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Unterhaltszahlung - das erste mal nach der Trennung

 
(@tausigma)
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Hallo alle zusammen.

Trotz intensiver Suche zu diesem Thema bin ich nicht fündig geworden. Folgender Sachverhalt:

Meine zukünftige Ex-Frau und ich leben seit 27.03.2017 getrennt in unterschiedlichen Städten, ca. 50 km voneinander entfernt. Meine Frau hat sich während meiner Abwesenheit (Urlaub mit Kind im Dezember 2016, hier noch zusammen lebend) anwaltlich (konspirativ) beraten lassen, um mit mir Ende Januar einen gemeinsamen Termin bei ihrer Anwältin durchzuführen.

Aus diesem Termin gibt es ein Gesprächsprotokoll.

In diesem Gesprächsprotokoll haben wir uns auf eine Unterhaltszahlung für das Kind geeinigt. Jetzt die Frage(n):

  • ab wann muss ich das erste mal Unterhalt zahlen?
  • wie rechtsverbindlich ist ein Gesprächsprotokoll (mit Nennung der Zahlungen) der Anwältin?

Ich habe das Protokoll über meine Frau als PDF per Email bekommen, aber keine weitere Stellung dazu bezogen. Weder telefonisch noch in irgendeiner Weise schriftlich. Das es das "erste Mal" (und hoffentlich letzte Mal) ist, dass ich in so einer Situation bin, wollte ich eigentlich wissen, ab welchem Moment der Unterhalt fällig ist / wird. Ich dachte immer, dass ich noch ein offizielles Schreiben vom JA "oder so" bekomme... war wohl falsch gedacht, oder?

Im Übrigen: Die Trennung läuft zur Zeit noch "gütlich" ab - heißt, ich habe auf einen Anwalt verzichtet, zweifele aber grade daran, ob das wirklich eine gute Idee war.

Danke und Gruß,
TauSigma

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2017 23:14
(@kruemelmonster)
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Moin TauSigma,

die Anwalt deiner Frau ist NUR für Sie tätig. "Optimalerweise" so, dass für deine Frau die größtmöglichen Zahlungen herausspringen.
Und Nein, um Gerechtigkeit muss sich die Anwältin nicht kümmern, dafür wird sie nicht bezahlt.

Hast du bei der Anwältin irgendetwas unterschrieben? Oder im Nachgang? Wenn nicht, ist erstmal nichts Schlimmes passiert.

   
-ab wann muss ich das erste mal Unterhalt zahlen?
-wie rechtsverbindlich ist ein Gesprächsprotokoll (mit Nennung der Zahlungen) der Anwältin?

Normalerweise wäre bei Trennung am 27.03. die erste Zahlung am 31.03. fällig, im Voraus für den Monat April.
In der Praxis erfolgt die erste Zahlung manchmal erst deutlich später, jedenfalls wenn man sich nicht einig wird.
Dann laufen aber ab dem Trennungsdatum Schulden auf...

Ein reines Gesprächsprotokoll ist kaum rechtsverbindlich, besonders wenn es nicht von beiden Seiten unterschrieben wurde.

Im Übrigen: Die Trennung läuft zur Zeit noch "gütlich" ab

Woher weisst du das? Hast du den Zahlbetrag mal nachrechnen lassen?
Unsere Rechenprofis hier können das ziemlich gut, und es kostet nichts

Ein offizielles Schreiben vom JA kommt nur, wenn deine Frau das dort beantragt. Dann musst du sehr vorsichtig sein, das JA will dann meistens einen für dich ziemlich ungünstigen Titel...

Ach ja... eine wirklich gütliche Einigung, also etwas was für beide Seiten okay ist, sowas soll es auch geben. Ich kenne nur niemanden, wo das so war. Kommt also eher selten vor.

Wenn deine Frau zu dieser seltenen Spezies gehört wo sowas geht, dann herzlichen Glückwunsch! (Ganz ehrlich gemeint)

Du solltest aber nicht so blauäugig sein, und die Zahlen von Ihrer Anwältin UNGEPRÜFT als günstig für euch beide ansehen.

Wie klappt der Umgang mit eurem Kind? Wie alt ist das Kind?

Viele Grüße vom

Krümelmonster (dessen Exe sich bei gar keinem Thema gütlich einigen wollte)

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2017 00:00
(@tausigma)
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Hallo Krümelmonster.

