Hallo,
mein Sohn ist gerade mal 3 Monate alt und leider habe ich nun totalen Stress mit der Kindesmutter.
Ich bin erst 19 und gerade mit dem Studium angefangen, nun ist mir heute vom Jugendamt ein Brief ins Haus geflogen, das ich ca. 1000 Euro an die Kindesmutter nachzahlen soll und jeden Monat 192 Euro. Wie soll ich das aufbringen? Ich habe mal gerade, (BAFÖG+Nebenjob) 450 Euro im Monat zur verfügung, das recht mal gerade so für mich alleine, und da ist es schon schwierig.
Dann darf ich meinen Sohn nun nichtmal mehr sehen, weil ich kein Geld habe/zahle ?! Ich habe zwar das halbe Sorgerecht, aber was soll ich machen, wenn sie mich das Kind nicht abholen läßt. Ich hab nie und nimmer das Geld für einen Anwalt? Auf dem Schreiben vom Jugendamt steht, das wenn ich nicht in innerhalb von zwei Wochen zahle, das die dann rechtliche Schritte in Anspruch nehmen, wodurch noch weitere Kosten entstehen...
Was kann ich tun?
Noch eine Frage: Was ist die Mangelfallberechnung? Und sind Zahlungen, die das Jugendamt vorstreckt später am ende meines Studiums alles meine Schulden?
Hallo Ben,
ein Teil deiner Fragen sind im Forum unter dem Suchbegriff "Beratungsschein" und "PKH" bzw. "Prozesskostenhilfe" beantwortet.
Wenn du leistungswillig aber nicht leistungsfähig bist, ist der Unterhaltsvorschuss nicht zurück zu zahlen,
Umgang hat mit Unterhalt nicht zu tun. Mach einen Vermittlungsversuch über das JA. Klappt das nicht, Umgangsklage einreichen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also.. zunächst einmal...
Wenn du zahlungswillig bist, aber nicht fähig dürfte es kaum Probleme geben. Für diesen Fall springt für eine gewisse Zeit das Jugendamt ein. Die Vorschusszahlungen sind allerdings irgendwann zurück zu zahlen. evl. aufkommende Gerichtskosten und Anwaltskosten können über einen Prozeßkostenhilfeantrag zunächst einmal abgefangen werden. Diese sind i.d.R. jedoch auch später zurückzuzahlen. Den Umgang mit deinem Kind kann und darf sie dir nicht verweigern. Wird leider immer wieder von den "netten" Damen als Druckmittel so verwendet. Man sollte hier mal grundsätzlich einigen Damen von Amts wegen zeigen, daß man nicht immer nur fordern kann sondern auch geben muss.....
Und lass dich nicht unterkriegen... in den ersten Monaten ist es halt schwierig, sich zusammen zu raufen, aber wenn sich alle Gemüter beruhigt haben, und beide letztendlich auf den Punkt kommen, das Wohl des Kindes im Auge zu behalten (wobei ich meine, sich wirklich um sein Kind zu kümmern ist wichtiger als jede Kohle), wird es schon gut werden...
😉
mfg.. stoffel
Danke für eure Antworten.
Muss dann jetzt mal unbedingt mit dem JA reden. Heute hat Sie mir in einer Kiste alle Sachen wiedergebracht, die ich für meinen Sohn mal gekauft habe. Er solle die Sachen nun nicht mehr haben...