Hallo zusammen.
Ich zahle Unterhalt an meine Ex-Frau und habe jetzt geheiratet. Durch die Heirat verdiene ich mehr.
Durch den Mehrverdienst würde sich auch der Ehegattenunterhalt erhöhen oder nicht?
Es gab doch da mal ein Urteil, das durch neuerliche Heirat dieser Mehrverdienst nicht angerchnet werden kann?
Wer kann helfen.
Schönen Dank.
Schönen Dank für die Antwort, genau das habe ich gesucht.
Also ... wenn ich das (Urteil) richtig verstanden habe (wobei ich mir nicht sicher bin) bedeutet das Folgendes: Mein Freund ist wegen der Trennung in Steuerklasse 1 gerutscht und verdient nun netto nur noch 1300. Vorher waren es durch Steuerklasse 3 = 1700 Euro. Der Unterhalt für 2 kleine Kinder (5+7) und für die betreuende Ehefrau werden abgezogen. Weil eigentlich nicht genug Geld zur Verfügung steht, ergibt sich ein Mangelfall, und er bekommt nur 840 Euro, der Unterhalt der Kinder steht fest, aber der Unterhalt der Frau reduziert sich, weil durch die Änderung der Steuerklasse nicht mehr genug übrig bleibt.
Sollten WIR nun nach der Scheidung heiraten und seine Steuerklasse geht wieder auf 3, verdient er netto ja wieder mehr, behält trotzdem nur 840 übrig, denn die Frau hat ja eigentlich mehr Anspruch, als momentan möglich ist. Ist aber durch die Stuerklasse wieder mehr drin, bekommt SIE auch wieder mehr und nicht WIR ???
Sehe ich das richtig?
Kann man es denn einrichten, daß ICH dann Steuerklasse 3 bekomme: seine bleibt dann gleich,m die Unterhaltzahlungen ebenfalls ... und durch meinen Mehrverdienst kommen wir dann besser über die Runden?
Wäre toll, wenn mir einer hier aus der Verwirrung helfen könnte ... :knockout:
Hallo,
die Ex-Frau darf keinen Vorteil durch die neue Heirat haben.
Der Vorteil bleibt bei euch!
Aber der KU könnte sich rein theoretisch erhöhen.
Da fließt nämlich der Steuervorteil mit ein.
Also könnte es sein, daß die Ex-Frau durchs Hintertürchen doch an den Vorteil kommt.
Gruß Melly
Hey ... danke für die schnelle Antwort *freu*
Und der Vorteil liegt trotzdem bei uns, auch wenn sich ja durch die Erhöhung des Nettogehaltes von meinem Freund ja eigentlich der Status (also sowohl der Steuerstatus, als auch der Status Lebensstandard während der Ehe) erreicht wird? Der geringere Ehegattenuntrhalt ergibt sich ja nur durch die Steuerklasse 1.
Sollte ich dann Steuerklasse 3 anmelden? Oder wäre das egal.
Hi Catilotti,
soweit ich weiß darfst Du zwar frei entscheiden wer welche Steuerklasse hat (3/5, 5/3 oder 4/4), aber wenn dadurch bewusst Nachteile für dritte Personen erzielt werden (in Eurem Fall für die Ex wenn Du auf 3 gehst und Dein Männe auf 5 weil er da viel höhere Abzüge hat) ist das nicht rechtens...
Habt Ihr nicht vielleicht ähnliches Gehalt und dann die Möglichkeit auf 4/4 zu gehen? Da zahlt Ihr zwar monatlich mehr als bei 3/5, aber das bekommt Ihr ja bei der Steuererklärung wieder, und da kommt Ex nicht ran.
VLG Jenny
Jetzt bin ich komplett durcheinander ...
Hallo Cattilotti,
also mal etwas Verwirrung rausnehmen.
Es ist nicht sonderlich sinnvoll daß Du Steuerklasse 3 nimmst.
Der Mann wird da Probleme bekommen, da er es nur macht, daß Ihr mehr Geld habt, dafür wird aber der KU evtl weniger.
Ihr habt die Möglichkeit 4/4 zu nehmen oder Du 5 und er 3!
die Ex kommt nicht an das Geld ran, sollte sein Gehalt dann mehr sein.
wie oben schon gesagt, evtl erhöht sich durch das Netto der KU aber NICHT der EU.
Die Ex kann also nach Heirat nicht zu ihm kommen und sagen, Du verdienst jetzt mehr Netto, also will ich höheren EU.
Gruß Melly
