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Unterhaltszahlungen bei Voller Erwerbsminderung

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(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Leserinnen und Leser,

zuerst grüße ich Alle hier und bin dankbar das es dieses Forum gibt.

Ich habe hier eine dringende Frage.

Ich habe nach SGB III §145 eine Sonderform des Arbeitslosengelds beantragt.
Auf Deutsch ich habe einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt.

Ab dem 01.04.2016 erhalte ich dann Brutto 1.136,21 € Rente.
Abzüglich der sozialen Versicherungen bleiben mir Netto: 1.016,34 €

Muss in dann noch Unterhalt für meinen Sohn, 7 Jahre alt, zahlen ?

Meine Ex-Frau hat keinen Unterhalts titel.

Vor Gericht haben wir uns damals geeinigt das ich mich an die Düsseldorfer Tabelle halte.

Eine Beistandschaft hat die Ex Frau nicht eingerichtet.

Muss ich bei diesem Beitrag von 1.016,34 € noch Unterhalt zahlen?
Kann ich der Ex Frau einfach meinen Rentenbescheid zusenden und ihr mitteilen das ich ab 01.04.206 keinen Unterhalt bezahlen werde und dann abwarten was passiert ?

Vorhin habe ich meinen Rechtsanwalt angerufen und gefragt....auch wegen PKH.

Ich erhielt die Auskunft, dass wenn die Rechtsanwältin meine Ex Frau jetzt anschreiben würde, dann ich erst mal die Gebühr bezahlen muss.

Naja...im Lotto habe ich bisher noch nicht gefunden und ein befreundeter Vater hat mir dazu geraten, mein Anliegen hier erst mal zur Diskussion stellen könnte und dann später entscheiden wie ich dann letztendlich weiter verfahre.

An dieser Stelle danke ich für Eure Aufmerksamkeit und würde mich über zahlreiche, fundierte Antworten sehr freuen.

Vielen Dank

--
Wonderman

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2016 20:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du eine Rente beziehst, dann sinkt dein SB auf 880 €.

Von daher kannst du immer noch 136 € KU zahlen.

Das wäre weniger als der Mindestunterhalt. Wenn deine Ex damit einverstanden ist, dann biete ihr das an.

Da es keinen Titel gibt stehen die Chancen relativ gut, dass auch ein Gericht dich nicht zum vollen Mindestunterhalt verdonnern würde. Aber gar nichts, wird wohl auch nicht gehen.

natürlich spielen noch andere Faktoren eine Rolle, so z.B. ob du ein Eigenheim dein eigen nennst, ob du wenigsten ein paar Stunden in der Woche arbeiten könntest, ob du alleine lebst oder mit einer Frau/LG/Freundin zusammen...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2016 20:59
(@Inselreif)

ob du wenigsten ein paar Stunden in der Woche arbeiten könntest,

hier ein paar Euro fiktives Einkommen anzusetzen geht ziemlich schnell. Die volle EU-Rente heisst ja nicht automatisch, dass man den ganzen Tag im Bett liegen muss. Ich würde die 136 grosszügig nach oben runden und einem Prozess möglichst aus dem Weg gehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2016 23:13
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

zuerst danke ich für die Antworten.
Ich wohne in einer Mietwohnung. Habe kein Eigenheim.

Entschuldigt bitte aber irgenwie fühle ich mich hier gerade etwas, sagen wir mal, hilflos/orientierungslos.

Wie soll ich den der Ex, ohne RA Anwalt, mitteilen, dass ich ab April z.b. nur noch 140 € bezahlen kann ?

Ihr den Wisch von der Rente senden und dann den Vorschlag machen und dann einfach ab April nur noch 140 € zahlen ?

Wenn ich jetzt zum RA gehe dann muss ich die Beratung erst mal selber bezahlen und das kann ich halt nicht.
Wenn ich ihr das so mitteile und ich dann vor Gericht muss dann kann ich PKH beantragen.

Was meint ihr ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2016 23:51
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Mal anders herum gefragt: was bist Du denn bereit/ in der Lage zu bezahlen?

