Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss läuft nun aus

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(@majestro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde :-),

ich hab seid ewig langer Zeit mal wieder eine Frage:

Meine Lebensgefährtin hat einen 7 jährigen Sohn (wird im April 8 ) und einen Ex-Mann der noch nie Unterhalt bezahlt hat.
Heute kam ein Brief vom Jugendamt mit der Information das im April das letzte mal der Unterhaltsvorschuss geleistet wird.

Meine Freundin arbeitet (40 Std. /Woche), die beiden wohnen in meinem Haus.

Gibt es eine "weitere" Möglichkeit für meine Freundin Gelder zu beantragen oder ähnliches ?

Cheers
Majestro

"Das Leben wäre so viel einfacher wenn wir nur den Source-Code hätten."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2013 20:42
(@eckchen)

Meine Lebensgefährtin hat einen 7 jährigen Sohn (wird im April 8) und einen Ex-Mann der noch nie Unterhalt bezahlt hat.

Aus welchem Grund zahlt der KV nicht? Liegt eine Leistungsunfähigkeit vor, oder fehlt eher der Wille zu zahlen? Im letzteren Fall sollte deine LG ggf. über eine Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung nachdenken bzw. einen Anwalt mit der Durchsetzung ihrer Interessen beauftragen.

Gibt es eine "weitere" Möglichkeit für meine Freundin Gelder zu beantragen oder ähnliches ? 

M.W. nur bei entsprechender Bedürftigkeit (also geringem Einkommen).

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2013 21:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn der UHV wegen der 6-Jahresfrist abgelaufen ist, bleibt nur die Alternative, über ALGII einen Ersatz zu schaffen. Allerdings wird dann von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen (im Haushalt lebende leistungsfähige Erwachsene) und die Chancen dürften vermutlich gering sein. Eventuell kann geprüft werden, Wohngeld zu beantragen. Alles in allem ein schwacher Trost für Dich.

Die Frage von @eckchen, warum der KV nicht zahlt, bleibt bestehen.

@eckchen
Wenn UHV geleistet wird, geht der UH-Anspruch automatisch auf das jeweilige Land über. Dieses prüft im allgemeinen regelmäßig die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen. Von daher gleich die Keule (StGB) prophylaktisch zu schwingen, halte ich für übertrieben. Oder anders gesagt, ich kann die Hatz auf nichtzahlende UH-Pflichtige nicht ab, bevor nicht geklärt ist, warum dem so ist. Den ersteren Fall in Deiner Schilderung darfst Du daher gerne genauso zusammenhangsvoll ausschmücken.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 01:55
(@eckchen)

@eckchen
Wenn UHV geleistet wird, geht der UH-Anspruch automatisch auf das jeweilige Land über. Dieses prüft im allgemeinen regelmäßig die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen. Von daher gleich die Keule (StGB) prophylaktisch zu schwingen, halte ich für übertrieben. Oder anders gesagt, ich kann die Hatz auf nichtzahlende UH-Pflichtige nicht ab, bevor nicht geklärt ist, warum dem so ist. Den ersteren Fall in Deiner Schilderung darfst Du daher gerne genauso zusammenhangsvoll ausschmücken.

Ich wollte niemandem was unterstellen...daher meine Nachfrage. Sollte der KV bei entsprechender Leistungsfähigkeit zahlungsunwillig sein, habe ich eine Möglichkeit aufgezeigt, wie man vorgehen könnte. Und deinen letzten Satz verstehe ich offen gestanden nicht...

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 09:46
(@majestro)
Schon was gesagt Registriert

Also der KV zahlt nicht weil er nicht arbeitet (zumindest nicht offiziell)
Bitte versteht mich nicht falsch, ich will hier keinesfalls den Staat ausbeuten lassen oder ähnliches.

Mir geht es darum ob er eine Art nahtlosen Übergang einer Leistenen öffentlichen Stelle gibt. Wir kommen mit meinem und ihrem Gehalt prima aus.

