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Unterhaltszahlungen auf das Girokonto der Kinder?

 
(@Ulibach)

Hallo,
ich habe zwei unterhaltsberechtigte Söhne (15 und 11), für die ich auch monatlich die vorgeschriebenen Unterhaltsbeträge zahle.

Allerdings werde ich immer so behandelt, als hätte ich damals die Familie einfach so im Stich gelassen und würde heute nichts mehr bezahlen und hätte somit die finanzielle Not der KM verursacht.

Nun besitzen beide Kinder seit Sommer 2010 jeweils ein eigenes Girokonto. Meine Idee ist, dass ich die Unterhaltsbeträge auf die entsprechenden Girokonten überweise. Selbstverständlich steht es der KM frei, entstandene Kosten durch Wohnung, Verpflegung, usw. durch entsprechende Abbuchungen zu decken. Hierdurch werden die finanziellen Gegebenheiten für die Kinder transparenter: Die Kinder können auf den Auszügen sehen, wieviel ihr Vater bezahlt und wieviel davon für Lebenshaltungskosten draufgehen. Äußerungen der KM: "Ich kann Euch das nicht kaufen, Euer Papa zahlt ja nicht!" wären damit auch widerlegt.

Kann mir jemand sagen, ob so etwas zulässig ist und hat jemand hiermit schon eigene Erfahrungen gemacht?

LG Ulibach


Zitat
Geschrieben : 15.05.2011 17:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

besteht ein Titel über den KU? Wenn ja: Steht darin, zu wessen Händen du den KU zu zahlen hast?

Allgemein gilt: Der KU ist zu Händen eines Vermögenssorgeberechtigten zu zahlen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 17:38
(@Ulibach)

Im Titel über den KU steht folgendes:
"Ich verpflichte mich, für mein Kind,(...) zu Händen der Mutter folgenden Unterhalt (...) zu zahlen."

Auch wenn das Girokonto der Kinder nicht das der Mutter ist, so ist sie als Erziehungsberechtigte doch wohl immer noch berechtigt, über diese Konten zu verfügen. Außerdem wird der KM ja immerhin das Recht eingeräumt, anfallende Kosten (Wohnung, Kleidung, Verpflegung, usw.) durch Abbuchungen von diesen Konten zu begleichen.

Falls ich hier von falschen Tatsachen ausgehe oder falsch informiert bin, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

Ulibach


AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 20:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

und du räumst ihr das Recht ein, doer wie soll ich das verstehen?

Nein, auf das Konto der Kinder kannst du überweisen ,wenn das jeweilige Kind volljährig ist oder wenn die KM dazu ihr Einverständnis gibt.

Stell dir mal folgendes Szenario vor:

Du überweist den KU auf das Konto des Kindes. Dieses hat eine Karte, um dort sein Taschengeld abzuheben (dürfte ja der Grund für das Girokonto sein). Das Kind sieht den hohen Betrag unddenkt sich prima, das heb ich mir ab und haus auf den Kopf.

Nun kommt die KM an und sagt: Du es fehlt der KU für Kind x und Monat y. Sie müßte noch nichtmal zu dir kommen, sie könnte gleich den GV losschicken. Aber in jedem Fall zahlst du zweimal. Du kannst dich nicht darauf berufen ,das du den KU dem Kind überwiesen hast und die Mutter sich da hätte rechtzeitig bedienen können/müssen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 20:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Uli,

"zu Händen der Mutter " ist nicht gleichbedeutend mit "auf Girokonten der Kinder, auf die auch die Mutter Zugriff hat". Im worst case gilt der Unterhalt dann einfach als "nicht bezahlt", mit der Folge, dass ein Gerichtsvollzieher losgeschickt wird und bei Dir pfändet. Warum willst Du da unbedingt ein Fass aufmachen?

Sinnvollerweise sollte man Kids aus Unterhaltsangelegenheiten ganz heraushalten. Als meine Ex-Madame mit ähnlichen Sprüchen kam ("...ich kann XYZ nicht kaufen, weil der Papa nichts bzw. so wenig bezahlt...") habe ich ihnen ein einziges Mal (!) einen Kontoauszug mit den entsprechenden Beträgen auf den Tisch gelegt, auf diese gezeigt und freundlich gelächelt. Danach kam in dieser Richtung nie wieder etwas...

Das Ergebnis ist dasselbe, aber mit viel weniger Stress und besserer PR für Dich.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 20:54
(@Ulibach)

Hallo midnightwish,

zählt denn ein Überweisungsträger der Bank nicht als Beweis für geleistete KU-Zahlungen?

Ulibach


AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 21:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich verstehe dein Streßbedürfnis nicht.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 21:07
(@Ulibach)

Hallo brille 007,

danke für Deinen Tipp mit dem Kontoauszug.

Ich habe meinen Kids schon Mal eine Liste mit gezahlten KU-Beträgen überreicht, daraufhin wurde mir der Umgang mehr und mehr verweigert. Als Begründung wird mein dem Kindeswohl abträgliches Verhalten gegenüber der Kinder genannt. Möglich, dass diese Liste zum Krach zwischen Kids und KM geführt hatte.

Jetzt bleibt mir keine andere Wahl, als eine Umgangsklage zu führen. Überflüssig, aber leider notwendig. Als ob die Gerichte nicht schon genug zu tun hätten.

Trotzdem Danke für Deine Antwort

LG Ulibach


AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 21:14
(@Ulibach)

Hallo DeepThought,

wieso Streßbedürfnis?

Ich frage ja nur, weil es einfach so eine Idee war...

LG Ulibach


AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 21:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann hätte dir nach meiner Antwort der zu erwartende Streßlevel klar sein sollen. Wir sind übrigens nicht anderer Meinung, was dein Ziel angeht. Nur unsere Wege sind andere. Zeig den Kiddies einen deiner Kontoauszüge und gut ist.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 21:21




(@webspider)
Zeigt sich öfters Registriert

"Ich verpflichte mich, für mein Kind,(...) zu Händen der Mutter folgenden Unterhalt (...) zu zahlen."

ÜW auf Konto der Kindesmutter ab Volljährigkeit auf Konto der Kinder

ansonsten wie brille007 ,DeepThought


AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 08:51