Und inwiefern kannst Du mit der KM vernünftig kommunizieren? Glaubst Du, sie bringt Verständnis für Deine Situation auf? Und wird sie verlangen "was ihr zusteht"? Wie ist Ihre finanzielle Situation? Ist sie auf jeden Euro angewiesen? Bezieht sie evtl Sozialleistungen?

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2016 01:21
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Mit der KM kommunizieren ist sehr schwierig. Haben Umgangspfleger. Die Dame arbeitet bei der Behörde und verdient recht gut. Verständnis wird diese für meine Situation leider nicht haben.
Bereit zu zahlen wäre ich bei ca. 100 €

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2016 02:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Dann wird es schwer, eine gerichtliche Entscheidung zu vermeiden. Wenn Du von ihr keine Verständnis erwartest, aber vielmehr auch selbst gar nicht nicht bereit/ und der Lage bist zu bezahlen, als reine arithmetisch die Differenz zwischen Rente und abgesenktem SB ist.

Naja, und zur Botschaft, dass Du den bisherigen Unterhalt nicht mehr bezahlen kannst, brauchst Du in der Tat keinen Anwalt.

Lies allerdings nochmal dies:

hier ein paar Euro fiktives Einkommen anzusetzen geht ziemlich schnell. Die volle EU-Rente heisst ja nicht automatisch, dass man den ganzen Tag im Bett liegen muss. Ich würde die 136 grosszügig nach oben runden und einem Prozess möglichst aus dem Weg gehen.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2016 08:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wonderman,

Vor Gericht haben wir uns damals geeinigt das ich mich an die Düsseldorfer Tabelle halte.

Wie sieht diese Einigung aus ? Ist das gerichtlich protokolliert, gibt es einen Vergleich ?

Ich frage nach, weil "Titel" gelegentlich ein wenig mißverstanden wird.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2016 10:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die wesentlichtes Frage hat united schon gestellt. Auch Urteil oder Vergleich kann ein Titel sein und in diesem Fall kann der Mindestunterhalt gepfändet werden.

So wie es aussieht bist Du nicht in der Lage vollen KU zu zahlen. Bei einer EU-Rente gibt es Zuverdienstgrenzen (ich glaube 350 Euro Brutto), allerdings würde der gesamte Verdienst sofort in den KU fliessen.
Gibt es irgend ein Gutachten, dass aussagt, dass Du im Prinzip auch keine geringfügige Beschäftigung ausüben kannst?

Hinsichtlich KU wäre zu überlegen ob die KM nicht auch Unterhaltsvorschuss beantragen kann. Der UV ist geringer als der Mindestunterhalt und die UVKasse würde auch prüfen inwieweit Du leistungsfähig bist, diesen Anteil würde die UVKasse dann wieder von Dir fordern.

Im Moment musst Du prüfen wie die gerichtliche Einigung zu sehen ist (Titel ja oder nein) und solltest die KM anschreiben und ihr mitteilen, dass Du Rente bekommen wirst und deshalb weniger Einkommen hast. Ein Angebot unterbreiten wieviel Du bereit wärst zu zahlen und auf ihre Antwort warten.

Kommt es zu keiner Einigung mit der KM und gibt es einen Titel, dann musst Du auf Unterhaltsabänderung klagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2016 11:01
(@psoidonuem)
Registriert

Bereit zu zahlen wäre ich bei ca. 100 €

Ds steht schon mal gar nicht zur Debatte, weil Du ja wie oben geschrieben 136€ frei hast. Und wenn der user "großzügig nach oben aufrunden, um einem Prozess zu entgehen" schreibt ist das eine richtig gute Idee. Sonst zahlst Du nämlich mehr als Dir lieb ist und Anwälte und Gericht noch dazu.
Das Wichtigste steht mE noch nicht da. Was zahslt Du denn derzeit? Wohnst Du alleine?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2016 14:21




(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, aktuell zahle ich 289 € Unterhalt im Monat.
Ich wohne alleine.

