowie meine eventuell noch vorhandenen Arbeitsfähigkeit anzweifeln sollte, zutrage. Es kam noch nicht einmal zu einer mündlichen Verhandlung, so dass ich auch noch ordentlich Geld sparen konnte.

"Mein" Amtsgericht war sehr auf KU-Zahlungen bedacht die ganzen Jahre bzw. Jahrzehnte und auch sehr "vaterlastig", genauso wie unser Jugendamt.

Liebe Grüße
LM

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2016 12:53
(@nadda)
Registriert

Hi,

vermutlich ist hier ganz entscheident was Grund für die EU ist.

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2016 17:26
(@loewenmama)

hi,

Hi,

vermutlich ist hier ganz entscheident was Grund für die EU ist.

LG
nadda

was soll anders sein?
Wer volle EU hat, KANN nicht mehr als bis zu 2,9 h am Tag und bis zu 14,9 h die Woche arbeiten  bei einem Maximalgehalt von 450 Euro im Monat.
Einen Unterhaltspflichtigen, der volle EU Rente bezieht,  dann noch eine auf die Mütze geben und ihn auspressen, wo er eh schon am Boden ist, dazu sage ich lieber nix..ich will hier niemanden direkt ansprechen, meine es nur allgemeingültig.
Viel "Spaß" beim Jobfinden dabei, dieser Job muss auch kompatibel mit der Erkrankung sein, die zur vollen EU geführt hat, und dass sind die allerwenigsten. Ein Pförnterjob z.B. verlangt Verantwortung, Zeitungsaustragen verlangt Frühaufstehen, das muss auch medizinisch vertretbar sein..

LG
LM

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2016 18:26




(@nadda)
Registriert

Hi,

hab nie behauptet das das einfach wäre. Mein Exmann ist aufgrund seiner psychischen Erkrankung in EU. Aber wie gesagt er wurde trotzdem zur Zahlung von Unterhalt verurteilt. Eben weil er diese wenigen Stunden arbeiten hätte können. Das er als Pförtner vermutlich nie was gefunden hätte hat nicht interessiert. Zeitung austragen wäre problemlos zu bekommen gewesen und das hätte gereicht um den Unterhalt zahlen zu können.

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2016 18:30
(@loewenmama)

Hi,

Hi,

hab nie behauptet das das einfach wäre. Mein Exmann ist aufgrund seiner psychischen Erkrankung in EU. Aber wie gesagt er wurde trotzdem zur Zahlung von Unterhalt verurteilt. Eben weil er diese wenigen Stunden arbeiten hätte können. Das er als Pförtner vermutlich nie was gefunden hätte hat nicht interessiert. Zeitung austragen wäre problemlos zu bekommen gewesen und das hätte gereicht um den Unterhalt zahlen zu können.

LG
nadda

um eine EU Rente aufgrund psychischer Erkrankung zu bekommen, muss dein Exmann aber schon sehr sehr krank sein. Das ist die schwierigste EU Rente, die es gibt, und diese wird meist im Widerspruchsverfahren mit zig Gutachtern und Rehas genehmigt.
Das ist nicht ohne und sehr belastend für den Beteiligten.
Siehst du den Exmann vielleicht auch mal als Mensch, der krank ist, und nicht als Zahlpapa?

LG
LM

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2016 18:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Löwenmama,

bevor du nun auf Nadda eindrischt...

Als feststand, dass der KV KU hätte zahlen müssen, hat er den Vorschlag gemacht, dass naddas Ehemann die beiden Kinder adoptiert. Ich denke das sagt schon viel über den Willen aus überhaupt Verantwortung (eben auch in finanzieller Hinsicht) für die gemeinsamen Kinder übernehmen zu wollen.

