Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschusskasse

 
(@tomkyle)
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Hallo,

ich habe eine Frage. Ich erhalte 1900 Euro Lohn plus Weihnachtsgeld und zahle an die Unterhaltsvorschusskasse 309 Euro. Es gibt keinen Titel und meine Ex Partnerin verweigert mir den kompletten Umgang was eine andere Sache usg und möchte sonst nix mehr zu tun haben D.h auch nicht mehr Geld. Nun bin ich mit meiner neuen Partnerin Vater geworden und unsere Tochter ist 4 Monate alt, wir wohnen nicht zusammen und ich habe festgestellte 300 Euro Werbungskosten die ich nachweislich nicht minimieren kann aucb kann ich keinen Nebenjob annehmen, da ich teilweise 6 Tage arbeite.

Was kann ich grundsätzlich noch in Abzug bringen und würde sich was bei der Zahlung an die UVK ändern, da ich nun ja ein paar 2.Kind habe?

Vielen Dank. Oder bleibt die Summe bei 309 Euro.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2021 17:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich vermute mal, das Kind ist zwischen 6 und 12 Jahren alt? Eigentlich würden da 341,50 Euro fällig werden, für das Baby 283,50, beides bei Stufe 1.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld auf den Monat umgelegt? Wenn ich  jetzt mal 100 Euro veranschlage und die 300 Euro berufsbedingten Aufwand nehme, würdest du bei ca 1700 netto raus kommen. 1700- 625 Euro sind 1075 Euro. Du wirst vermutlich knapp ein Mangelfall sein.

Unter dem Mindestunterhalt wirst du vermutlich nicht raus kommen. Erstens kommen die auf Ideen wie Selbstbehalt kürzen wegen Haushaltsersparnis oder sie rechnen den berufsbedingten Aufwand doch geringer. Und es wird auffallen, dass der Zahlbetrag einer alten Tabelle entspricht. Da du keinen Titel hast und die Wahrscheinlichkeit sich zu verbessern sehr gering ist, würde ich für Klappe halten und weiter zahlen plädieren.

Wenn die 100 Euro Weihnachtsgeld zu hoch angesetzt sind, wäre zu überlegen, ob eine Aufstockung Sinn macht. Dafür brauchst du aber m. W. titulierte Unterhaltszahlungen. Da kennen sich Andere aber besser mit aus. Weitere Aufwendungen helfen dir m. E. nicht, weil dir keiner freiwillig einen Mangelfall attestieren wird.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2021 18:26