Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschusszahlungen obwohl kein Geld da ist?

 
(@rose-sy)
Schon was gesagt Registriert

Moin!

Mein Freund lässt sich gerade scheiden und liegt abzüglich der anrechenbaren Schulden unter dem Selbstbehalt von 890€.

Heute kam der Brief vom JA wegen den Unterhaltsvorschusszahlungen für seine beiden Kinder (127€ und 170 €).

Muss er diese Beträge zahlen, obwohl er unter dem Selbstbehalt liegt.

Rechnet man nämlich alle anderen Kosten (Miete, andere Schulden ect.) ab, so bleiben ihm nur kanpp 95 Euro pro Monat.

Ich hab mich zwar durchs Forum gekäpft, aber keine klare Antwort dazu bekommen.

Danke im Vorraus für eure Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2006 20:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was genau steht denn im Brief?

Bei Unterhaltsvorschuß zahlt das JA, weil der Unterhaltspflichtige derzeit nicht in der Lage ist den Unterhalt zu zahlen, aber die Kinder ja von irgendwas leben müssen. Solange er aufgrund seines Einkommens nicht zahlen kann, muß er auch nicht. kann nur sein d,as er diese Beträge später mal an das JA zurückzahlen muß

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2006 21:05
(@rose-sy)
Schon was gesagt Registriert

Zitat" :...für ihr Kind ...., geboren am ...., werden nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in der geltenden Fassung Leistungen in Höhe von 170 Euro monatlich gewährt."

" Sie werden aufgefordert, die monatlich laufenden Zahlungen in Höhe von 170 Euro , beginnend mit dem nächsten Monat, ..., ausschließlich an die obige Dienstelle zu leisten."

Das gleich nochmal für das 2. Kind.

Dazu gabs ein grünes Formular, "zur Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse"...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2006 21:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aha, das führt schon weiter.

Also zahlt das JA den Unterhaltsvorschuß. Das heißt das alle Unterhaltszahlungen, die dein Freund vielleicht leisten könnte erstmal dem JA zustehen ,da das derzeit für die Kinder aufkommt. Damit soll sichergestellt werden das die KM nicht den Vorschuß bekommt und der Vater noch zusätzlich an die Mutter Unterhalt zahlt, den die KM bei der Beantragung nicht angegeben hat.

Mit dem grünen Blatt werden seine Daten aufgenommen und überprüft, ob er überhaupt leistungsfähig ist bzw. wieviel er vom Unterhaltsvorschuß monatlich an das JA zurückzahlen kann

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2006 21:24
(@rose-sy)
Schon was gesagt Registriert

Super danke, das hat uns schon mal sehr weitergeholfen.

Mir fällt da aber noch eine Frage ein:

Wenn die Schulden weg sind (ca. in 2 Jahren) dann kann er ja Unterhalt zahlen. Verstehe ich es richtig, das er dann Unterhalt und die Rückzahlungen an JA zahlen muss?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2006 21:40