Und trotz allem hat nadda weiterhin den Umgang ermöglicht, ihn finanziert, dem Vater die Kinder entgegengefahren u.s.w. Gerade ihr vorzuwerfen, dass sie "nur" den Zahlpapa sieht ist unfair. Bevor man vorschnell urteilt, sollte man ab und an genauer nachfragen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2016 19:05
(@nadda)
Registriert

Hi,

ich sehe Eltern prinzipiell in der Verantwortung nach einer Trennung ihr möglichstes zu tun um finanziell für die Kinder zu sorgen. Das das nicht einfach ist weis ich aus eigener Erfahrung. Vor meiner Scheidung hatte ich mal eine Betriebsrente, eine private Rentenversicherung und eine BU- Versicherung. Ich hatte damals auch schöne Möbel und ein Auto. Bei der Trennung bekam ich die Hälfte vom Bankkonto, das Auto wurde vom Hof gefahren und die Möbel wanderten zu 90% zum KV weil es ursprünglich seine waren. Ich war blöd genug beim zusammenziehen meine Möbel zu verschenken weil er sich nicht  von seinen trennen konnte.

Ohne Auto, mit zwei Kindern unter 3 Jahren, ohne Küchentisch, Stühle, Schränke, Regale, Handtücher, Bettwäsche, Bettdecken und mit 3 Teilzeitjobs die erst nach 4 Monaten beginnen sollten habe ich angefangen. Die ersten 2 Jahre habe ich am Ende des Monats weniger verdient als die verschiedenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten verschlungen haben. Meine Freitage habe ich dann unentgeltlich bei einem Tagespapa gejobbt um wenigstens die Kinderbetreuung günstiger zu bekommen. Ohne die Hilfe meiner Eltern, ohne gute Freunde die bereit waren mir Geld zu leihen wäre das nicht gegangen ohne Sozialleistungen zu beantragen.

Auf dem Land ohne Tagesmutter vor Ort, ohne Krippe und ohne andere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren  war das nicht einfach - noch dazu mit Jobs die sich nicht auf den Vormittag beschränkt haben. Aber, ich habe das geschafft, genau wie viele andere Trennungseltern hier. Das es nicht immer einfach war ist klar, und ich bin mir sicher hier im Forum gibt es viele Eltern die nach einer Trennung in eine finanziell sehr schwierigie Situation geraten sind und sich durchkämpfen mussten.

Gerade deshalb finde ich es total wichtig sich erstmal an die eigene Nase zu packen und zu überlegen ob man auch in schwierigen Situationen in der Lage ist Unterhalt zu bezahlen. Ich erwarte von niemandem das er einen Mindestunterhalt bezahlt - aber ich erwarte die Bereitschaft zu überlegen was man zahlen kann. Kinder brauchen Geld, das ist eine Tatsache. Und  beide Elternteile sollten sich dafür verantwortlich fühlen für dieses Geld zu sorgen.

LG
nadda

P.S. auch wenn es schwierig sein mag eine Rente zu bekommen und diese sicherlich nicht unbegründet genemigt wird - nur weil ich in Rente bin kann ich mich nicht unbedingt darauf ausruhen. Es gibt Rentner die nichts mehr tun können und es gibt welche die noch stundenweise etwas tun können, es gibt sogar Rentner denen es gut tun würde regelmäßig eine Kleinigkeit zu arbeiten, gerade bei den psychisch Kranken denen Regelmäßigkeiten oft helfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2016 07:46
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

So....jetzt wird es bei mir etwas ernster.

Zuerst danke ich aber für alle die vielen Beiträge.

An dieser Stelle hätte ich aber auch eine Bitte.

Ich muss etwas berechnen, bekomme es aber nicht hin.

Ich bekomme 1016,34 € volle Erwerbsminderungsrente.

Meine Bekannter, welcher hier auch mal im Forum war hat mir etwas gesendet.

Da ich nicht am arbeiten bin sinkt mein Selbstbehalt auf 880 €

Da ich aber in einer Großstadt wohne wo aktuell viele Flüchtlinge auflaufen, ist es für mich nicht möglich eine günstigere Wohnung zu bekommen.

