Hallo & guten Morgen,
ich habe schon versucht über die Suchfunktion das passende zu finden, bin aber leider nicht richtig fündig geworden.
Sitution ist folgende:
Tochter 12 lebt bei der KM, Papa zahlt regelmäßig Unterhalt nach Titel. Bisher gibt es einen regelmäßigen WE und Ferienumgang.
Nun gibt es aber seit ca. 1,5 Jahren erhebliche Probleme mit der Tochter so das beide Eltern mit ihr zu einer Erziehungsberatung gegangen sind. Dort wurde nun über mehrere Sitzungen alles ausgebreitet und erörtert.
Die Tochter hat sehr oft erwähnt, dass sie lieber bei Papa leben möchte, da sie mit Mama, ihrem neuen Mann und dem gemeinsamen Sohn nicht zurecht kommt, vor allem aber mit dem neuen Mann der KM. Nun wurde folgendes vereinbart: Tochter wird im August komplett bei Papa wohnen. Und danach, nach Schulbeginn immer aller 2 Wochen komplett eine Woche. Damit soll getestet werden, ob Tochter sich bei Papa so wohl fühlt, dass sie wirklich dort einziehen will.
Nun stellt sich die Frage, ob KV den Unterhalt für August einbehalten kann, da ja die KM quasi für diesen Monat keine Ausgaben für die Kleine hat.
Kann er den Unterhalt für die folgenden Monate dann vielleicht auch kürzen?
Knackpunkt wird der sein, die Mutter wird einem Umzug der Tochter aus nur einem Grund nicht zustimmen: sie kann auf den unterhalt nicht verzichten. Hat sie so selber gesagt. Sie hat sich mit ihrem Mann vor 5 Jahren ein Haus gekauft und geht selber nur Teilzeit arbeiten und mit dem Unterhalt haben sie auch die Rate des Hauses finanziert....
Wäre um Tipps und vielleicht rechtliche Hinweise dankbar.
Guten Start in den Tag!
Hallo Zweitmama,
das sieht eher schlecht für Deinen Partner aus. Der August wird wohl wie Urlaub behandelt werden, da läuft der Unterhalt auch weiter. Schließlich hat KM trotz Abwesenheit der Tochter die laufenden Ausgaben wie Miete, Strom, Heizung, die zum Teil aus dem Unterhalt bestritten werden, da das Kind davon partizipiert.
Und was die eine Woche angeht, in der Töchterchen dann bei euch wohnt: Ihr müsstet auf mindestens 51% (glaube ich) Anwesenheit kommen, erst dann entfällt der Unterhaltsanspruch der Mutter. Bei dem jetzt ausgehandelten Modell bleibt unterhaltstechnisch alles wie es ist. Ihr müsstet also mindestens zum Wechselmodell übergehen, dann heben sich die gegenseitigen Unterhaltsansprüche auf. Wenn man dann aber liest, dass der KU für die Hausfinanzierung verwendet wird, dann wird die Bereitschaft der KM für solche Ideen eher unterdurchschnittlich sein.
Gruß Bernd
Hallo Bernd,
warum werden die 4 Wochen wir Urlaub behandelt? Der KV zahlt ja in dieser Zeit "doppelt" denn das Kind verursacht bei ihm ja auch Kosten (oh Gott, wie schrecklich das klingt 🙁 )
Wenn es nun ab September so wäre, dass man das Wechselmodel 50:50 anstrebt, welche Grundlagen gibt es denn, dass der KM dann der Unterhalt nicht mehr zusteht?
Wo legt man das denn fest? Auf dem JA? Ich meine, er kann ja nicht einfach so aufhören den Unterhalt zu bezahlen.
Der Gedanke ist einfach nur schrecklich, dass die KM weiß, der Kleinen würde es gut tun bei Papa bissl zur Ruhe zu kommen und auch in der Schule mal wieder auf einen grünen Ast zu kommen, aber "aus finanziellen Gründen kann sie das eben leider nicht verantworten" (O-Ton KM) :gunman:
Hallo Zweitmama,
die Antwort wird dir nicht gefallen.
Währen des Augusts kann er den KU nicht einbehalten, da das Kind bei der KM gemeldet bleibt und sich "nur zu besuch" bei euch befindet. Da kennt der Gesetzgeber keinen Anspruch auf Aufteilung, Herbasetzung oder Aussetzung des KU.
