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Unterhaltszahlungen bei Geburt eines zweiten Kindes

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(@feger-aus-berlin)
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Hallo ihr lieben ,ich hab da mal ein paar Fragen und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.

Zu den Fakten :

Ich bin geschiedener und wieder neu verheirateter Vater einer fast zehnjährigen Tochter welche bei meiner Ex Frau wohnt. Meine jetzige Ehefrau erwartet im September ein Kind von mir 😀. Nun hab ich mal die Frage wie sich das auf den Unterhalt auswirkt.
Ich verdiene zur Zeit in Steuerklasse 4 ca. 1800€ Netto und zahle 319€ Unterhalt für meine Tochter. Ich wurde in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe höher eingestuft da ich nur für ein Kind zahlen muss. 10€ bezahle ich für die Unfallversicherung welche wir uns hälftig teilen.

Außerdem bezahle ich die Hälfte der Gebühren für den Klavierunterricht. Wenn meine Frau in den Mutterschutz geht und anschließend die Elternzeit in Anspruch nimmt beabsichtigen wir die Steuerklassen in 3/5 zu wechseln.

Muß ich bzw kann ich dann den Unterhalt neu berechnen lassen ? Die Zahlungen sind nicht tituliert sondern wurden damals zwischen den Anwälten festgelegt.

Ich danke für das lesen meines Beitrages und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
Ein schönes Wochenende wünsche ich


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2015 00:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ja, der Unterhalt muss neu berechnet werden. Bei deinem Einkommen wird es auf den Mindestunterhalt hinauslaufen, 272 Euro für die Große, 225 Euro für die Kleine, da du drei Personen zum Unterhalt verpflichtet bist und bei Stufe 2 dann eine Stufe herabgestuft wirst.

Dringend abraten würde ich von der Steuerklassenänderung! Erstens suggeriert es für die Unterhaltsberechnung ein höheres Einkommen und zweitens unterliegt Elterngeld der Progression, daraus resultieren meist Steuernachzahlungen. Man zahlt durch diese Wahl auch nicht weniger Steuern, es verschiebt sich lediglich der Zeitpunkt, WANN man sie zahlt.

Die Zusatzleistungen von dir sind freiwillig. Sollte es Theater geben, würde ich darauf hinweisen, dass das Aufwendungen sind, die im Unterhalt enthalten sind.

LG LBM (auuus Berlin, für Berlin!)  😉


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2015 12:42
(@feger-aus-berlin)
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Oh das ging ja schnell,danke sehr.

Muß ich die Änderung der Zahlung irgendwo festlegen lassen oder kann ich das einfach so erklären und selbst einfach weniger zahlen ?

Ich hab ja vor die Unfallversicherung weiter zu bezahlen,mit dem Klavierunterricht muß ich mal sehen.
Es ist ja nicht so das man gerne weniger zahlt da es garantiert,wieder zum Streß mit meiner Ex führen wird und man ja auch möchte das dem Kind einiges ermöglicht wird.

Ich habe jedoch noch ihre dauernde Aussage "ich will ja nur was mir zusteht" in den Ohren welche ich mir dauernd anhören durfte als es um die Scheidung/Trennungsunterhalt etc ging.

Außerdem steigt mir bestimmt meine Ehefrau auf das Dach wenn wir uns hier einschränken und ich weiterhin die gleiche Summe zahle wie momentan.

Und das spielt dann auch keine Rolle das ich ja mit der Frau meines ungeborenen Kindes zusammenlebe und in dem Sinne ja keine Unterhaltszahlung fließt ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2015 13:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, das spielt keine Rolle, Du leistest ihn ja trotzdem.

Mal angenommen, das Kind wird im September geboren, würde ich (!) ihr die Geburt mitteilen und sagen, dass du ab Oktober die Summe  xxx als Unterhalt zahlst. Die Berechnung würde ich der Mail beifügen.

Dabei würde ich die Zusatzzahlungen nicht thematisieren. Macht sie dann wirklich Theater, würde ich ihr ausrichten, dass es völlig in Ordnung ist, dass sie sich ausrechnen lässt, was DEM KIND zusteht, aber dass du dann auch nur noch GENAU DAS zahlst.

Bis dahin würde ich aber die Füße stillhalten, damit sie nicht auf die Idee kommt, für die jetzigen Zahlen einen Titel zu erwirken.

Bis dahin basteln wir hier an der korrekten Berechnung, so dass du ihr diese dann zukommen lassen kannst. Sollte sie den Braten riechen und dennoch zur Titulierung schreiten wollen vor Geburt, gilt es diese bis dahin herauszuzögern.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2015 13:57
(@feger-aus-berlin)
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Sie weiß das wir im September Nachwuchs bekommen,ich wollte ja meine Tochter nicht vor vollendete Tatsachen stellen und meine Frau kann ja auch ihren Bauch nicht verstecken.