Seinerzeits bin ich auch von meine 2 Zimmer Wohnung in einer 3 Zimmer Wohnung umgezogen, da die Ex beim Umgangspfleger Stress gemacht hat, da das Kind noch bei mir mit im Ehe Bett schläft und kein eigenes Zimmer hat.

Für meine 3 Zimmer Wohnung zahle ich 550 € warm, welches für meine Großstadt sehr günstig ist.
Wie ich schon erwähnte werde ich keine günstigere Wohnung finden.

Ich kann den Selbstbehalt erhöhen bräuchte bei der Berechnung bitte Unterstützung.

Hier ein Link: http://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/erhoehung-des-selbstbehalts/index.php

Wichtig wäre hier:
2. Beim Kindesunterhalt, wenn der andere Elternteil wesentlich höhere Einkünfte hat:

Grundsätzlich schuldet nur derjenige Elternteil Kindesunterhalt, bei dem das Kind nicht wohnt. Seine Unterhaltspflicht ergibt sich aus der "Düsseldorfer Tabelle", begrenzt durch seinen Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern von 1.000,- Euro. Falls der andere Elternteil über erheblich höhere Einkünfte verfügt (mindestens 50% mehr), so kann auch dieser Elternteil verpflichtet werden, sich am Kindesunterhalt zu beteiligen, wenn der eigentlich allein unterhaltspflichtige Elternteil nur über relativ geringe Einkünfte verfügt. Dessen Selbstbehalt steigt dann auf den "angemessenen" Selbstbehalt von 1.200,- Euro (BGH FamRB 2011,205).

Die Ex verdient mehr als da Doppelte wie ich  und daher dürfte dies dann gelten.

Könnte mir jemand bei der Berechnung helfen...wie ich das genau der Ex ohne Re Anwalt mitteilen soll weiß ich auch noch nicht.

Danke fürs Lesen

--
Wonderman

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2016 03:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Ex mehr als das doppelte verdient, kann der Unterhalt auch vom Betreuungselternteil zu leisten sein (anteilig oder ganz).

Aber: du musst natürlich belegen können, dass Ex mehr verdient. Hast du noch alte Gehaltsunterlagen von ihr oder einen gemeinsamen Steuerbescheid aus dem das hervorgeht?

Ich habe es damals mit einem Vergleich hinbekommen, dass ich nicht den Tabellenunterhalt sondern nur 150 € zahlen musste.
Hatte aber den Vorteil, dass ein Kind bei mir lebte, so dass ich Anspruch auf seine Gehaltsunterlagen hatte.
Damit lagen von meinem Ex belastbare Zahlen vor.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2016 10:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wonderman,

diese Frage hast Du nach wie vor nicht beantwortet:

Wie sieht diese Einigung aus ? Ist das gerichtlich protokolliert, gibt es einen Vergleich ?

Könnte mir jemand bei der Berechnung helfen...wie ich das genau der Ex ohne Re Anwalt mitteilen soll weiß ich auch noch nicht.

Eine richtige Berechnung kriegst Du weder vom gegnerischen Anwalt noch von einem eigenen Anwalt oder in diesem Forum.

Gerade in Deinem Fall ist einiges richterliche Ermessenssache.

Rechenweg 1:
EK KM mehr als doppelt so hoch wie Deines.
1016,34 EUR < 1.200 EUR, d.h. Du hast aktuell keine Geldmittel oberhalb des Angemessenen Selbstbehalts, wohingegen KM den KU ohne Gefährdung ihres eigenen Angemessenen SB decken kann.
Dein KU-Anteil = 0.

Rechenweg 2:
SB 880, hierin sind 380 EUR warm enthalten. Erhöhung SB um 170 EUR wegen der regionalen Wohnsituation.
1016,34 EUR < 1050 EUR, d.h. KU = 0.

