Hallo ihr Lieben,
ich habe mich mit euren Beiträgen im Forum beschäftig und versucht für mich Sachen raus zu Filtern. Schön das es sowas gibt. Dennoch bleiben Fragen die ich euch gern stellen will. Mir ist klar das viele Fragen in Beiträgen stehen, aber ich finde jeder Fall ist immer unterschiedlich. Ich bitte euch meine Situation ganz wertfrei zu beurteilen da man dazu viel mehr wissen sollte.
So nun kurz zu meiner Situation: Ich habe einen fast 10-Jährigen Sohn. Und bin 9 Jahre von der Mutter getrennt. 2009 war die Scheidung von ihr. Da die Trennung nicht gerade toll war, hatten wir kaum Kontakt. Aber nach der Scheidung wurde Umgangsbegleitung vom Gericht festgesetzt. Dies fand auch statt aber sie hat sich mit allen Mitteln gesträubt das es was wird. Umgangsbegleitung wurde zum Jugendamt wieder zurückgegeben. Sie hat in der Zeit Unterhaltvorschuss bekommen. Und hat es 6 Jahre lang bekommen. Wir haben seitdem kein Kontakt mehr. Ich bin auch umgezogen. Habe vor kurzem gesehen das sie mich mal bei Facebook angeschrieben hat und dass sie eine Vormundschafft beantragen wolle. Sie weiß auch wo ich wohne. Hab aber nicht geantwortet da die Nachricht von 2014 war.
So soweit zu dem Rahmen den es bei mir geht.
Natürlich hab ich auch fragen. Was ist Vormundschafft? Geht das ohne mich zu Fragen?
Ich weiß ja das diese Unterhaltsvorschusssache jetzt wieder aufgehoben wurde, und habe schon viel gelesen wie sie es beantragen kann und was die Voraussetzung ist. Dabei klingt mir immer eine Frage? Es heißt sie kann es beantragen, wenn ich unwillig bin? So!!! Das bin ich aber nicht. Ich Zahle ja nur eben bekommt sie es nicht, sondern es geht auf ein nicht mir gehörendes Konto. Da ich nicht weiß wo sie wohnt und ja auch kein Kontakt haben. Dann wird von einem Unterhaltstitel gesprochen. Was ist dies und bedarf es da auch um mein wissen? Also wenn es ein Titel ist sollte ja ein Amt oder Gericht das gemacht haben und sollte mich darüber informieren oder?
Auch weiß ich noch von einem Kumpel das sie mich vorher Kontaktieren muss und fragen muss ob ich Unterhalt bezahlen will! Oder ist das nur ein Mythos?
Des weiteren würde ich gern wissen welche Rechtlichen Pflichten das Jugendamt hat wenn sie ein Unterhaltsvorschuss gewähren? ->bezüglich mir! Beim letzten Mal habe ich erst nach 5 Jahren was erfahren das sie es beantragt hat. War eine tolle Summe.
Ich könnte noch mehr schreiben aber ich Denke das passt erstmal so. Ich erfrage das hier erstmal aus Neugier und weiß das man bei sowas Rechtsbeistand sich suchen sollte. Dies werde ich auch tun aber vorher informiere ich mich eben auch mal gern.
Danke für eure Hilfe.
Moin,
Du scheinst da etwas bläuäugig durch die Welt zu laufen.
Die Frage (ich werte alles andere jetzt bewusst nicht) die vorab habe:
a) Ist mit der Scheidung der Kindesunterhalt geregelt worden? Hast DU eine Urkunde, irgendwas schriftliches, beim Jugendamt unterschrieben, dass einen Kindesunterhalt ausweist?
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die 6 Jahre nichts machen und brav den Kindesunterhalt überweisen.
b) Du bist kindesunterhaltspflichtig, und wenn es einen Titel gibt, dann musst Du diesen Nachzahlen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Also erstmal danke..
Bei der Scheidung war die Scheidung Thema. Und weil der Richter noch Zeit hatte und die vom Jugentamt mit da waren wurde gleich der Umgang geregelt. Es sollte eine Umgangsbegleitung geben.. Unterhalt wurde nicht festgesetzt und ich habe nie was vom Amt unterschrieben. Das einzige was ich habe ist vom Jugendamt was sie mal festgesetzt haben 130€ vorschuß. Habe ich aber erst später bekommen auf anfrage.
