Unterhaltszahlung o...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltszahlung ohne JA, was muss drin stehen

 
(@ventori)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich trenne mich von meiner freundin mit der ich eine 1 172 järige töchter zusammen habe, wir haben uns geeinigt das wir wegen der unterhaltszahlung ohne anwalt oder jugendamt machen wollen, nun bin ich mir nicht ganz sicher was da alles drin stehen muss damit das formular nicht anfechtbar ist. bitte um rückantwort.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 13:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

eine 1 172 järige töchter

Kannst du uns noch mal genau sagen, ob deine Töchter nun Hundertzweiundsiebzig oder Tausendeinhundertzweiundsiebzig Jahre alt ist?
Das könnte für den Unterhalt wichtig sein. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 13:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Ventori und willkommen im Forum!
Wenn ihr euch einig seid, braucht ihr theoretisch gar nix schriftlich fixieren. Selbst wenn ihr das macht, hat das bestenfalls eine moralische Verpflichtung, also keine Rechtskraft.

Was nomalerwreise in einem K(indes)U(nterhalt)-Titel steht:
- Name des Kindes, welches Unterhalt beziehen soll und Bankverbindung
- Zahlung im Voraus jeden Monatsersten, beginnend ab tt.mm.jjjj
- Höhe der monatlichen Zahlungen, evtl. Anpassungen bei Änderung des Einkommens
- Befristung bis zum 18. Lebenjahr

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 13:41
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Ventori und willkommen bei vatersein.de!

Solange ihr Euch einig seid, sind keine Formalien zu beachten. Was meinst Du mit anfechtbar, durch wen?
Generell könnt ihr vereinbaren, was ihr wollt. Bezieht aber Deine Ex irgendwelche öffentlichen Gelder, wirst
Du berechnet und kein Vertrag kann vor Mehrzahlung schützen. Desweiteren kann Deine Ex alle zwei
Jahre Deine Einkommensnachweise fordern und Dich neu berechnen lassen. Auch dagegen kannst Du Dich
nicht absichern. Und in dieser Phase freiwillig einen Titel zu zeichnen (das meinst du wahrscheinlich mit "nicht
anfechtbar"), ist nur nachteilig für Dich und nicht notwendig.

LG,
Mux 

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 13:42
(@ventori)
Schon was gesagt Registriert

sie ist 1 1/2 Jahre alt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 13:43
(@ventori)
Schon was gesagt Registriert

ja wir gehen jetzt positiv auseinander, nicht das sie in 1 jahr hass auf mich bekommt, weil ich vll ne neue habe die ihr nicht passt, das sie nicht auf dann doch auf den gedanken kommt doch noch zum anwalt zu rennen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 13:47
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

da KU ein Anrecht des Kindes ist, kannst Du Dich nicht durch Verträge
zu Ungunsten des Kindes absichern. Solange ihr Euch auf den korrekten
KU einigt ist doch alles o.k! Solltest Du aber weniger zahlen z.B. aufgrund
Euer jetzigen Vereinbarung, gibt es keine Möglichkeit diesen Zustand rechtlich
festzuschreiben.

LG
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 13:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Seid ihr euch denn schon über die Höhe einig, bzw. wisst man die berechnet?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 14:00
(@ventori)
Schon was gesagt Registriert

wir haben unsüber die summe geeinigt und das ich sie immer zum 1 des monats bezahle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 14:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Hiermit verpflichte ich, Ventori, mich dazu, jeden Monat, bis spätestens zum 3. Werktag, den Betrag X,- an Ex-Puschel als Kindesunterhalt für unsere Tochter Mäuschen zu überweisen."

Das müsste reichen um euren gegenseitigen Willen auszudrücken.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 14:35




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Was macht Deine (Ex-)Freundin, wovon lebt sie?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 15:04
(@ventori)
Schon was gesagt Registriert

sie arbeitet und die kleine geht in die kita

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 15:11