Hallo,
KM hat an 01.12 UV beantragt. Was soll man davon halten bzw. ist das rechtens?
Kurz zur Sachlage:
LG ist 2 Kindern (9/12) zu UH verpflichtet. Seit 2011 läuft eine UH Abänderungsklage die mittlerweile beim OLG liegt. In knapp 3 Wochen ist dort Verhandlung.
Im Laufe der UH Abänderung hat sich herausgestellt das LG 2008/09 zu viel an UH gezahlt hat da er immer 100% der DüTa gezahlt hat. Da er aber einen Alttitel hatte hätte er für Kind 1 94% und für Kind 2 90,3 % zahlen müssen. Ab 2010 hat er fast Titelentsprechend gezahlt und zwar 480€ . Zu zahlen gewesen wären 8€ mehr.
Seit die Große 12 ist (November) beträgt die Summe 546 €. Das OLG hat ab Dezember Vollstreckungsschutz gegen Sicherheitsleistung gewährt. Er überweist nun 370€ an KM der Rest wird hinterlegt, bis die Abänderung entschieden ist.
Heute nun kam ein Brief der UH Vorschußstelle das KM ab 01.12 für Kind 2 180€ UHV beantragt hat. Er soll sein EK angeben, es wird davon ausgegangen dass er 100% Leistungsfähig ist, gewährter UH müsste dann von ihm zurückgezahlt werden.
Wie gesagt hat er für beide Kinder 370€ direkt an KM überwiesen den Rest hinterlegt. Wenn man nun von 100% UH ausgeht stehen der Großen 335 € UH zu, selbst wenn sie nun angegeben hat für Kind 2 keinen UH zu erhalten stimmt dies gar nicht da er ja 370€ gezahlt hat, es bleiben also 35 € UH für die Kleine über.
Ist es generell OK schon wieder so vorzugreifen und überhaupt UHV zu beantragen?
Was denkt ihr?
LG und Danke
Hallo,
ich würde der UV-Stelle schreiben, dass bezüglich der Unterhaltshöhe ein Verfahren anhängig ist und im Moment 370 € insgesamt für beide Kinder an die KM überwiesen werden und die Summe x hinterlegt wird, da Vollstreckungsschutz gegen Sicherheitsleistung gewährt wurde (Belege beifügen).
Und dann noch mitteilen, dass am xx.xx.2013 Termin zur Verhandlung der Unterhaltshöhe ist.
Sophie
...wenn LG nun Auskunft erteilt würde das JA ja feststellen das LG mit einem Verdienst von 1450€ und ca 180€ Umgangskosten nicht Leistungsfähig ist UH zu zahlen.
Es würde dann 180€ UHV geleistet ohne das für ihn eigentlich Schulden auflaufen. Wäre das für ihn nicht sogar positiv?
Hallo anfree,
wieso sollte das Jugendamt auf ein anderes Ergebnis kommen?
Ich vermute mal, dass die von dem bisher gezahlten Unterhalt gar nichts wissen und ebenso wenig von dem Verfahren.
Sophie
Hi,
Du kannst nicht so rechnen:
370 Euro - 335 Euro = 35 Euro Rest für Kind 2, sondern Du musst die 370 Entsprechend nach Quote aufteilen. Die Kinder stehen ja im gleichen Rang, der einzige Unterschied ist die Altersstufe.
Der Bedarf ist 334+272= 606 Euro, Verteilermasse 370 Euro, macht 334x370/606=204 Euro für Kind 1 und 272x370/606= 166 Euro für Kind 2. Die UHV-Stelle dürfte Kind 2 so max 14 Euro zahlen.
Überzahlte Beträge sind von KM zurück zu zahlen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Mein Anwalt sagte aber das zuviel gezahlter unterhalt nicht zurueckgefordert werden kann. Das sei quasi ne einbahnstrasse. Deshalb erstmal minimum zahlen.und dann schauen ob klage kommt und.wenn die.kommt.richterspruch abwarten und dann ggf. nachzahlen. Nur wie gesagt zurueckfordern geht scheins nicht
Hallo
und danke an LBM für die Rechnung.Du hast natürlich Recht mit der Quotelung. LG hat gestern beim JA angerufen und gesagt dass er 370€ für beide Kinder gezahlt hat, dass KM natürlich das ganze für die Große rechnet und meint für die Kleine nichts bekommen zu haben. Er erklärte dass er den fehlenden UH bei Gericht hinterlegt hat, da am 21 zigsten eine Anhörung über die Abänderungsklage beim OLG stattfindet. Die JA Mitarbeiterin hatte davon nichts gewusst, meinte aber auch das der gezahlteUH ja dann aufgeteilt werden müsse. Er sagte dass er sich gleich am 22 zigsten beim JA melden wird.
