Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage an die Runde. Seit 2015 beziehe ich Unterhaltsvorschuss. Die Mutter hatte bis Ende 2018 Umgang von Fr-So und die hälftigen Ferien. Auf Grund eines Gerichtsverfahrens, bei dem die Mutter als ABR begehrte, gab es eine Einigung auf Umgang Mittwoch 16 - Sonntag 16 Uhr seit 01/2019. Das hatte ich der Unterhaltsvorschusskasse im Februar 2019 auch so mitgeteilt.
Nun habe ich wieder einen Überprüfungsbogen erhalten. Als Konsequenz daraus erhielt ich heute ein Schreiben mit der Aufforderung,die Umgangszeiten der Mutter nach Tagen und Uhrzeiten aufzuschlüsseln.
"Leider musste ich die Auszahlung stoppen, da die Betreuungszeiten geklärt werden müssen. Nach 1.3.1 Abs. 1 VWUVG besteht nur Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind bei einem Elternteil, der alleinerziehend ist, lebt. Nach Abs. 2 liegt keine Alleinerziehung vor, wenn das Kind nicht eindeutig, seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat, der ganz überwiegend die Erziehungsverantwortung trägt und hervorzuheben ist."
Bei meiner Suche durch das Netz habe ich einen Beschluss des VGH München gefunden (Beschluss v. 22.04.2016 – 12 C 15.2382 - wir wohnen in Bayern, passt also von der örtlichen Zuständigkeit). Dort heißt es:
"7 In Fallkonstellationen wie der vorliegenden, bei denen vom zeitlichen Umfang des vereinbarten Umgangs mit den Kindern die Annahme einer „wesentlichen Mitbetreuung“ durch den anderen Elternteil nicht von vornherein auszuschließen ist (vgl. hierzu BayVGH, B. v.16.2.2007 - 12 C 06.3229 - juris Rn. 4 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 35 ff.; B. v. 21.7.2014 - 12 A 1053/14 - juris Rn. 13), bedarf es daher der Klärung im Einzelfall, ob dem anderen Elternteil im Hinblick auf die Erziehung der Kinder, die Ausgestaltung des Umgangs und die Schaffung emotionaler Bezugspunkte eine (qualitativ) wesentlich mitbestimmende Rolle zukommt. Liegt hingegen trotz einer zeitlich weitreichenden Entlastung durch den anderen Elternteil die überwiegende Erziehungsverantwortung eindeutig bei einem Elternteil, kommt die Annahme der „wesentlichen Mitbetreuung“ und damit der Wegfall des Anspruchs auf Unterhaltsvorschussleistungen nicht in Betracht (vgl. hierzu Ziffer 1.3.1 der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes [VwUVG 2016] in der ab 1.1.2016 geltenden Fassung).
8 Ob im vorliegenden Fall die überwiegende Erziehungsverantwortung unter Berücksichtigung der praktizierten Umgangsregelung eindeutig von der Klägerin wahrgenommen wird, bedarf der Klärung im Hauptsacheverfahren, ggf. im Wege einer Beweisaufnahme. Hierbei wird einerseits zu ermitteln sein, ob die Klägerin - wie sie im Beschwerdeverfahren vorträgt - die alleinige Verantwortung beispielsweise für die Anschaffung von Kleidung und Spielzeug der Kinder trägt, schulische Angelegenheiten maßgeblich bestimmt (einschließlich Hausaufgabenbetreuung) und alleiniger (oder zumindest wesentlicher) emotionaler Bezugspunkt der Kinder ist, andererseits welche Rolle dem Vater der Kinder bei der Erziehung über den zeitlichen Rahmen des Umgangs hinaus tatsächlich zukommt und wie es zu bewerten ist, dass eines der Kinder beim Vater gemeldet ist und er für dieses Kind Kindergeld bezieht (zur indiziellen Wirkung des Kindergeldbezugs BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20.11 - NJW 2013, 405 ff. Rn. 21). Insoweit erweisen sich die Erfolgsaussichten der Klage daher als offen."
Habt Ihr hier im Forum Erfahrungswerte dazu? Ich würde jetzt die Tabelle ausfüllen. Sehe ich das richtig, dass ich jetzt technisch gesehen vortragen müsste, dass die Mutter kaum Hausaufgaben mit dem Kind machen muss (weil die im Ganztag in der Schule erledigt werden), ich alleine zu den Elternabenden gehe und ich im Wesentlichen Kleidung und Spielzeug anschaffe?
Danke und viele Grüße
MalteW
hi Malte,
Du kannst es so versuchen aber ich kenne einige Mütter, denen es ebenso wie dir ergangen ist und die keinen UHV bekommen haben.
Aber Versuch macht kluch.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
ich denke, dass das Problem schlicht die Betreuungszeit ist, eine Woche hat 7 mal 24 Stunden = 168 Stunden. Davon bekommt die Mutter 8 + 24+24+24+16 = 4 mal 24 = 96 Stunden und das ist mehr als 50%. Dabei ist der Hauptfaktor, dass praktisch das volle Wochende der Mutter gehört.
