Hallo,
Unterhaltsverzicht für den Ehepartner ist eine sehr wackelige Angelegenheit.Man sollte den Zusatz: In der Not (...) steht der Mindestunterhalt zu.
Dadurch hat man eventuell die Chance, wenn man besser vedient, das lediglich der Mindestunterhalt bezahlt werden muß.
Die Zeit wird zeigen, ob dies etwas bringt.
Gruß
Quark
Hallo Quarki,
danke für die Hinweise. Vom Mindestunterhalt für den geschiedenen Ehegatten habe ich noch nicht gehört. Kannst Du hier mehr ausführen ?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also, es ist so, das die KM erst einmal auf den Unterhalt verzichtet, aber in der Not (wenn sie zB. Sozialhilfe bekommen soll) ihr lediglich ein Mindestunterhalt zusteht.
Sollte selbst dies nicht ziehen, muß weiteres das Gericht entscheiden.