Aber das Problem ist aber auch das ich von meinem Arbeitgeber bald eine Abfindung erhalte das dieser seine Niederlassungen geschlossen hat.
Ob ich die dann auch angeben muss.

Mein RA im Straßenverkehrsrecht meinte das könnte evtl. für mich gefährlich werden wenn ich dies verschweige.

Was meint ihr ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2016 14:26
(@psoidonuem)
Registriert

Du musst vllt nicht die Abfindung verwenden, aber die Erträge daraus. Und die sind ja bei den derzeitigen Zinsen eher übersichtlich.

Ich finde, Du solltest Deinen Rentenbescheid schicken und 200€ anbieten. Außerdem könntest Du nebenbei beispielsweise mir Empfehlungsmarketing Geld verdienen. Das ist nicht anstrengend.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2016 14:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, damit hat er Recht.

Die Abfindung kann auf 3 oder 5 Jahre aufgteilt und auf dein Einkommen aufgeschlagen werden. Damit dürftest du dann wohl durchaus für den Mindestutnerhalt leistungsfähig sein

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2016 14:52
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Du musst vllt nicht die Abfindung verwenden, aber die Erträge daraus. Und die sind ja bei den derzeitigen Zinsen eher übersichtlich.

Das ist nicht richtig. Eine Abfindung wird, wenn im Anschluss an die Beschäftigung z.B. eine geringer bezahlte Beschäftigung aufgenommen wird, als Einkommen gerechnet, und zwar in dem Sinne, dass rechnerisch der Unterschied zum bisherigen Einkommen so lange durch die Abfindung aufgefüllt wird, bis diese aufgebraucht ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2016 15:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, er nimmt aber keine Arbeit mehr auf, sondern geht in Rente. Und da es um weniger als Mindestunterhalt geht...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2016 15:17
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Ja, er nimmt aber keine Arbeit mehr auf, sondern geht in Rente.

Es ist eine Einkommensminderung, gleich ob die nun Rente heißt oder geringeres Erwerbseinkommen.

Von daher wird ihm die Abfindung auch entsprechend angerechnet werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2016 15:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Gemäß Unterhaltsleitlinien z.B. <a href="http://www.dfgt.de/resources/LL_SuedL_2016.pdf>SuedL</a>" gelten Abfindungen als Geldeinnahmen

"1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts-und Urlaubsgeld), werden sie auf ein Jahr umgelegt.  Einmalige  Zahlungen  (z.B.  Abfindungen)  sind  auf  einen  angemessenen  Zeitraum  (in  der  Regel mehrere Jahre) zu verteilen."

Um die Zahlung des Mindestunterhalt wirst Du also eine ganze Weile nicht herum kommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2016 15:47
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Ich unterstelle das der TO zu 100 Prozent erwerbsgemindert ist und somit nicht in der Lage ist zu arbeiten. Wie ein Gericht bei einen zu 100 Prozent erwerbsgeminderten ein fiktives Einkommen anrechnen könnte erschließt sich mir nicht.  Vielmehr könnte der TO aufgrund seiner äußerst angeschlagenen Gesundheit sogar noch einen höheren Selbstbehalt geltend machen.

Ob die Abfindung eine Rolle spielt ist in diesem Fall auch nicht klar. Der TO hat schließlich aus gesundheitlichen Gründen nicht die Möglichkeit eine neue Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Gruß
Nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2016 16:22
(@Inselreif)

Wie ein Gericht bei einen zu 100 Prozent erwerbsgeminderten ein fiktives Einkommen anrechnen könnte erschließt sich mir nicht.

Das ist gar kein Problem. Das SGB VI hat ganz andere Spielregeln welche Tätigkeiten jemand ausüben kann als das Familienrecht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2016 10:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine volle Erwerbsminerung liegt vor, wenn jemand nicht mehr als 3 Stunden täglich und damit 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, da ist aber eine geringfügige Beschäftigung sehr wohl möglich.
Gibt es allerdings ein Attest, dass er eben nicht arbeiten kann, dann kann das anders aussehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2016 11:51




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