Fragt das JA bei UHV beantragung eigentlich nicht ob Titel bestehen? In dem Schreiben geht das Amt von 100% Leistungsfähigkeit aus. LG hat wie wir ja jetzt erst wissen Alttitel über 94% und 90,3%. Das hat er dem Amt nicht mitgeteilt, erst einmal sehen was am 21 zigsten rauskommt. Es ist eh schon kompliziert genug da er jahrelang zuviel und seit 2010 zu wenig UH gezahlt hat, da wir und auch die Gegenseite davon ausging das er 100% UH zahlen muß so wurde von der Gegenseite ein paar xxxx,xx € UH Rückstand gefordert. Gott sei dank ist das OLG darauf gekommen das er Alttitel hat und eigentlich nie 100% zahlen hätte müssen.
Die Kids kosten natürlich Geld und es ist für KM natürlich schon blöd wenn sie dann weniger UH bekommt aber das Gehalt von LG gibt diese Tabellenerhöhung von damals und die letzte Alterstufenerhöhung einfach nicht mehr her. Ihm ist es eigentlich egal was das Amt ihr zahlt solange es damit nichts zu tun hat.
Hallo,
Fragt das JA bei UHV beantragung eigentlich nicht ob Titel bestehen?
Kaum zu glauben, aber das kommt durchaus vor. Meine Ex beantragte nach der Trennung UHV, obwohl ich in dieser Zeit weiter Hausdarlehen allein bediente, sämtliche laufenden Kosten übernahm und ihr zusätzlich noch Haushaltsgeld zukommen ließ. Das JA fragte nicht weiter und bezahlte anstandlos UHV, ohne dass ein Titel bestanden hätte. Irgendwann wurde ich dann mit vierstelligen Rückzahlungsforderungen überrascht, die meine Anwältin dann leicht mit dem Hinweis auf die damals nichtexistierenden Titel abschmettern konnte. Ob meine Ex dann mit mit Rückforderungen behelligt wurde, entzieht sich meiner kenntnis.
Gruß
E.
Gestern kam der Bescheid des JA, UHV wurde in der von LBM erechneten Höhe bewilligt.
Nun hat LG den fehlenden UH ja bei Gericht hinterlegt. Jeh nach dem ob der Titel abgeändert wird bekommt entweder LG oder KM das Geld zugesprochen.
Nun ist der Anspruch den KM hatte aber an das JA übergegangen, muß LG das gegebenenfalles dem Gericht mitteilen oder muß KM das mit dem JA klären?
Hi anfree,
das muss er zunächst einmal niemandem mitteilen.
Es ist ja nicht so, dass die Hinterlegungsstelle selbst bemerkt, dass ein Verfahren zu Ende ist und das Geld an den "richtigen" Empfänger überweist.
Vielmehr muss der Hinterlegende bestimmen, wo das Geld hingeht mit Freigabe dessen, für den hinterlegt wurde. Wenn sich beide nicht einig sind, passiert gar nichts bzw. die Freigabeerklärung muss gerichtlich ersetzt werden.
Gruss von der Insel
Nun ist der Anspruch den KM hatte aber an das JA übergegangen, muß LG das gegebenenfalles dem Gericht mitteilen oder muß KM das mit dem JA klären?
Also, ich kenn das bei Ämtern so, dass sie sich untereinander anschreiben und ihre Ansprüche geltend machen. Beispiel: Kindergeldbescheid ist noch nicht erteilt (weil gerade geboren und beantragt) und Leistungen vom JobCenter auch. Nun könnte das JobCenter das Kindergeld schon einrechnen und vom Bedarf abziehen, macht es nicht. JobCenter schreibt an zuständige Kindergeldstelle: Ich mache hier den Anspruch geltend, bitte erst nach Rücksprache mit mir auszahlen oder direkt an mich unter Aktennummer auszahlen.