Das hatte ich mir so gedacht,die Geburt mitteilen und ihr dann halt sagen das ich aufgrund der neuen Situation den Unterhalt neu berechnen lassen habe.

Das Elterngeld meiner Frau und Kindergeld für das noch ungeborene Kind spielen ja wohl für die Berechnung keine Rolle oder irre ich ?

Ich glaube nicht das sie auf die Idee kommen wird den Unterhalt den ich aktuell zahle titulieren zu lassen. Werde mich aber natürlich zu diesem Thema rund um das Geld ihr gegenüber nicht äußern.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2015 14:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein spielt beides keine Rolle. Deine Ehefrau ist lediglich für die Unterhaltsberechnung zweitrangig, das heißt, sie zählt zwar für die Einstufung in die DDT mit, bekommt aber nur was vom Kuchen ab, wenn nach Berechnung des Zahlbetrags für die Kinder noch etwas übrig bleibt.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2015 15:16
(@feger-aus-berlin)
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Ich glaub das wurde falsch verstanden. Ich bin mit meiner Ehefrau noch zusammen,geht nicht um Unterhalt für sie


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Themenstarter Geschrieben : 18.04.2015 17:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Feger,

Du wurdest nicht falsch verstanden. Du bist Deiner Ehefrau zu Unterhalt verpflichtet, deshalb zählt sie bei der DDT mit. Ob Du direkt an Deine Ehefrau zahlst oder es einfach zur gemeinsamen Verfügung steht spielt dabei keine Rolle.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2015 19:04
(@feger-aus-berlin)
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Ah okay danke,dann hab ich das falsch verstanden. Ihr seit wirklich prima,hier wird einem echt gut geholfen.


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Themenstarter Geschrieben : 18.04.2015 19:21
(@feger-aus-berlin)
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Der Termin rückt ja langsam näher und die DDT hat sich ja auch leicht geändert. Welche Zahlen muß ich zur genauen Berechnung mit einfließen lassen ? Nur den monatlichen Lohn von 1814€ oder auch noch das Weihnachtsgeld ? Dieses beträgt 75% des Monatsbruttos.


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Themenstarter Geschrieben : 30.07.2015 11:13




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dein Einkommen musst du nur neu berechnen und einfließen lassen, wenn du dazu aufgefordert wurdest.

Die Änderung der DT führt nur zu einer Änderung des Betrages innerhalb Zeile der DT.
Die Einstufung in die Zeile musst du nicht neu berechnen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 11:19
(@feger-aus-berlin)
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Danke ,es geht ja eher darum wieviel ich zahlen muß bzw. darf wenn mein zweites Kind zur Welt gekommen ist


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Themenstarter Geschrieben : 30.07.2015 11:48
(@feger-aus-berlin)
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Nein, das spielt keine Rolle, Du leistest ihn ja trotzdem.

Mal angenommen, das Kind wird im September geboren, würde ich (!) ihr die Geburt mitteilen und sagen, dass du ab Oktober die Summe  xxx als Unterhalt zahlst. Die Berechnung würde ich der Mail beifügen.

Dabei würde ich die Zusatzzahlungen nicht thematisieren. Macht sie dann wirklich Theater, würde ich ihr ausrichten, dass es völlig in Ordnung ist, dass sie sich ausrechnen lässt, was DEM KIND zusteht, aber dass du dann auch nur noch GENAU DAS zahlst.

Bis dahin würde ich aber die Füße stillhalten, damit sie nicht auf die Idee kommt, für die jetzigen Zahlen einen Titel zu erwirken.

Bis dahin basteln wir hier an der korrekten Berechnung, so dass du ihr diese dann zukommen lassen kannst. Sollte sie den Braten riechen und dennoch zur Titulierung schreiten wollen vor Geburt, gilt es diese bis dahin herauszuzögern.

LG LBM

Ich hatte gehofft das ich einen Berechnung bekomme die ich ihr dann zukommen lasse.

Oder soll ich einfach kommentarlos den neuen Unterhalt bezahlen ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2015 04:12
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Feger,

Ich hatte gehofft das ich einen Berechnung bekomme die ich ihr dann zukommen lasse.
Oder soll ich einfach kommentarlos den neuen Unterhalt bezahlen ?

So Du LBM´s Ratschlag folgst (kein Steuerkassenwechsel), bedarf es keiner großen Berechnung wie folgt aus:
1.800 EUR führen schon ohne Bereinigung in Einkommensgruppe 2.
Bis zur Geburt erfolgte eine Heraufstufung um eine Einkommensgruppe (deshalb EK-Gruppe 3), ab der Geburt ginge es wegen drei UH-Berechtigten um eine Stufe herab.
Damit wäre der Zahlbetrag nach aktueller Düsseldorfer Tabelle 284 EUR.

Das kannst Du ihr nach der Geburt mitteilen, ggf. die Düsseldorfer Tabelle beifügen und auf Anmerkung 1 verweisen:

[...] Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. [...]
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.
[...] Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen.