VG Susi
Hallo Susi, hallo Wasserfee,
danke für Eure Rückmeldung. Ich habe gerade entdeckt, dass ich vorhin einen Fehler in meinem Text hatte. Die Regelungen Fr-So und jetzt Mi-So gelten 14-tägig. Also 10/14 Tagen ist er bei mir, 4/14 Tage bei der Mutter. Ferien hälftig.
Viele Grüße,
MalteW
Bei den Müttern die ich meinte wurde der UHV ab 2/3 Mütter 1/3 Vater gestrichen.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
spannend finde ich hier gerade (und das meine ich völlig wertfrei), dass hier ein Mann (und das ist garantiert kein Einzelfall) so agiert, wie es bei Müttern oft kritisiert wird.
Aktuell findet man in vielen Vätergruppen die Debatte darum, wie ungerecht es denn sei, den vollen Unterhaltsbetrag bei erweitertem Umgang des anderen ET beanspruchen zu wollen. Und gerade tut Malte genau das.
Väter und Mütter sind wahrscheinlich doch gleicher, als ihnen lieb ist 🙂
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Moin,
spannend finde ich hier gerade (und das meine ich völlig wertfrei), dass hier ein Mann (und das ist garantiert kein Einzelfall) so agiert, wie es bei Müttern oft kritisiert wird.
Aktuell findet man in vielen Vätergruppen die Debatte darum, wie ungerecht es denn sei, den vollen Unterhaltsbetrag bei erweitertem Umgang des anderen ET beanspruchen zu wollen. Und gerade tut Malte genau das.
ich finde es spannend das hier mal wieder eine Unterhaltspflichtige Mutter ihrer gesteigerten Verpflichtung nicht nachkommen muss und dieses ohne Konsequenzen.
Also das Kind ohne Wechselklamotten zum UmgangsWE schicken, Mama wird das dann schon kaufen.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
den vollen Unterhaltsbetrag bei erweitertem Umgang des anderen ET beanspruchen zu wollen. Und gerade tut Malte genau das.
Tut er eben nicht. Er möchte Unterhaltsvorschuss.
Gruss von der Insel
uns was glaubst duvon wem sich die Beistandschaft das Geld zurückholt bei UHV?
Man ist übrigens verpflichtet, diese einzurichten.
du hast schon genau verstanden, wie ich es gemeint habe.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
uns was glaubst duvon wem sich die Beistandschaft das Geld zurückholt bei UHV?
Man ist übrigens verpflichtet, diese einzurichten.
Nach meinen Erfahrungen - zumindest in meinem Kreis - wird dies von Müttern nicht zurück geholt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Nach meinen Erfahrungen - zumindest in meinem Kreis - wird dies von Müttern nicht zurück geholt.
wundert dich das?
Art.6 (4) GG: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Tut er eben nicht. Er möchte Unterhaltsvorschuss.
Gruss von der Insel
Hallo,
danke für die Präzisierung. Das ist richtig, es geht mir um den Vorschuss, mit dem fehlenden Teil zum Mindestunterhalt kann ich leben.
Habe gerade mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Sie meinte, sie wolle nur eine Aufstellung der Umgangszeiten und das "Auszahlung stoppen"-Schreiben sei ein Versehen. Mal schauen, ob das Geld am Ende des Monats auf dem Konto ist. Ein Antwortschreiben mit dem Hinweis auf meine Erziehungsverantwortung und wo ich die praktisch trage, habe ich vorsorglich verschickt.
Ganz kurz noch zu den aufgeworfenen Aspekten hinsichtlich 'unterhaltspflichtige Mutter zahlt nicht' und so: die KM war jetzt drei Jahre zu Hause, weil sie noch ein Kind bekommen hat (nicht von mir). So lange hat die Beistandschaft von der Geltendmachung abgesehen. Jetzt geht sie bald wieder arbeiten, mal schauen, was dann daraus wird. Besonderen Eifer zur gerichtlichen Klärung habe ich nicht.
Viele Grüße,
MalteW
Ganz kurz noch zu den aufgeworfenen Aspekten hinsichtlich 'unterhaltspflichtige Mutter zahlt nicht' und so: die KM war jetzt drei Jahre zu Hause, weil sie noch ein Kind bekommen hat (nicht von mir). So lange hat die Beistandschaft von der Geltendmachung abgesehen.
Das sollte mal ein, für ein anderes Kind unterhaltspflichtiger, Vater versuchen. 🙂
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
uns was glaubst duvon wem sich die Beistandschaft das Geld zurückholt bei UHV?
Richtig. Ich wusste, dass so was kommt. Wenn überhaupt etwas zurückzuholen ist, reden wir da aber von weniger als Mindestunterhalt und nicht darüber, ob Unterhalt Stufe xx gekürzt werden kann.
Mit der gleichen Argumentation könntest Du Malte einen SGB II- Antrag verwehren. Irgendwie kann das nicht sein...
Gruss von der Insel
@zurückgeholt wird der titulierte oder errechnete Betrag, nicht der UHV-Satz. Im Fall meines Ex wird der Mindestunterhalt gepfändet (weil ich darüber einen Titel habe), gezahlt wird aber der (geringere) UHV.
Im Übrigen verurteile ich das Ansinnen von Malte doch gar nicht (wo liest du das?)
nicht mein Zoo
nicht meine Affen