Bzgl. Wohngeld, wie schon geschrieben, die beiden leben in meinem Haus und m.E. greift Wohngeld bei Mietverhältnissen oder ?

Der KV geht nur schwarz arbeiten.

Liebe Grüße
Björn

"Das Leben wäre so viel einfacher wenn wir nur den Source-Code hätten."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2013 16:43
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Also der KV zahlt nicht weil er nicht arbeitet (zumindest nicht offiziell)

Der KV geht nur schwarz arbeiten.

Leider ist so was ja immer schwer bis unmöglich nachzuweisen. Mit dieser Information kann ich meinen vorherigen Rat allerdings nur wiederholen: Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, denn der KV scheint ja in der Tat nicht zahlen zu wollen, und da sollte man ihm ein wenig auf die Sprünge helfen.

Ob ggf. Anspruch auf Wohngeld besteht, entzieht sich meiner Kenntnis...aber das lässt sich ja sicher beim zuständigen Amt erfragen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 17:46
(@Brainstormer)

Moin Eckchen,

Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, denn der KV scheint ja in der Tat nicht zahlen zu wollen, und da sollte man ihm ein wenig auf die Sprünge helfen.

Was soll das denn bringen? Der Nachweis dürfte kaum gelingen und selbst wenn, kann er sich nach einer Verurteilung viel besser drücken, denn als Vorbestrafter, ist es für ihn noch viel schwieriger eine Arbeitsstelle zu finden.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 18:35
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Wir kommen mit meinem und ihrem Gehalt prima aus.

Naja, wenn das so ist...

Mir geht es darum ob er eine Art nahtlosen Übergang einer Leistenen öffentlichen Stelle gibt.

... wüsste ich nicht, warum die Allgemeinheit hier einspringen soll/ muss. Euch geht es gut, also kein Bedarf für eine Leistung des Sozialstaats.

Das entbindet natürlich nicht, von der grs. Zahlpflicht des KV. da müsstet ihr letztlich mal überlegen, wie ihr die Forderungen durchsetzen könnt (offensichtlich habt ihr ja die Vermutung, dass er aufgrund der Schwarzarbeit leistungsfähig ist).  Ist sicherlich auch eine Frage des Preises, den ihr für eine solche Durchsetzung bereit seid zu bezahlen.

Aber Schwarzarbeit hin und her - nie KU zu zahlen geht eigentl überhaupt nicht!!

Gruss. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 18:36
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Moin Eckchen,

Was soll das denn bringen? Der Nachweis dürfte kaum gelingen und selbst wenn, kann er sich nach einer Verurteilung viel besser drücken, denn als Vorbestrafter, ist es für ihn noch viel schwieriger eine Arbeitsstelle zu finden.

Gruß
Brainstormer

Und was schlägst du vor? Aufgeben? Ich würd sagen, nen Versuch ist es wert. Möglicherweise zahlt er dann...er wäre nicht der Erste. Andere Möglichkeit: Anwalt einschalten. Müssen nicht z.B. Bewerbungen nachgewiesen werden? Der KV wird sich dreimal überlegen, ob er nicht lieber zahlt, bevor ihm permanent ein Anwalt im Nacken sitzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 18:42
(@Brainstormer)

Moin Eckchen,

Und was schlägst du vor? Aufgeben?

In Verbindung mit dieser Aussage:

Wir kommen mit meinem und ihrem Gehalt prima aus.

ist meine persönliche Meinung: Ja, man könnte hier in Erwägung ziehen, damit zu leben.

Meine Ex hat auch nie Geld gesehen für ihr Kind aus einer vorherigen Beziehung, weil es der Vater vorzog, lieber von HartzIV zu leben. Es gab nicht mal Unterhaltsvorschuss, weil wir verheiratet waren. Begeistert waren wir davon nicht, aber letztendlich haben wir es uns so ausgesucht und schlecht ging es uns deswegen trotzdem nicht.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 19:11




(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

In Verbindung mit dieser Aussage:
ist meine persönliche Meinung: Ja, man könnte hier in Erwägung ziehen, damit zu leben.

