Hallo alle Zusammen.
Für folgenden Fall, hätte ich gerne mal gewusst inwiefern sich da jemand auskennt.
Ich zahle Unterhalt für meinen Sohn. Die Kindesmutter ist seit der Geburt nur Zuhause gewesen und hat die drei Erziehungsjahre in vollem Umfang genutzt.
Nun wird natürlich die Zeit knapp und Sie arbeitet immer noch nicht.
Ich nehme stark an, das Sie jetzt dieses besagte „HARTZ IV“ beantragt hat.
Ich war mit Ihr nicht verheiratet und wir hatten keine gemeinsame Wohnung.
Jedenfalls ist mir gestern ein Schreiben in den Kasten geflattert, das von der ARGE kommt.
Darin soll ich Angaben machen über meine Einkünfte. Ihr wisst schon, wo man von oben bis unten durchgeschaut wird und schaut wo man noch was holen kann. :exclam:
Man muss dazu sagen, das die Prüfung nur für den Unterhalt meines Sohnes ist, es hat wohl neue Bestimmungen gegeben. (Düsseldorfer/ Berliner Tabelle)
Jetzt meine Fragen:
• Muss ich gegenüber der ARGE Angaben machen? Ich dachte immer das geht immer über das Jugendamt
• Kann es mir passieren, das ich für Sie mit aufkommen muss? Also ich meine Unterhalt zahlen für die Kindesmutter?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
Mit freundlichem Gruß
Hallo Papi80,
Muss ich gegenüber der ARGE Angaben machen? Ich dachte immer das geht immer über das Jugendamt
ja, die ARGE hat einen eigenen Auskunftsanspruch, wenn die Forderung übergeleitet ist.
Wie ist denn der Kindesunterhalt bislang geregelt worden?
ann es mir passieren, das ich für Sie mit aufkommen muss? Also ich meine Unterhalt zahlen für die Kindesmutter?
Nur in Ausnahmefällen besteht über die 3 Jahre hinaus ein Unterhaltsanspruch.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Wie gemeint? mit dem Kindesunterhalz bislang?
Ich zahle jeden Monat meinen Unterhalt für meinen Sohn, an die Kindesmutter.
Was wären denn das für Ausnahmefälle, wo noch ein Unterhaltsanspruch von der Kindesmutter denkbar wären?
Vielen Dank