Rechenweg 3:
SB 880. 1016,34 - 880 = 136,34 KU

Rechenweg 4:
1016,34 + Abfindung durch irgendeinen richterlich bestimmten Zeitraum ergibt Leistungsfähigkeit 136,34 + x

Rechenweg 5:
1016,34 + Abfindung durch irgendeinen richterlich bestimmten Zeitraum zuzüglich irgendein fiktiver Nebenjob, der richterlich zumutbar erscheint, ergibt Leistungsfähigkeit 136,34 + x + y

Nach wie vor erscheint der Ansatz 136,34 aufgerundet in meinen Augen vertretbar (auch Richter nehmen erfahrungsgemäß gerne etwas aus der Mitte).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2016 17:21
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wonder.

Das wie des mitteilens kann doch gar nicht so schwer sein:

Liebe Ex. Wie Du sicherlich weißt beziehe ich am xx.xx. eine EU-Rente iHv xx € und werde deshalb den KU nicht mehr in der bisherigen Höhe leisten können. Tatsächlich liege ich damit leider unter dem angemessenem Selbstbehalt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht biete ich Dir aber freiwillig an xx EUR zu bezahlen.

Wo Du Dich genau hinlegst mit Deinem Angebot und ob Du Dir Verhandlungsspielräume einbaust, musst Du selbst in Kenntnis Deiner Ex und ihrer vermuteten Reaktion abschätzen können. Eine  Einigung ohne feilschen und ohne Anwalt und Richter wäre sicherlich gut.

Wichtig die erste von United nochmal gestellte Frage!

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2016 20:25
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ....es gibt ein Beschluss von damals (2013) wonach ich nach den damaligen Einkommensverhältnissen 284,62 € zu zahlen habe.
Es heißt hier Beschluss im einstweiligen Unterhaltsverfahren.
Mir fällt auf das damals meine Miete von 435 €, als ich noch in der alten Wohnung gelebt habe. so akzeptiert.

Auf drängen der Ex über die den Umgangspfelger bin ich dann ja in die größere Wohnung umgezogen wo das Kind ein extra Zimmer hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2016 21:04
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Moin Wonderman,

diese Frage hast Du nach wie vor nicht beantwortet:Eine richtige Berechnung kriegst Du weder vom gegnerischen Anwalt noch von einem eigenen Anwalt oder in diesem Forum.

Gerade in Deinem Fall ist einiges richterliche Ermessenssache.

Rechenweg 1:
EK KM mehr als doppelt so hoch wie Deines.
1016,34 EUR < 1.200 EUR, d.h. Du hast aktuell keine Geldmittel oberhalb des Angemessenen Selbstbehalts, wohingegen KM den KU ohne Gefährdung ihres eigenen Angemessenen SB decken kann.
Dein KU-Anteil = 0.

Rechenweg 2:
SB 880, hierin sind 380 EUR warm enthalten. Erhöhung SB um 170 EUR wegen der regionalen Wohnsituation.
1016,34 EUR < 1050 EUR, d.h. KU = 0.

Rechenweg 3:
SB 880. 1016,34 - 880 = 136,34 KU

Rechenweg 4:
1016,34 + Abfindung durch irgendeinen richterlich bestimmten Zeitraum ergibt Leistungsfähigkeit 136,34 + x

Rechenweg 5:
1016,34 + Abfindung durch irgendeinen richterlich bestimmten Zeitraum zuzüglich irgendein fiktiver Nebenjob, der richterlich zumutbar erscheint, ergibt Leistungsfähigkeit 136,34 + x + y

Nach wie vor erscheint der Ansatz 136,34 aufgerundet in meinen Augen vertretbar (auch Richter nehmen erfahrungsgemäß gerne etwas aus der Mitte).

Gruß
United

GNz herzlich Danke für die Berechnung !!!

Für mich stellt sich jetzt nur die Frage ob ich ihr etwas anbieten soll oder nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2016 15:25




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