Heißt es nicht immer, dass auf KU nicht verzichtet werden darf? Und was ist, wenn die Beziehung mal auseinander geht? Mir wäre an Stelle der KM auf jeden Fall daran gelegen, den Unterhalt titulieren zu lassen...sollte der KV dann irgendwann zu Geld kommen, ist man mit einem Titel auf der sicheren Seite.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 21:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist so nicht ganz richtig.

Richtig ist nur, dass eine schriftliche Erklärung wie: "Hiermit befreie ich den Vater des Kindes X für alle Zeiten von seiner Pflicht für sein Kind Unterhalt zu bezahlen!"
schlicht unwirksam wird, sobald die Mutter dann statt dessen Geld vom Amt verlangt.
Und auch sie selbst kann schon am nächsten Tag ihre Meinung ändern.
Dann ist das auch sofort unwirksam.
Aber verboten ist das keineswegs.

Deswegen ist eine schriftliche Erklärung wie z.B.: "Hiermit stelle ich den Vater des Kindes X für alle Zeiten von seinen Unterhaltspflichten und verpflichte mich, selbst für den Unterhalt einzutreten." nicht nur nicht verboten, sondern entwickelt sogar eine gewisse Wirksamkeit.

Eine Verpflichtung, den anderen Elternteil auszupressen bis Blut kommt gibt es jedenfalls nicht mal in Deutschland.

Deine Haltung wird allerdings von der Justiz sehr gerne gesehen, weil sie so am meisten profitieren.
Die lecken das Blut nämlich gerne auf.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 21:57
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Eine Verpflichtung, den anderen Elternteil auszupressen bis Blut kommt gibt es jedenfalls nicht mal in Deutschland.

Deine Haltung wird allerdings von der Justiz sehr gerne gesehen, weil sie so am meisten profitieren.
Die lecken das Blut nämlich gerne auf.

Du kannst es nicht ernsthaft in Ordnung finden, dass der KV schwarz arbeitet und noch nie auch nur einen einzigen Cent Unterhalt für sein Kind gezahlt hat?

Ich habe ja für einiges Verständnis...aber bei hartnäckigen Unterhaltsverweigerern wie diesem Herrn schwillt mir nur noch der Kamm. Da werden Kinder in die Welt gesetzt und dann "nach mir die Sintflut"...so was kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, sry.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 22:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weder habe ich irgendetwas derartiges geschrieben, noch kann ich das in dem Faden entdecken.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 22:09
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Weder habe ich irgendetwas derartiges geschrieben, noch kann ich das in dem Faden entdecken.

Und warum sprichst du dann von "auspressen bis aufs Blut" und "meiner Haltung"?

Wenn ich dich missverstanden haben sollte, tut mir das Leid...aber deine Aussagen sind in diesem Zusammenhang für mich absolut nicht (be)greifbar.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 22:13
(@Brainstormer)

Heißt es nicht immer, dass auf KU nicht verzichtet werden darf?

Wenn der KV nicht leistungsfähig ist, verzichtet sie auch nicht auf den KU.

Ich habe ja für einiges Verständnis...aber bei hartnäckigen Unterhaltsverweigerern wie diesem Herrn schwillt mir nur noch der Kamm. Da werden Kinder in die Welt gesetzt und dann "nach mir die Sintflut"...so was kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, sry.

Das wissen wir hier nicht, denn wir kennen nur die eine Seite der Geschichte. Es kann genauso gut sein, dass die KM Umgangsboykott betreibt, was ich ihr hiermit nicht unterstellen will.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 22:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das wissen wir hier nicht, denn wir kennen nur die eine Seite der Geschichte. Es kann genauso gut sein, dass die KM Umgangsboykott betreibt, was ich ihr hiermit nicht unterstellen will.

