Unterhaltszahlung j...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltszahlung ja/nein, wenn in zweite Ausbildung gekündigt wurde?

 
(@chi_an)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

seit langem nicht mehr hier gewesen,bis jetzt lief alles normal. ich bräuchte mal wieder Euer/Ihre Hilfe.
ganz kurz die Situation:
von meinem ersten Ehe habe ich zwei Kinder. Er 19, sie 16 Jahre alt. Mein Sohn hat bis jetzt die Ausbildung gemacht und hat von seinem Unterhalt in Mitte 2011 verzichtet. für mein Tochter habe ich so wie vorgeschrieben, Unterhalt gezahlt.
Die Mutter meines Sohnes hat bis jetzt nie Unterhalt gezahlt, obwohl er nicht bei ihr wohnte.

Der Sohn lebte allein in einer Mietwohung in STadt A, die Mutter mit meiner Tochter in Stadt B. Ich selbst in Stadt C.
Diese Woche hat mich mein Sohn mit folgenden Nachricht geschockt: Er wurde in seiner zweiten Ausbildung (vom zweite ins dritte Lehrjahr) gekündigt.
Als Grund wurde seine Fehltage angegeben. Ob es stimmt, kann ich nicht sagen, da das Schriftstück nicht bekommen habe.
Anscheind wurde sogar fristlos gekündigt. ?!

Jetzt zieht er zu seiner Mutter in STadt B.
WEiterhin gehört zur heutigen Situation, dass ich in meiner zweiten Ehe lebe, und wir erwarten unser erstes Kind für Ende Oktober dieses Jahres.

Meine Fragen lauten:
- kann mein Sohn Unterhaltszahlung wieder einfordern?
  wenn ja, wie wird es berechnet, wird mein "drittes Kind" auch berücksichtigt?
- was muss ich berücksichtigen?
- kann er seine Mutter nachträglich zur Unterhaltszahlung verpflichten?

Vielen Dank für Eure/Ihre Unterstützung.

Gruß
chi_an

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2013 12:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Chi_an,

deine beiden minderjährigen Kinder stehen unterhaltstechnisch im ersten Rang, also die Tochter und das Baby ab Oktober.
Die Mutter des 2. Kindes ist im 2. Rang, das heißt, verbleibt nach der Verteilung auf die beiden Kinder in Rang 1 noch Unterhaltsmasse, wird Ihr Anspruch befriedigt.

Bei Deinem Sohn - wenn die Ausbildung mutwillig in den Sand gesetzt wurde - sehe ich zunächst keinen Anspruch auf Unterhalt, er muss aber sofern er volljährig ist und nicht in Ausbildung steht, selbst für seinen Unterhalt sorgen. Selbst wenn unter irgendwelchen Voraussetzungen dennoch ein Anspruch besteht (der Sachverhalt ist ja nicht in Gänze bekannt), würden seine Ansprüche erst nach den Minderjähigen und der Kindesmutter vom 3. Kind befriedigt werden.

Preisfrage: Was ist Dein durchschnittliches Netto (Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen / 12)?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2013 13:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Als Grund wurde seine Fehltage angegeben. Ob es stimmt, kann ich nicht sagen, da das Schriftstück nicht bekommen habe.
Anscheind wurde sogar fristlos gekündigt. ?!

Würde ich mir auf jeden Fall zuschicken lassen. Ein Kind hat die Pflicht seine Ausbildung zielstrebig zu verfolgen. Tut er das nicht undsind die Fehltage nicht durch Krankschreibungen dokumentiert und begründet kann das evtl. einen weiteren Unterhaltsanspuch verwirken.

Meine Fragen lauten:
- kann mein Sohn Unterhaltszahlung wieder einfordern?

Nicht in jedem Fall. Wenn er fordert muss er Vater und Mutter auffordern. Dazu muss aber auch die Voraussetzung da sein. Solange er ü18 und nicht in Ausbildung ist ist er nicht unterhaltsberechtigt. Er muss sich umgehend ausbildungssuchend melden. Für seinen Lebensunterhalt muss er erstmal selbst aufkommen, zur Not eben Fritten braten, Regale auffüllen oder Zeitungen austragen. Rumgammeln wird sicher nicht mit Unterhalt belohnt.

 

wenn ja, wie wird es berechnet, wird mein "drittes Kind" auch berücksichtigt?

Nicht nur dieses, sondern auch deine Frau, solange sie wegen eurem Kind erstmal zuhause bleibt. Rangfolge wäre: 1.Rang: beide minderjährigen Kinder, 2. Rang aktuelle Ehefrau, wenn durch Kind an der Arbeit gehindert oder eben bedürftig, Rang irgendwo dahinter volljähriges Kind in Ausbildung...

- was muss ich berücksichtigen?

Das du nicht freiwillig ohne Rechtsgrundalge zahlst, dass du derzeit nicht das KG für ihn beziehst (sonst darfst du demnächst brav zurückzahlen), dass du, wenn die ARTE sich bei dir rührt hier nochmal genau nachfragst. Das kein gültiger Titel besteht, bzw. du den Verzicht auf Unterhalt von seiten deines Sohnes seit 2011 beweisen kannst.

- kann er seine Mutter nachträglich zur Unterhaltszahlung verpflichten?

Nein, kann er nicht.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2013 14:00
(@chi_an)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für Eure schnelle Rückantworten. sorry, wenn ich nicht alles geschrieben habe, aber bin halt von diesem Nachricht schockiert.
weitere Info noch: angeblich wird er seine zweite Ausbildung (Pflegerassistent) in der Stadt der Mutter ab August fortsetzen.
"neuer" Ausbildungsvertrag liegt bei mir auch noch nicht vor. und jetzt die Beste, habe ihn gerade anrufen, und sagt mir, dass er "arbeitet", kann nicht antworten, da in dem Betrieb viele krank sind/ Urlaub und deswegen musste er einspringen.
aber irgendetwas stimmt doch nicht. wenn jemand fristlos gekündigt wurde, dann wird nicht zurückgeholt.oder doch?
oder wurde wirklich ordentlich gekündigt, und da er seine Urlaubstage nehmen muss, kann der Betrieb ihn vom Urlaub zurückholen.
echt, super tolles Wochenende.:-(

die mutter konnte ich bis jetzt nicht erreichen, mal schauen,was sie sagt.

Danke für Eure Unterstützung.
Gruß und schönen Sonntag Nachmittag
chi_an

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2013 14:27
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Bin mir nicht sicher aber besteht UH Pflicht nicht nur für die erste Ausbildung?

Gruß
anfree

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2013 15:17
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der junge Mann ist bereits volljährig. Es ist nicht Deine Aufgabe, hinter ihm herzulaufen. Wenn er etwas will, hat er sich zu melden und die entsprechenden Belege Dir vorzulegen.

Sinnvoll wäre es natürlich, ihn zu einem Gespräch aufzufordern, wenn er Zeit hat und die Sache zu klären.

die mutter konnte ich bis jetzt nicht erreichen, mal schauen,was sie sagt.

Wenn die KM sich bisher nicht am Unterhalt beteiligt hat und zu der Sorte gehört, die dem Ex das neue Familienglück nicht gönnt, wird die Antwort sehr einfach sein: "Zahl mal schön". Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2013 17:52