So Du bei dem Ansinnen bleibst, in Steuerklasse 3 zu wechseln, wird es ein bisserl komplizierter (aber auch lösbar).

Gruß
United


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Geschrieben : 31.07.2015 11:00
(@feger-aus-berlin)
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Danke sehr,das mit der Steuerklasse lasse ich lieber sein.


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Themenstarter Geschrieben : 31.07.2015 11:28
(@feger-aus-berlin)
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So ich mal wieder, hab heute meiner Ex beibringen wollen das ich ab sofort weniger Unterhalt zu zahlen gedenke. Gab natürlich ein riesen Theater. Sie kann ja nix dafür das ich ein zweites Kind bekommen habe usw.

Sie fordert mich jetzt auf das ich ihr belegen soll wie und warum das so sein sollte und möchte meine Steuererklärung von 2014 bekommen.

Angeblich dürfte ich den Unterhalt erst kürzen wenn ich ein drittes Kind bekomme usw.

Wie verhalte ich mich jetzt? Ich hab für den September noch den alten Unterhalt bezahlt obwohl mein Kind am 27.9.geboren wurde. Wollte das jedoch nicht einfach ändern sondern vorher erklären.


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Themenstarter Geschrieben : 15.10.2015 17:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

soweit ich es gelesen habe gibt es keinen Unterhaltstitel und deshalb kannst Du die Zahlungen sofort ändern.

Wie gesagt, Du hast 3 unterhaltsberechtigte Personen Kind 1, Kind 2 und Ehefrau. Berechne den Unterhalt gemäß Deinem Einkommen nach DDT, dann eine Stufe runter wegen 3 unterhaltsberechtigter Personen.

Allerdings hat Deine Ex das Recht alle 2 Jahre Dein Einkommen zu prüfen, deshalb wirst Du um den Nachweis Deines Einkommens nicht herum kommen. Sie kann natürlich über JA und/oder Anwalt versuchen, dass Du mehr KU zahlen sollst. Auch kann ein Titel gefordert werden, da er das Recht des Kindes ist.

Was die Fragen Deiner Ex betrifft, schick/gib ihr die DDT mit den dazugehörigen Erläuterungen und die unterhaltsrechltichen Leitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt) damit hast Du Nachweise was wie zu zahlen ist.
Dann musst Du natürlich entscheiden, was Du willst. Stillhalten und zahlen oder die Zahlungen anpassen.

VG Susi


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Geschrieben : 15.10.2015 17:39
(@feger-aus-berlin)
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Danke erstmal für die schnelle Antwort  :thumbup: also das war echt wieder ein interessantes Telefonat. Diese Frau bringt mich mit ihrer Dreistigkeit immer wieder zum staunen.

Ich könnte es mir auch einfach machen und den Unterhalt so lassen,jedoch einfach den Klavierunterricht nicht mehr zahlen,würde ja fast auf das gleich rauskommen.

Aber das will ich nicht,ich möchte den Klavierunterricht gerne bezahlen,aufgrund der damals dauernden Sprüche ala "ich will ja nur was mir zusteht" möchte ich offiziell halt gerne nur noch das als Unterhalt zahlen was ihr zusteht.

Das mit dem Unterhalt für die Frau verstehe ich irgendwie noch nicht so ganz. Wir leben ja zusammen und sie bekommt zur Zeit Mutterschutzgeld und danach Elterngeld.

Einkommensnachweise kann sie ja gerne bekommen,aber ich glaube nicht das es ihr zusteht meine Steuererklärung zu erhalten. Oder irre ich ?

Ich hab ja Nix zu verbergen,ich verdiene 1819€ Netto und bekomme zusätzlich halt ein Weihnachtgeld in Höhe von 75% des Bruttomonatslohnes.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2015 18:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine Steuerklärung gibt Auskunft über eine Steuererstattung, die ebenfalls Einkommen wäre. Beim OLG Dresden steht es so unter 1. Geldeinnahmen speziell unter
1.7 "Steuerzahlungen  oder  Erstattungen  sind  in  der  Regel  im  Kalenderjahr  der  tatsächlichen Leistung zu berücksichtigen".
Daten, die alleine Deine Ehefrau betreffen kannst Du schwärzen.

Es steht Dir natürlich auch frei Deine Frau außen vor zu lassen, letzlich macht eine Herunterstufung nicht wirklich soviel aus. Aber es gibt einen Familienunterhalt (<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1360.html>§" 1360 BGB</a>), d.h. aufgrund der Ehe bist Du Deiner Ehefrau zu Unterhalt verpflichtet, deshalb ist sie eine unterhaltsberechtigte Person. Das kein Geld fliessst spielt dabei keine Rolle.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2015 19:09
(@feger-aus-berlin)
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Mir wäre halt nur wichtig die richtigen Zahlen zu wissen was ich nun zahlen muß und halt wie ich das am besten präsentieren kann.

Nicht das ich jetzt auf die Kacke Hau und sie dann doch im Recht ist


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2015 19:34




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