Danke für die schnelle Antwort.

Mein Netto: 2.200. Mit der Anwältin verhandelter (und überwiesener) Unterhalt: 298€. Das Kind wird Ende August 6 Jahre alt. Der Umgang ist wie folgt geregelt (alles laut Gesprächsprotokoll, von mir weder unterzeichnet oder sonst noch irgendwas): Alle zwei Wochen von Freitag bis einschließlich Sonntag bei mir, unter der Woche bei der KM, Kindergarten (ab Sommer Schule & Hort) bei der Mutter. Klappt auch super. Ich hole das Kind am Freitag nach der Arbeit ab und die Mutter am Sonntag Spätnachmittag bei mir.

Wie gesagt: Ich dachte immer nur, dass es da irgendwas "offizielles" geben muss. Aber wenn das Gesprächsprotokoll reicht, dann scheint es ja ok zu sein.

Gruß,
TauSigma
_____________________________
Mod: Vollquoting gelöscht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2017 00:08
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin TauSigma,

Mein Netto: 2.200. Mit der Anwältin verhandelter (und überwiesener) Unterhalt: 298€. Das Kind wird Ende August 6 Jahre alt.

Wenn du keine besonders hohen berufsbedingten Kosten (z.B. Fahrtkosten) und keine hohe freiwillige Altersvorsorge betreibst, dann stimmt der Betrag. Allerdings nur, wenn du außer eurem Kind keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hast. Wenn also nicht noch für weitere Kinder oder deine Frau zahlen musst.

Mit deinem Gehalt bist du eigentlich in Stufe 3 der DüTab, wenn du aber nur für eine Person unterhaltspflichtig bist, geht es eine Stufe rauf. Die DüTab ist auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt.

Stufe 4 ist 298 EUR unter 6

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2017 00:21
(@tausigma)
Schon was gesagt Registriert

Moin TauSigma,

Wenn du keine besonders hohen berufsbedingten Kosten (z.B. Fahrtkosten) und keine hohe freiwillige Altersvorsorge betreibst, dann stimmt der Betrag. Allerdings nur, wenn du außer eurem Kind keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hast. Wenn also nicht noch für weitere Kinder oder deine Frau zahlen musst.

Das ist ja interessant! Also ich zahle keinen Unterhalt an weitere Kinder (die ich nicht habe), habe keine besonders hohen Fahrtkosten (Strecke Einfach ca. 4 km), aber eine private Altersvorsorge (Riester), den ich derzeit mit 35€ monatlich bespare. Wie verhält sich dies bei einer maximalen Besparung mit 4% meines Bruttos (als maximal anerkannte Förderhöhe), also 135€?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2017 01:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

arbeitet die KM wieder?

Grundsätzlich ist die KM nicht verpflichtet das Kind bei dir am Ende des Umgangs abzuholen. Sie könnte auch verlangen, dass du das Kind zurückbringst.

Ja, grundsätzlich kannst du den vollen Altersvorsorgebetrag geltend machen, wenn du ihn ansparst. Hier ist die Frage, ob du dadurch eine Stufe niedriger in der Düsseldorfer Tabelle rutscht.
Wenn nicht hat das keine Auswirkungen.

Stufe 3 wären 281 zu den gezahlten 298.
Du sparst im Gegenzug aber die Kosten für das zurückbringen des Kindes (2x100 km im Monat).

Wer hat die Entfernung geschaffen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2017 12:11
(@tausigma)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AnnaSophie.

arbeitet die KM wieder?

Ja, die KM arbeitet 40 Stunden / Woche.

Grundsätzlich ist die KM nicht verpflichtet das Kind bei dir am Ende des Umgangs abzuholen. Sie könnte auch verlangen, dass du das Kind zurückbringst.

Ja, das weiß ich. Da wir uns aber in die Augen gucken können, haben wir diese für beide Seiten nachvollziehbare Methode gewählt.

Stufe 3 wären 281 zu den gezahlten 298.
Du sparst im Gegenzug aber die Kosten für das zurückbringen des Kindes (2x100 km im Monat).

Naja... wäre schon ziemlich doof 100€ aufzuwenden um 17€ zu sparen 😉

Wer hat die Entfernung geschaffen?