Was das spätere Modell angeht, entfällt auch da der KU nicht. Viel mehr wären beide Einkommen zu prüfen und der Unterhaltsanspruch je nach EInkommen der Eltern zu verteilen. Auch da würde der KV einen Betrag x an die KM weiter leisten müssen. Wenn die KM nicht leistungsfähig ist, dann wird er im schlimsmten Fall weiterhin den vollen KU an die KM überweisen, unabhängig davonb ,dass er auf seiner Seite auch merh Kosten hat.
Erst wenn das Kind beweisbar zu mehgr als 50 % bei euch leben würde und auch am besten bei euch gemeldet ist, kann der KU entfallen und die KM pflichtig werden. Aber auch hier gilt, wenn die KM nciht leistungsfähig ist, wird kaum einGeriht sie dazu verurteilen ,dass sie sich einen Job sucht, der den Mindestunterhalt abwirft.
Ich kann dir nur raten, dass ihr dem Kind zu liebe ach dem Motto verfahrt: "augen zu und durch", geminsam schaffe nwir die Mehrbelastung.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Zweitmama,
in Ergänzung zu dem, was du bereits gehört hast:
Tochter 12 lebt bei der KM, Papa zahlt regelmäßig Unterhalt nach Titel.
Titel bedeutet: Dieser ist in der dort genannten Höhe zu bedienen, bis der Titel herausgegeben oder per Gerichtsbeschluss geändert wird. Heißt im Klartext, Unterhalt einfach kürzen/streichen is nicht, weil sonst ggf. Besuch vom Gerichtsvollzieher. Gibt Mama den Titel nicht freiwillig heraus, muss Papa das blöde Ding vom Gericht abändern / für ungültig erklären lassen (d.h. Änderungsklage).
Die Tochter hat sehr oft erwähnt, dass sie lieber bei Papa leben möchte, da sie mit Mama, ihrem neuen Mann und dem gemeinsamen Sohn nicht zurecht kommt, vor allem aber mit dem neuen Mann der KM. Nun wurde folgendes vereinbart: Tochter wird im August komplett bei Papa wohnen. Und danach, nach Schulbeginn immer aller 2 Wochen komplett eine Woche. Damit soll getestet werden, ob Tochter sich bei Papa so wohl fühlt, dass sie wirklich dort einziehen will.
Taktischer Ratschlag: Wenn irgend möglich, das Thema "Finanzen" im Moment möglichst gar nicht ansprechen oder auf möglichst kleiner Flamme kochen, weil sonst nämlich der ganze schöne Plan den Fischen zum Fraß vorgeworfen wird - denn ...
Knackpunkt wird der sein, die Mutter wird einem Umzug der Tochter aus nur einem Grund nicht zustimmen: sie kann auf den unterhalt nicht verzichten. Hat sie so selber gesagt. Sie hat sich mit ihrem Mann vor 5 Jahren ein Haus gekauft und geht selber nur Teilzeit arbeiten und mit dem Unterhalt haben sie auch die Rate des Hauses finanziert....
... diese Ansage war nun wirklich mehr als deutlich. Madame wird den Umzug der Tochter zu Papa, oder auch nur das Wechselmodell, in jeder ihr nur möglichen Art und Weise sabotieren, sobald sie merkt, wie ihr die Felle davonschwimmen. (Nebenbei bemerkt, erinnert mich an den Spruch, den meine eigene Ex mir schon vor Jahren an die Ohren geworfen hat: "Du kannst die Kinder gerne so oft haben wie du willst - Hauptsache, ich kriege weiterhin den vollen Unterhalt!")
Demzufolge ist es vermutlich besser, die Sache mit dem Unterhalt erst dann zu forcieren, wenn Töchterchen tatsächlich umgezogen ist und klar ist, dass sie selbst dauerhaft und zuverlässig hinter der Lösung steht (und dabei ist es relativ egal, ob diese Lösung nun das Wechselmodell ist, oder ein Komplett-Umzug zu Papa).
Im übrigen:
(...) und geht selber nur Teilzeit arbeiten und mit dem Unterhalt haben sie auch die Rate des Hauses finanziert....
