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Hallo.
Kann mir jemand sagen, in welchem Falle es sein kann, das ich für den Unterhalt für die Kindesmutter mit aufkommen muss?
Für meinen Fall, Ich zahle für mein Kind und war mit der Frau nicht verheiratet. Wir leben nicht zusammen.
Kann es mir da passieren, das ich für sie mit aufkommen muss?
Vielen Dank
mit freundlichem Gruß
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2006 09:58
Hallo papi80,
das hatten wir z.B. >HIER< schon mal. Dort wirst Du einige Gründe finden.
Warum wird der thread nicht >HIER< weitergeführt?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Geschrieben : 27.04.2006 10:14