Moin Stefan,
2. Um die aufgelaufenen Rückstände zu bedienen bitte ich um eine Ratenzahlung und Zinsstop.
Auf Grund meiner Lage ist es mir im Moment nur möglich 50 € pro Monat zur Abzahlung zu leisten.
Über die "aufgelaufenen Rückstände" gibt Dein Vereinbarungsvorschlag keinen Aufschluss.
Analog Martin:
Offensichtlich wurde in 2011 eine Lohnpfändung in die Wege geleitet.
Da muss etwas davor gewesen sein (hast Du einen Schrieb, aus dem der zu pfändende Betrag hervorgeht) ...
Hast Du nen Kumpel, der sich ein wenig mit Buchhaltung auskennt ?
Lad den zu ´nem Bier ein.
Er möge Dir bitte ob Deiner "Wichtige-Unterlagen-Zusammenhaltesystematik" die Ohren lang ziehen und anschliessend bei der Sortierung helfen !
Gruß
United
Hallo
wollte kurz mal Rückmeldung geben
mein Brief an den RA der Ex hat sich gelohnt. Ich konnte einige Zahlungen ab 2009 belegen und diese hat er mir gut geschrieben.
Schuldenstand jetzt etwa 4000 Euro , also 1100 etwa gespart.
an den geurteilten Rückstand kann er nichts eigenständig ändern ( das war mir klar) aber er hat es an meine EX weitergeleitet und Sie soll entscheiden.
Pro Fall nochmal 609 € wären dann nochmal 1200 € runter. Sie wird da aber nicht zustimmen das weiß ich aber ich habe hier Verhandlungsbasis.
Denn ich weiß Sie brauch Geld 🙂
Kurz gesagt es hat sich schon gelohnt mal doch einige Stunden die Auflistung der Schulden durchzuarbeiten.
Mal sehen wie sich das weiterentwickelt
Viele Grüße
Stefan
Nochmal Hallo
Jetzt habe ich doch tatsächlich Post vom RA der Exe erhalten und meine ganzen Berechnungen wurden anerkannt (vor KLage) wie oben schon beschrieben.
Das Angebot liegt jetzt bei knapp 2050 Euro Gesamtzahlung (KU Schulden) für beide Kinder. (im August 8500 Euro!!!!!!)
Zahlung aber bis 30.10.2013 !!!
Keine Ahnung wie die auf diese Zahlen kommen, meine Berechnung wäre jetzt etwa 2500 Euro.
Da ich jetzt nur noch für ein Kind KU zahle, würde sich der KU von mon. 334 auf 356 Euro erhöhen (Bedingung RA)
Ein faires Angebot finde ich!
Was sagt Ihr dazu?
Grüße
Stefan
Moin Stefan,
zu Deinem EK habe ich in diesem Thread keine explizite Angabe gefunden.
So es ca. bei 1.500 EUR (bereinigt) liegt, sind 356 EUR m.E. in Ordnung.
Eine Höherstufung wie seitens Anwalt erwähnt, ist durchaus üblich.
So Dein EK geringer ist, könnte man ggf. noch nachverhandeln (da der Bedarfskontrollbetrag für EK-Stufe 2 evtl. nicht gedeckt wäre).
Da im seinerzeitigen Urteil nichts von Befristung steht, solltest Du noch erwägen, Dir von Junior einen Vollstreckungsverzicht bezüglich laufenden Unterhalts sowie die Abtretung der aufgelaufenen UH-Schulden an KM bestätigen lassen.
Besten Gruß
United