Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss - Fragebogen

 
(@fratz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

für meinen Sohn (11) hat die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragt. Ich habe einen Fragebogen zugeschickt bekommen, in dem ich Angaben über mein Einkommen und Vermögen machen muss. Folgenden Passus soll ich mit unterschreiben:

'Ich habe diese Angaben nach bestem Wissen gemacht. Belege, Bescheinigungen und entsprechende Unterlagen können, soweit sie von mir nicht vollständig oder ausreichend vorgelegt wurden, eingesehen und angefordert und auch die Richtigkeit meiner Angaben nachgeprüft werden. Ich bin auch damit einverstanden, dass die Finanzbehörde Auskunft ensprechend § 21 Abs. 4 zehntes Buch des Sozialgesetzbuches und § 45 d. Abs. 3 Einkommensteuergesetz erteilt.'

Der erste Teil ist nachvollziehbar. Aber warum soll ich im zweiten Teil erklären, dass ich einverstanden damit bin, dass die Finanzbehörde Auskunft über mich erteilt? Können Behörden heutzutage nicht schon alle Daten über ihre Bürger (ohne deren Zustimmung) abfragen, wenn es um die Gewährung von Leistungen geht?

Wer ist die Finanzbehörde? Das Finanzamt und die Bank?

Wenn ich den zweiten Teil durchstreiche, mache ich mich verdächtig, oder? Was droht mir dann? Erst recht eine Überprüfung meiner Angaben?

Was ist mit Vermögen gemeint? Muss ich jeden Euro auf meinem Konto angeben bzw. einen aktuellen Kontoauszug beilegen?

Schönen Sonntag!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2017 10:25
(@inselreif)
Moderator

Ich bin auch damit einverstanden, dass die Finanzbehörde Auskunft ensprechend § 21 Abs. 4 zehntes Buch des Sozialgesetzbuches und § 45 d. Abs. 3 Einkommensteuergesetz erteilt.'

Du hast ganz Recht. Dieser Absatz ist so sinnvoll wie "ich bin einverstanden, bei Rot vor der Ampel anzuhalten".

Wer ist die Finanzbehörde? Das Finanzamt und die Bank?

Eine Bank ist wohl kaum eine Behörde  😉

Die Kernfrage, die ich hier sehe ist aber: wieso kommt es überhaupt zu dem Unterhaltsvorschuss? Reicht Dein Unterhalt nicht aus?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2017 10:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in Ergänzung aus Deinem Steuerbescheid bzw. dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen ergibt sich z.B. aus den Freistellungsaufträgen auch etwas über Deine Konten.

Prnizipiell kann die UHV-Kasse aber nur soviel Geld von Dir fordern wie sie selbst zahlt und das ist weniger als der Mindestunterhalt.

Ansonsten solltest Du die Unterhaltsfrage mit der KM bzw. einer Beistandschaft des JA klären, dann ist auch die UHV-Kasse außen vor. Dazu wird aber die KM bzw. die Beistandschaft auch eine Einkommensauskunft von Dir verlagen, dabei ist aber das Vermögen nur insoweit von Interesse als sich daraus Zinseinnahmen ergeben. Normalerweise wird der Kindesunterhalt aus Einkommen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuererstattung und ggf. Kapitalerträgen bestritten. Deshalb wird auch danach gefragt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2017 11:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es gibt keine Verpflichtung, irgendwelche wilden Forumlare auszufüllen - das predige ich immer wieder. Zudem bist Du im Falle der Leistungsfähigkeit i.H.d. UHV nur zur Zahlung dessen verpflichtet. Solltest Du nicht Leistungsfähig sein, bist Du nicht zum Ersatz des UHV verpflichtet. Das musst Du Dir aber von der UHV-Kasse bestätigen lassen.

Ich hätte an die UHV-Kasse geschrieben:

Liebe Leute,

in Erledigung Ihres Schreibens vom erhalten Sie

  • ESt-Bescheid für 2016
  • Kopie der aktuellen Verdienstbescheinigung

Zur Auskünft über Vermögen bin ich nicht verpflichtet. Gern bestätige ich Ihnen, dass ich keine weiteren als im ESt-Bescheid aufgeführten Einkünfte habe.

Gruß

Uns solltest Du die Frage beantworten, ob es einen Titel gibt. Dann sind die Folgen und Handlungsoptionen etwas anders.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2017 19:59
(@fratz)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Antworten!

Es liegt kein Titel vor.
Ich habe in der Vergangenheit in der Regel nur das Existenzminimum zur Verfügung gehabt...
entweder bezog ich ALG II oder ich verdiente nicht mehr.
Womöglich wäre ich leistungsfähiger, so dass man mir ein höheres, fiktives Einkommen unterstellen könnte.

Angenehmen Wochenstart!

Fratz

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2017 08:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

vielleicht zur Klarstellung:

  • UHV: Ausfallleistung des Staates für nicht zahlungsfähige/-willige Unterhaltsverpflichtete
  • Beistandschaft: Ermittlung der Höhe und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen durch eine öffentliche Stelle(quasi Anwalt des Unterhaltsberechtigten)

Du hast es mit der UHV-Kasse zu tun und die wollen nur das verauslagte Geld zurück. Die Anrechnung eines fiktiven Einkommens kann ausschließlich durch ein Gericht erfolgen. Deine Nichtleistungsfähigkeit aufgrund Deines Einkommens (nicht Deiner Erwerbsmöglichkeiten!) hat zur Folge, dass der UHV nicht als Schuld aufläuft. Das muss durch die UHV-Kasse explizit bestätigt werden und von Dir gefordert werden. Notfalls nachdrücklich.

Angesichts Deiner Einkommenssituation vermute ich, dass kein ESt-Bescheid vorliegt. Das würde ich dann im Schreiben so ausführen.

Und nochmal: Das Formular ist nicht verpflichtend. Wenn Du kannst, geh mit Deinen Unterlagen dorthin (ALG-2-Bescheide, Lohn-/Gehaltsabrechungen). Unterschreibe aber nichts! Nimm das Teil ggf. mit und frage hier nach!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2017 11:39
(@fratz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank... das hilft mir sehr.

Meine letzte Steuererklärung liegt schon länger zurück, insofern sind auch keine Bescheide vorhanden.
Ob es eine Beistandschaft gibt, ist unklar. Da frage ich nach.

Vor etlichen Jahren musste ich mich schon einmal mit der UHV-Kasse auseinandersetzen. Damals wurde mir mit gerichtlichen Schritten gedroht, aber es passierte nichts und seitdem hatte ich auch Ruhe.

Ich werde darauf achten, dass mir die fehlende Leistungsfähigkeit bezüglich des Einkommens explizit bescheinigt wird. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die das ohne weiteres machen.

Schöne Grüße!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2017 07:52