Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschusskasse

 
(@tomkyle)
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Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bekomme monatlich 1700 Euro netto und habe monatlich 250 Euro Fahrtkosten, die ich auch nicht minimieren kann in meinem Job auch keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen

Ich zahle für meinen 12 jährigen Sohn an die Unterhaltsvorschusskasse 272 Euro monatlich.
Nun bekomme ich mit meiner neuen Ehefrau ein Kind und wollte fragen, ob sich was ändern würde oder nichts sich ändert?

Kann man Schulden und Raten eigentlich auch angeben?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2020 01:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn sich die Umstände ändern, also in Deinem Fall ein weiteres Kind, dann kann auch der Unterhalt neu berechnet werden.
Offensichtlich bist Du ein Mangelfall und es gibt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Du bist bald 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet, Deinen beiden Kindern und der Mutter des Kindes unter 3. Da Du jetzt schon ein Mangelfall bist bleibt für die Mutter nichts übrig, es geht also nur um den KU.

Jetzt wird es schwierig, da Du ein Mangelfall bist wird sehr spitz gerechnet und vor allem kann Dir ein fiktiver Nebenjob angerechnet werden. Raten und Kredite wirst Du kaum abziehen können.

Was Du versuchen kannst ist, dass das verfügbare Einkommen als 1700 - 250 - 1160 = 290 Euro (300 Euro) auf beide Kinder gleichmäßig verteilt wird, d.h. Mindestunterhalt 0-5: 267 Euro, Mindestunterhalt 12-17: 395 Euro,
Anteile 12jähriger 395*300/(267+395) = 180 Euro, Kind unter 6: 267*300/(267+395) = 120 Euro.

Ob das so durchgeht kann ich nicht sagen, aber besser wird es mit Sicherheit nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2020 13:38
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo zusammen,

in die Leitlinien des jeweiligen OLGs gucken: manchmal werden einem auch die berufsbedingten Aufwendungen gestrichen, wenn man Mangelfall ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2020 15:05