Hallo liebe Forumsgemeinde,
Mich bewegt die Frage ob ich UHV beantragen sollte oder lieber nicht.
Die Fakten:
Mein Sohn, bald 7, im Sept Schulanfang, lebt seit der Trennung von KM bei mir. Das Verhältnis zur KM ist so gut, daß wir uns über alles was Sohni betrifft bisher einig sind. Sie hat regelmäßig Umgang und auch über finanzielle Dinge können wir uns gut einigen.
Das Kindergeld erhalte ich und sie zahlt den Beitrag für die Kita + Essengeld, ca 150.- monatlich.
Das finde ich ok, zumal sie auch öfter Kleidung und andere Sachen für ihn kauft. Ihr Einkommen liegt bei etwa 1100.- , ich etwa 1500.-
Doch nun ist sie vom Next schwanger und hat sicher bald weniger als den Selbstbehalt an Einkommen.
Für mich stellt sich die Frage ob es nun für mich sinnvoll wäre UHV zu beantragen oder nicht.
Ich möchte Ihr aber nicht schaden und würde gern wissen ob sie dann den UHV zurückzahlen muß, wenn sie wieder arbeiten geht und ihrgendwann wieder Einkommen hat.
Wie seht ihr den Fall und was könnt ihr mir raten? Ich freue mich auf alle Antworten und Meinungen und bedanke mich im voraus.
freundliche Grüße,
Vaterundsohn
Servus Vaterundsohn,
da das Verhältnis zwischen Dir und KM offensichtlich so gut ist, würde ich doch erst mal mit KM reden, wie sie sich das zukünftig vorstellt. Danach kannst Du sie ja mit Deinen Vorschlägen konfrontieren...
Das Geld, welches die Vorschusskasse verauslagt, wird sich diese irgendwann auch wieder holen wollen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin.
Es ist sicher gut richtig zu versuchen, den Konsens und das gute Einvernehmen zu bewahren.
Ob du es dir leisten kannst, auf das UVG zu verzichten können wir natürlich nicht wissen und natürlich ist es auch richtig, dass die Vorschusskasse versuchen wird, das Geld bei ihr wieder zu holen.
Es ist allerdings auch kaum vorher zu sagen, wie intensiv sie das tun.
Die Erfahrung zeigt, dass sowohl JA's als auch Gerichte mit Müttern lange nicht so ruppig umgehen wie mit Vätern.
Auch nicht, wenn sie das nicht als Parteinahme für die Kinder verbrämen können.
Na und wenn sie schwanger sind oder selbst kleine Kinder haben, werden sie i.d.R. mit Samthandschuhen angefasst.
Es gibt also halbwegs gute Chancen, dass sie trotz UVG nicht groß behelligt wird.
Aber was im Einzelnen passiert ist einfach nicht vorhersehbar.
Nur eben dass es richtig und wichtig ist, mit ihr über die Notwendigkeit deines Tuns und die möglichen Konsequenzen zu sprechen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, Beppo und Marko,
vielen Dank für Eure Antworten. Vor allem Beppo hat genau meine Gedanken erfasst. Mit der KM hatte ich das Thema bereits angesprochen. Sie meinte nur, bei ihr wäre eh nix zu holen. Und das sehe ich zumindest für die nächsten Jahre genauso. Sie würde aber versuchen, sich weiter an seinen Schul- und Verpflegungskosten zu beteiligen. Nur hier denke ich eben, daß es immer weniger wird, wenn das andere Kind erstmal da ist. Und richtig leisten, auf das Geld zu verzichten, kann ich mir eben auch nicht.
Nun noch meine letzte Frage, da wir beide nicht mit der Gesetzeslage vetraut sind: Läuft der gezahlte UHV bei der KM als Unterhaltsschulden Jahr für Jahr auf, auch wenn sie nicht leistungsfähig ist und kann die Kasse dann in einigen Jahren, sagen wir, wenn das Kind volljährig ist, diese Schulden noch eintreiben?
freundliche Grüße
Vaterundsohn
Läuft der gezahlte UHV bei der KM als Unterhaltsschulden Jahr für Jahr auf, auch wenn sie nicht leistungsfähig ist und kann die Kasse dann in einigen Jahren, sagen wir, wenn das Kind volljährig ist, diese Schulden noch eintreiben?
Theoretisch laufen nur Schulden auf, wenn sie trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt.
Praktisch betrügen die Vorschusskassen die Pflichtigen (Väter) regelmäßig, indem sie ihnen "großzügig" anbieten, die Zahlung zu senken, ohne jedoch die Forderung bzw. den Titel zu reduzuieren.
Dann laufen Schulden auf.
Egal ob der Pflichtige zahlen kann oder nicht.
Wichtig ist daher, dass sie der Vorschusskasse ihre Leistungsunfähigkeit belegt und sich diese von denen bestätigen lässt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank.
Vaterundsohn
Hi,
wichtig ist auch, dass ihr beiden euch klar darüber seit, das die Unterhaltsvorschusskasse teilweise recht schlecht informiert und einen dann auch gerne mal hängen lässt.
Wenn deine Ex dir weiterhin Zuschuss zu Schulbedarf o. Ä. zahlt, dann wird diese Zahlung vom Unterhaltsvorschuss abgezogen! Sagt dir jetzt erstmal sicher keiner, wird aber unter Umständen dann irgendwann zurückgefordert und gilt als Sozialbetrug. Also überlegt ersteinmal was könnt ihr leisten, und was geht nicht.
Die Reaktionen der Kasse sind so unterschiedlich wie die Sachbearbeiter die hinter dem Schreibtisch sitzen, viele kenen ihre eigenen Gesetzesgrundlagen nicht mal richtig. Ich hatte da mehrfach richtig "Spass" mit den Damen.
Wenn ihr das mit dem Unterhaltvorschuss macht sollte sich deine Ex sofort nach Antragsstellung schriftlich geben lassen, dass sie nicht leistungsfähig ist. Sonst laufen die Schulden auf. Es gibt dann jährliche Überprüfungen deiner Situation und der Situation der Ex (bei uns wurde nur immer ich als Empfänger geprüft, bei meinem Ex kam nicht groß Post an). Solltest du wieder heiraten hat sich der Unterhaltsvorschuss erledigt und ab dem Tag der Eheschließung gibt es nichts mehr. Die taggenaue Rückzahlungsberechnung hatte ich schon 1 Woche nach meiner Hochzeit 😉
Melden musst du alle Änderungen selbstverständlich immer von dir aus, wenn du also einmalig Unterhalt bekommst musst du das sofort melden, dann wird wieder gerechnet, oder eine Abmeldung erfolgt und im Monat darauf eine Neuanmeldung usw.
LG
Nadda