Ich weiß das ich es Nachzahlen muss. BZW ich habe dazu nichts geschrieben. Ich hatte damals zwei Möglichkeiten gehabt. Entweder dagegen vor zu gehen weil sich niemand gemeldet hat vom Amt.(und Laut Anwalt dies nicht richtig war) Oder den weg zu nehmen es sein zulassen und zu zahlen. Da ich aber ein Meisterbafög auch noch hatte wäre dies mein untergang gewesen.Wenn man es mal betrachtet Unterhalt+ Unterhaltsnachzahlung+Bafögnachzahlung. Also hab ich mich beeilt da ich noch in Privat-Insolvenz gehen konnte und der Unterhalt da mit rein kommt.. Geht jetzt nicht mehr. Und wenn ich geklagt hätte, hätte ich im schlimmsten Falle verloren hätte die Prozeßkosten noch gehabt und ich hätte nicht mehr in die Insolvenz die Unterhaltsnachzahlung mit rein nehmen können.
Moralisch kann man meine Seite Hinterfragen ich weiß aber deswegen sagte ich ja man soll es wert frei nehmen, da ich nicht alles geschrieben habe. Und Blau-Äugig mag sein das es so Aussieht aber meine Damalige Verfssung war nicht gerade toll. Und um das Damals gehts mir auch nicht sondern um die Fragen heute..
Hallo,
... BZW ich habe dazu nichts geschrieben. Ich hatte damals zwei Möglichkeiten gehabt. Entweder dagegen vor zu gehen weil sich niemand gemeldet hat vom Amt. ....
Kann es sein, dass UHV-Kasse die 130 Euro UHV im vereinfachten Verfahren als Unterhalt festgelegt hat? In dem Fall wirst Du zwar vom Gericht informiert, wenn Du aber keine Einwände erhebst, dann ergeht ein Beschluss, der einem Titel entspricht.
Die KM kann jederzeit kostenfrei eine Beistandschaft beim JA einrichten lassen. In diesem Fall fordert die Beistandschaft als gesetzlicher Vertreter von Dir den Unterhalt für das Kind. Als erstes wird sie dazu Deine Leistungsfähigkeit überprüfen und dazu Eine Einkomensauskunft fordern.
VG Susi
Die KM kann jederzeit kostenfrei eine Beistandschaft beim JA einrichten lassen. In diesem Fall fordert die Beistandschaft als gesetzlicher Vertreter von Dir den Unterhalt für das Kind. Als erstes wird sie dazu Deine Leistungsfähigkeit überprüfen und dazu Eine Einkomensauskunft fordern.
Ich meine, dass die UHV-Kasse aber auch nochmal die Einkommenssituation prüft ... die zahlen ja nicht einfach und geben Ruhe.
Ich würde an Deiner Stelle mal alle Unterlagen genau durchgehen, ob da irgendwo was drinsteht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
ja, selbst wenn die KM sofort zur UHV-Kasse geht wird diese erwarten, dass die KM den KV benennen kann. Dann prüft die UHVKasse die Leistungsfähigkeit. Ich würde vermuten, dass da einfach gar nichts gemacht wurde und die Kasse vielleicht noch 1-2 Mahnungen geschickt hat und das Land (die Kasse) versucht hat sich den Unterhalt zu sichern. Hier ist vermutlich "irgendwie" ein Titel entstanden. Meine Vermutung ist das es ein vereinfachtes Verfahren gegeben hat, dem nicht widersprochen wurde und per Beschluss hatte das Land (die Kasse) einen Titel.
Irgendwann war dann Schluss mit lustig und kleinerpfirsig war erstaunt, dass man von ihm Geld will obwohl er doch nichts unterschreiben hat.
Ob diese Schulden in einem Insovenzverfahren getilgt wurden kann ich nicht sagen.
Jetzt scheint die KM aber wieder UHV beantragt zu haben und hat eine Beistandschaft eingerichtet. Die haben sich nun gemeldet und die Frage ist jetzt, was die iegentlich dürfen. Wird nichts gemacht, dann kann die Sache genauso wie oben beschreiben ablaufen.
VG Susi