Wir beide, da ich in der anderen Stadt aufgewachsen bin und hier meinen Arbeitgeber habe, bei dem ich seit 20 Jahren arbeite und sie einen Job in der "alten" Stadt hat und dort der derzeitige Lebensmittelpunkt des Kindes ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2017 14:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Klingt doch ersteinmal in der Tat "einvernehmlich" unfd "gütlich". Klar, mehr Umgang und weniger Entfernung wäre schön, aber viel wichtiger ist, dass beide ET offenbar für den Moment zufrieden sind.
Und da auch KU offensichtlich +/- richtig gerechnet ist  :thumbup: Deine Lektion jetzt sollte sein zu wissen, dass die Anwältin im Zweifelsfall parteiisch ist, also immer schön nachrechnen bei was auch immer kommen mag und gerne hier nachfragen, so jedem Sachverhalt.

Wenn das so funktioniert, dann braucht ihr weder für Unterhaltsberechnung noch für Umgang das Amt oder gar ein Gericht! Insbesondere wenn (baw) von Dir keine sog. Titel für KU verlangt wird, solltest Du dieses Fass nicht weiter aufmachen.

Beim Umgang bin ich etwas zwiegespalten. Wenn das, was ihr besprochen bislang gut läuft, dann ist das gut, dann würde ich auch wenig daran rütteln. Aber irgendwann solltet / müsst ihr Euch auch mal über Ferien/ Urlaub unterhalten (spätestens wenn das Kind in die Schule kommt, dann hat die Vollzeitarbeitende KM auch einen Bedarf an Ferienbetreuung durch Dich). Also bei passender Gelegenheit ansprechen und vielleicht das dann dazu nutzen, etwas festzuhalten, was in einem etwaigen Streitfall später mal genutzt werden kann. Aber immer sachte... Vielleicht gelingt es zu dem Zeitpunkt auch die Betreuung etwas auszuweiten? (wenn Du das willst).

Parallel dazu würde ich zu Dokumentationzwecke ein Umgangstagebuch führen - und zwar entweder nur für Dich oder - besser - ein kleines Umgangsbuch jedes Mal austauschen, wo ihr wichtige Sachen festhalten könnt, immer schön mit Datum  😉

Ich wünsche Dir/ Euch alles Gute und hoffe, dass alles so easy bleibt wie es scheint! Ihr bleibt auf Lebenszeit gemeinsam Eltern, auch wenn ihr als Paar nicht mehr existent seid!
Wir stehen Dir hier für Fragen jederzeit zur Verfügung.
(stehen im Rahmen der Scheidung noch finanzielle Auseinandersetzungen an, die Euer Verhältnis trüben könnten?)

Gruß, toto, bei dem die Trennung und das WM (mit ein wenig Großzügigkeit) ohne großen Streit ablief!  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2017 16:16
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

...

Wie gesagt: Ich dachte immer nur, dass es da irgendwas "offizielles" geben muss. Aber wenn das Gesprächsprotokoll reicht, dann scheint es ja ok zu sein.

Gruß,
TauSigma
_____________________________
Mod: Vollquoting gelöscht

Hallo TauSigma,

hierzu mein Beispiel: Wir haben unsere Trennung (2004) "nur" über eine Mediation begleitet (nachher die Scheidung mit nur einem Anwalt).

Unterhalt: Hierzu gab es nie ein "offizielles" Schreiben von irgendwem. In der Mediation haben wir uns auf einen Betrag verständigt. In den Folgejahren haben wir Anpassungen ganz alleine gemacht.

Vor Gericht (bei der Scheidung) kam nur die Frage wie das mt dem Unterhalt ist. Da haben wir gesagt ist geklärt und mehr kam dann nicht dazu von der Richterin.

Geht also auch (meine Ex hat immer gearbeitet, so dass kein anderes "Amt" in´s Spiel kam).

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2017 17:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Unterhaltsanprüche sind im BGB geregelt, also wer, wem, zu Unterhalt verpflichtet ist. Die Leitlinien der OLG regeln wieviel Unterhalt zu zahlen ist. Die Düsseldorfer Tabelle (ist kein Gesetz!) gibt eine Empfehlung wieviel KU zu zahlen wäre.