Na, na, das steht nun auch nirgends auch nur andeutungsweise...

Ich wäre ja auch sehr zurückhaltend irgendwas zu unternehmen, da ja doch auskömmliche Einkommen zur Verfügung stehen.

Nur wenn vom TO initial nach weiteren Leistungstöpfen gefragt wird, wohlwissend, dass es gute Chanen gibt, dass der KV leistungsfähig ist, es aber natürlich auch in den verg, Jahren viel bequemer war UVG zu kassieren, sodass die Allgemeinheit an zwei Stellen geschädigt wurde (UVG, Schwarzarbeit), dann droht mir schon die Hutschnur zu platzen.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 22:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

@eckchen
Ich sehe bei Dir das Problem, sofort zu radikalisieren ohne Erwägungen zuzulassen, das es auch anders sein könnte. Aus Vermutungen werden Tatsachen formuliert, welche unbedingt "aggressiv" verfolgt werden sollten. So sehe ich jedenfalls Deine Beiträge. Denn Du stellst nie die Frage nach dem warum. Es geht aber nicht um Bestrafung, sondern um Lösungen, wo - wenn möglich - alle gewinnen und begehbare Wege gefunden werden.

Heißt es nicht immer, dass auf KU nicht verzichtet werden darf?

Suche mal nach "Freistellung vom Unterhalt". Denn auf KU darf nur dann nicht verzichtet werden, wenn dem Kind dadurch Nachteile entstehen oder Dritte aufkommen müssten.

Deiner Logik entsprechend wäre mein Kind mittlerweile vermutlich verhungert. KM zahlt nicht, bringt es auch nach 8 Jahren nicht fertig, sich eine ausreichend bezahlte Arbeit zu suchen und Kind hat Mutter (und Vater) nicht verklagt. Das hätte Kind tun müssen, um seinen UH-Anspruch ggü. beiden Eltern durchzusetzen, oder? Ich hätte zumindest darauf bestehen können, hab ich aber nicht.

Manchmal ist Geld nicht das wichtigste. Auch nicht, unbedingt Recht zu bekommen. Manchmal genügt es, kleinere Brötchen zu backen. Versuche mal, diese Logik zu verstehen und für manche Menschen als Alternative zuzulassen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 22:36
(@majestro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

nein die KM versucht aktiv den Umgang zu fördern. Leider kommen immer wieder absagen in letzter Minute, auch heute war eigentlich das WE vom KV, er wollte ihn um 15:00 Uhr holen und hat um 17:30 abgesagt 🙁

Der KM kann man hier wirklich nix vorwerfen.

Der KV geht nur schwarz arbeiten um keinen KU zu zahlen.
Damit prahlt er leider auch bei anderen.

Gruß
Björn

"Das Leben wäre so viel einfacher wenn wir nur den Source-Code hätten."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2013 22:48
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Denn Du stellst nie die Frage nach dem warum.

Das mag jetzt auch wieder radikal klingen, aber bei einem schwarz arbeitenden Unterhaltsverweigerer erübrigt sich für mich die Frage nach dem "warum" schlicht und ergreifend.

Und selbst wenn die KM den Umgang boykottieren würde (was ich ohne Frage auch unterirdisch fände...das ist hier aber anscheinend nicht der Fall), wäre das kein Grund, keinen Unterhalt zu zahlen - denn Unterhalt und Umgang sind bekanntlich zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe.

Weiters wäre die Frage nach dem "warum" bei den Stories einiger Herren, die sich in diesem Forum über ihre Expartnerinnen auslassen und denen in dem Fall kollektiv über's Köpfchen gestreichelt wird, sicher auch nicht ganz unangebracht.

Und, ja, wenn nach Unterscheidung Männlein/Weiblein mit zweierlei Maß gemessen wird, macht mich das definitiv aggressiv.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2013 01:25




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