Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss - Abtretung der UH-Ansprüche

 
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Mal 'ne schnelle Frage an die Profis:
Wenn jemand Unterhaltsvorschuss bezieht - muss er dann die entsprechenden UH-Ansprüche abtreten?
Erschiene mir jetzt logisch, denn sonst könnte ja parallel die UVH-Kasse und der UH-Berechtigte Ansprüche stellen wollen.

Gruß

Habakuk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2012 17:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn ein Titel besteht geht der Anspruch in Höhe des Vorschußes auf das JA über, der Betrag über den Vorschuß hinaus bleibt beim Unterhaltsgläubiger.

Also können beide fordern. Das JA die Höhe dessen w,as sie geleistet haben, das Kind/KM die Differnez zwischen VOrschuß und Titelhöhe.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 17:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Elternteil, der den UHV bezieht, muss der UHV-Kasse sofort melden, wenn der Unterhaltspflichtige zahlt.

Meine Freundin hat den Spaß gerade. Sie bezieht UHV, ab und an zahlt der KV dann direkt an sie "Unterhalt für März und April" und dann meldet sie das UHV-Kasse, die fordern Kopien vom Kontoauszug und heben dann den UHV für die Monate X und Y auf.

Nervig!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 17:17
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke schonmal für die Antworten.

Mir ging es noch um einen anderen Aspekt: Angenommen eine KM bezieht UHV, kann sie dann parallel einen Anwalt mit der Durchsetzung von UH beauftragen?
Ist der KV - der seine Einkommensverhältnisse schon gegenüber der UHV-Kasse nachgewiesen hat - parallel zur Offenlegung gegenüber der KM/Anwalt verpflichtet ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2012 17:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mir ging es noch um einen anderen Aspekt: Angenommen eine KM bezieht UHV, kann sie dann parallel einen Anwalt mit der Durchsetzung von UH beauftragen?

Ja.

Ist der KV - der seine Einkommensverhältnisse schon gegenüber der UHV-Kasse nachgewiesen hat - parallel zur Offenlegung gegenüber der KM/Anwalt verpflichtet ?

Im Prinzip. Die KM allerdings kann darauf verwiesen werden, sich die bereits erfolgte Auskunft beim JA zu kopieren. Im Zweifel überlässt Du als kooperativer UH-Pflichtiger eine Kopie Deiner damaligen Auskunft der KM/dem RA.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 18:09
(@nadda)
Registriert

Hi,

als kleine Ergänzung:
Wenn der Unterhaltsvorschuss ausläuft bittet das JA um die Titel in der vollstreckbaren Ausführung um die eigenen Ansprüche im Titel eintragen zu lassen.
Damit wird dann sichergestellt, dass im Falle einer Zahlung nachvollziehbar ist wer welches Geld, für welchen Zeitraum denn bekommen kann.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 18:39