Solange aber niemand darauf besteht, dass alles so zu regeln ist und keine öffentlichen Mittel benötigt werden, könnt ihr euch einigen wie ihr wollt und niemand wird sich einmischen.

Andererseits ist es so, dass das Kind einen Anspruch auf einen dynamischen Titel hat, den Du erstellen lassen müsstest, wenn die KM als gesetzlicher Vertreter des Kindes das fordert. Die KM kann auch eine kostenlose Beistandschaft beim JA einrichten lassen und das JA würde Dich dann zur Einkommensauskunft auffordern (das kann auch die KM), den KU berechnen und zur Titulierung auffordern. Du musst dem nachkommen, solltest aber die Rechnung unbedingt prüfen und ggf. nicht diese Höhe titulieren.
Eine endgültige Entscheidung über den KU kann nur ein Gericht treffen.

Solange ihr euch freundlich und freiwillig einigt ist das mit Sicherheit das Beste was Dir passieren kann. Es bedarf in diesem Fall auch keiner schriftlichen Einigung. Trotzdem solltest Du den KU jeden Monat überweisen und immer angeben KU für "Mein Kind" Monat, Jahr, damit Du belegen kannst den Unterhalt gezahlt zu haben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2017 23:15




(@tausigma)
Schon was gesagt Registriert

Also insgesamt ist es so, dass wir uns wegen der Ferien "keinen Kopf" machen müssen. Erstens ist der Kindergarten / der Hort auch in den Ferien durchgehend geöffnet und betreut die Kinder. Zweitens sind meine Eltern ab diesem Mai / Juni Rentner und Schwiegervater ab Juli (Schwiegermutter muss noch ein bisschen länger schaffen).

Letztes Jahr im Dezember (s. oben) war ich alleine mit meinem Kind im Urlaub (europ. Ausland), das gab kein Problem. Die Mutter war im Sommer mit dem Kind alleine im Urlaub (Deutschland) - auch kein Problem. Diese (ersten) Herbstferien werde ich mit dem Kind alleine 9 Tage im Ausland (europ. Ausland) verbringen und plane grade (nach Absprache mit der Mutter) einen Kurzurlaub an der Nordsee. Hier haben wir absolut keinen Stress (zu erwarten).

Da ich jetzt hier mitbekommen habe, dass die Höhe des Unterhalts "der Richtige" ist, gibt es für mich da auch keinen Grund, irgendetwas in die Wege zu leiten. Der Unterhalt steht ja dem Kind zu, und nicht der Mutter und unterm Strich bestraft man das Kind durch "solche Aktionen" und nicht die Mutter. Da wir nach wie vor gut miteinander zurecht kommen, möchte ich das auch so belassen. Stress ist ungesund  😉

Nach der Grundschule, also in 4 Jahren, wird das Kind so oder so eine Entscheidung treffen, wie, wo und wann es bei wem leben möchte. Daher mache ich jetzt kein Fass auf, wo ich nicht möchte, dass später woanders eins geöffnet wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2017 01:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

3 Hinweise hab ich dann doch noch:

Urlaub immer schön rechtzeitig absprechen. Und das abgesprochene dann einfach ungezwungen per Email festhalten. Hilft "Missverständnisse" und Überraschungen zu vermeiden.

Ein wenig die Augen offen halten wenn neue Partner ins Spiel kommen. Da mag sich das Verhalten der KM ändern ("heile Familie") bzw. sie mag allergisch auf Deine neue reagieren. Wie gesagt, solange ihr als Eltern agiert und das Kind in den Mittelpunkt stellt, sollte das nicht der Fall sein und ich will auch gar nicht Schwarzmalen. Aber Aufpassen kannst Du ja mal.

Und dann: ich halte eine ausschließlich eigenständige Entscheidung des Kindes mit 10 Jahren für zu früh. Zumal es naheliegt, dass dem Kind dann Freunde und soziales Umfeld wichtig sein werden, sodass es keinen Wegzug wollen wird. Außerdem: Gegen die KM wird sich dann ein Wechsel zu Dir angesichts des dann jahrelang gelebten Modells kaum erzwingen lassen. Muss ja aber alles nicht, wenn Umgang funktioniert und Du mit Umfang und Planung zufrieden bist und ihr als Eltern auf Augenhöhe agiert!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2017 07:58