Hallo zusammen,
bin vater einen 6 jährigen sohnes für den ich nach düsseldorfer tabelle zahle, ohne abzug. (247€)
Die Leibesmutter selbst geht arbeiten und bezieht kindergeld. Meine Frage hierzu:
Darf das Kindergeld geteilt werden? Dürfte ich 77 € abziehen?
Danke vorab
Mahlzeit,
soweit ich es weiß,sind die 247 Euro KU in Deinem Fall korrekt.Erst ab Lohnstufe 6 der DT kannst Du die Hälfte des Kindergeldes abziehen.
Gruß balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Hi,
ein Blick auf die [url= http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-823.html ]Kindergeldanrechnung hilft bei der Urteilsfindung.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
heisst also, ich darf nix abziehen