Vielleicht erhält dein LG noch ein Schreiben vom JA, indem ähnliches steht. Dann muss dein LG mit denen erst telefonieren oder sonstwas bevor es angewiesen wird.
A life lived in fear is a life half lived
Danke euch Beiden,
wir haben absolut keine Ahnung wie das mit dem Abruf bei der Hinterlegungstelle funktioniert.
Gingen/gehen aber davon aus dass das Gericht einen Abruf anordnet, da diese ja die Hinterlegung auch angeordnet haben.
LG hat ja sowieso viel zu dort hinterlegen müssen, da das Gericht davon ausging er hätte nur den Betrag auf den abgeändert werden soll an KM gezahlt. Dabei hat er die Titel wie sich ja heraustellte bis auf 8€ voll bedient, da er statt 100% UH nur 94% bzw. 90,3% an UH hätte zahlen müssen.Da die Gegenseite aber die Differenz auf die vollen 100% vollstrecken wollte liegen dort nun über 3000€ . Wir gehen davon aus das die Gegenseite bei Gericht nichts mehr fordern wird, da sie mittlerweile auch bemerkt haben müssen dass ihre Forderung nicht rechtens ist, sondern dass es für ein paar Jahre sogar eine Überzahlung gab.
Wenn LG nach der Verhandlung selbständig das Geld anfordern kann muss darüber nicht gesprochen werden, falls aber ein Beschluss vom Gericht her muss, muss er es zur Sprache bringen.
Wie genau funktioniert das Ganze?
Hi,
es gibt da eine ganze Latte Möglichkeiten aber alle finden erst nach Beendigung des Verfahrens statt:
einfachster Weg:
1. LG stellt einen Antrag an die Hinterlegungsstelle, das Geld an ihn auszuzahlen (dazu gibt es dort Formblätter) und fügt die Herausgabebewilligung der anderen Beteiligten (also in Eurem Fall nur der KM) bei (auch dazu gibt es tlw. Formulare)
wenn die Gegenseite keine Herausgabebewilligung erteilt:
2. Antrag nach § 109 ZPO beim Prozessgericht stellen (nicht nach § 715 ZPO, der gilt nur für den sicherheitsleistenden Gläubiger)
Tip: der Antrag kann, auch beim OLG, zwar selbst gestellt werden - aber die Tätigkeit gehört nach § 19 RVG noch zum Rechtszug und damit entstehen keine zusätzlichen Kosten für den vorher bereits tätigen Anwalt.
oder (nur der Vollständigkeit halber - alternativ, umständlich und ein wenig tricky):
3. Gegenseite auf Abgabe der Zustimmungserklärung verklagen, rechtskräftig verurteilen lassen und dieses Urteil mit Rechtskraftvermerk dem Herausgabeantrag beilegen.
4. den Anspruch der Gegenseite auf Herausgabe des Geldes mitsamt der Befugnis zur Zustimmung pfänden und die Zustimmung dann selbst erteilen
Aber wie gesagt, bevor das Verfahren nicht beendet ist, muss man da gar nichts tun und dann erst einmal versuchen, das ganze gütlich zu regeln.
Gruss von der Insel
Hallo,
am Montag war ja nun der OLG Termin. Es wurde festgestellt das LG nur 355€ an UH zahlen kann. Das würde beteuten das für Kind 1 196€
und für Kind 2 159€ UH gezahlt wird. Das macht dann ca. 21€ an UH Vorschuß. Da LG ja dann seine Leistungsfähigkeit entsprechend zahlt und die Titel entsprechent abgeändert werden, dürfte der UH Vorschuß nicht als Schulden auflaufen. Ist das richtig?
Danke
Heute kam Post vom OLG, es ist ein Vergleich.
LG muß nun 67,2% für Kind 1 zahlen und
68,8% für Kind 2
Die Sicherheitsleistung wird nicht erwähnt.
Im Vergleich seht aber das es keine UH Schulden gibt.
LG hat bei der Hinterlegungsstelle angerufen dort sagte man das der AW der Gegenseite eine Freigabe beantragen soll. Da LG fürchtet das der sich nicht so schnell bewegen wird hat er beim OLG angerufen und nachgefragt . Dort wurde im gesagt er soll einen Antrag schreiben mit Hinweis auf den Vergleich. So hat er es nun gemacht.