Für einen vernünftigen Menschen ist völlig klar, wie die Lösung aussieht: Wenn an die Stelle der bisherigen Alleinbetreuung der Tochter durch die KM jetzt ein Wechselmodell oder gar ein Komplett-Umzug der Tochter zum Papa tritt, dann hat Madame genügend Freiraum, ihre Teilzeitarbeit entsprechend aufzustocken und so die Verringerung oder den Wegfall des Unterhalts zu kompensieren. Ich fürchte nur, dass auch diese Madame das mal wieder völlig anders sehen wird: ist es doch gar zu leicht, sich an das süße Gift stetig hereinfließender Unterhaltszahlungen zu gewöhnen ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. dein Engagement als "Zweitmama" in Ehren, aber m.E. ist es besser, wenn der Vater sich selber hier anmeldet und die Sache in die Hand nimmt - es ist in allererster Linie sein Kampf, nicht deiner.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Im übrigen:
Für einen vernünftigen Menschen ist völlig klar, wie die Lösung aussieht: Wenn an die Stelle der bisherigen Alleinbetreuung der Tochter durch die KM jetzt ein Wechselmodell oder gar ein Komplett-Umzug der Tochter zum Papa tritt, dann hat Madame genügend Freiraum, ihre Teilzeitarbeit entsprechend aufzustocken und so die Verringerung oder den Wegfall des Unterhalts zu kompensieren. Ich fürchte nur, dass auch diese Madame das mal wieder völlig anders sehen wird: ist es doch gar zu leicht, sich an das süße Gift stetig hereinfließender Unterhaltszahlungen zu gewöhnen ...
...dass mit dem "Freiraum" wird schwierig, da ja noch ein weiterer (jüngerer) Sohn aus der neuen Ehe existiert....
Hallo Tina,
danke für Deine Antwort.
Ob sie mir gefällt oder nicht... ich wollte einfach nur wissen, wie die Sachlage ist.
Du schreibst: "Erst wenn das Kind beweisbar zu mehgr als 50 % bei euch leben würde und auch am besten bei euch gemeldet ist, kann der KU entfallen und die KM pflichtig werden. Aber auch hier gilt, wenn die KM nciht leistungsfähig ist, wird kaum einGeriht sie dazu verurteilen ,dass sie sich einen Job sucht, der den Mindestunterhalt abwirft."
Kann denn ein Kind auch bei beiden Elternteilen gemeldet sein? Ich denke nämlich, dass sie sich auf eine offizielle Ummeldung niemals einlassen würde....
Könnte man nicht mit der KM zum JA gehen und das dort festlegen lassen, dass wir bei einem 50:50 Modell keinen Unterhalt mehr zahlen müssen?
Unterhalt der KM erwarten wir eh nicht...
Hallo,
bei einem Wechselmodell ist das Kind bei einem Elternteil mit dem 1. Wohnsitz gemeldet und beim anderen Elternteil mit dem 2. Wohnsitz.
Hier ist auch die Frage, wer bekommt das Kindergeld, das ist im Regelfall der Elternteil mit dem 1. Wohnsitz.
An eurer Stelle würde ich diese Probezeit mitmachen ohne ein Wort über Unterhalt und ähnliches verlieren. Wenn sich das Kind danach sicher ist bei Papa leben zu wollen, dann würde ich das über das Jugendamt klären lassen. Sie ist schon 12 und würde bei einem gerichtlichen Verfahren angehört werden und ihr Wunsch hat relativ hohes Gewicht.
Erst nach einem vollständigen Umzug zu euch würde ich den Titel fordern und selbst mit der KM über einen - zumindest anteiligen - Kindesunterhalt sprechen. Denn je nach dem wie hoch der Unterhalt ist, das verbraucht ein Kind mit zunehmendem Alter auch.
Sophie
Moin
Könnte man nicht mit der KM zum JA gehen und das dort festlegen lassen, dass wir bei einem 50:50 Modell keinen Unterhalt mehr zahlen müssen?
Klar, nur muss KM das wollen. Und dann geht alles. Dann bräuchte man sogar nicht einmal eine Änderung des Titels fuer den Aug.KU , wenn KM daraus nicht fordert
Will KM das nicht wirklich, kann sie jedwede Änderung des Umgangs/ Wohnorts des Kindes daran scheitern lassen. Ein WM (in dem sich dann Unterhaltspflichten weitgehend aufheben) wird idR nicht ausgeurteilt, darauf müssen sich die Eltern eben einigen und dabei wird KM eben ihre Verhandlungsposition nutzen, die da nicht nur heißt, "Ihr wollt das kind, was bekomme ich dafür...", vielmehr sitzt sie eben auf dem Titel. Ja, das ist ätzend, wenn man bedenkt, dass es eigentl um das Kindeswohl geht. 😡
Aber darum geht es Euch ja auch, deshalb mein Vorschlag zum Vorgehen:
- für den AugKU gar nicht dran rütteln
- wenn ihr es euch leisten könnt, auch bei der versuchsweisen Einführung des WM das Thema KU nicht aufmachen. Vielleicht kann ja wenigstens Einigung darüber erzielt werden, dass vom KU die größeren Ausgaben, wie bspw Winterklamotten etc bezahlt werden
- und wenn es funktioniert (und organisatorisch abbildbar ist) auch lfr das WM beibehalten!! Das ist das beste fuers Kind. Und Mit zunehmendem Alter wird es auch selbst ein paar Schwerpkte legen, und sich nicht mehr sklavisch an eine Woche hier und eine Woche da halten.
- und irgendwann, wenn das WM lange und sicher praktiziert wurde, das Thema Unterhalt mal aufmachen. Denn dann wird es KM schwieriger sein, ein funktionierendes WM nur aus monetären Gruenden zu kippen.
Gruss,Toto
Achja, ich gehe davon aus, dass alle "Verhandlungen" zu Geld und Umgang zw KV und KM geführt werden. Weder ihr Next noch Du sollten dabei Öl ins Feuer gießen!!!
Hallo was_guckst_du,
...dass mit dem "Freiraum" wird schwierig, da ja noch ein weiterer (jüngerer) Sohn aus der neuen Ehe existiert....
Quark.
Das ganze Unterhaltskonstrukt des deutschen Familien(un)rechtes beruht darauf, dass Betreuungsarbeit und Barunterhalt angeblich gleichwertig sind. Wenn die Betreuung eines zwölfjährigen Kindes keine echte Arbeit macht, sondern sozusagen "nebenher" miterledigt werden kann, dann wäre die ganze Düsseldorfer Tabelle Schrott, und alle Beträge der dritten Altersgruppe müssten mal fein säuberlich halbiert werden. Was, das geht nicht? Ja, dann muss der Entfall dieser Betreuungsarbeit, weil das Kind nicht mehr im Haushalt ist, aber auch zu einem entsprechenden Mehr an Freiräumen führen, und dann kann Madame diese Freiräume auch für ihre eigene Erwerbsarbeit nutzen.
Nebenbei bemerkt: Wir Männer sollten mal damit aufhören, uns aus dem ganzen Familienrechtszirkus in vorauseilendem Gehorsam ausgerechnet die für uns maximal ungünstigste Auslegung herauszupicken. Im Gegenteil, in vielen Fällen ist es hilfreich zu fordern, die zugrundeliegenden Prinzipien mal wirklich konsequent anzuwenden - vielleicht wird dann der diesem System innewohnende Schwachsinn deutlicher.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
...kann ich so unterschreiben!...aber mach das mal dem "normalen" Familienrichter begreiflich; der hat einen ganz anderen Ansatz!
Kann mich Malachit nur anschließen!
Auch mich beschleicht dieses Gefühl oft, wenn ich hier so manche Antwort lese.
Wir sollten uns bewusst machen, dass sich in einem Forum wie diesem hauptsächlich die ganz harten Fälle sammeln. Schon deshalb dürfte es nicht wirklich repräsentativ für alle Trennungsfälle hierzulande sein.
Gerade die alten Hasen hier, die sich dankenswerterweise großteils auch als Moderatoren engagieren, können sich dem denke ich nicht komplett entziehen. Somit verfügen sie zwar über ein hohes Maß an fachlichem Hintergrundwissen sind aber eben auch geprägt von all den Katastrophenfällen, die sie selbst durchlitten und in all den Jahren hier begleitet haben.
Es wäre sicherlich unklug, all das gesammelte Know how hier zu ignorieren - denn natürlich kann es sein, dass auch im eigenen Fall der worst case eintritt. Es kann aber eben auch deutlich besser kommen - das kann es aber nur, wenn man es zumindest versucht, eine bessere Lösung zu erreichen (ohne dabei im völligen Blindflug mit dem Kopf durch die Wand zu wollen).
Und last but not least: Am deutschen Familien(un)recht wird sich nur dann jemals etwas ändern, wenn wir alle uns nicht in unser Schicksal ergeben, sondern konsequent die Fehler im System anprangern!
Das deutsche Familienrecht ist größtenteils "Richterrecht", wird also in hohem Maße nicht von Gesetzen, sondern bestehenden Urteilen (ab OLG aufwärts) bestimmt. Es wäre also fatal, nur darauf zu drängen (warten), dass die Politik die Gesetze verändert. Wir alle sind gefordert! Nicht nur für unsere eigenen Kinder, sondern auch für die Kinder derer, die nach uns kommen.
Ich selbst bin auch gerade in der Beschwerdeinstanz bzgl. Unterhalt, weil ein Amtsgericht ein absolut haarsträubendes Urteil gefällt hat. Und sollte das OLG diesem Schwachsinn nicht abhelfen, ziehe ich damit in jedem Fall vor das Bundesverfassungsgericht. Die Hürden sind hoch - das ist mir dabei wohl bewusst. Aber nur so hat man überhaupt eine Chance.
Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Grüße
PdG