WE dad leeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeesen. Die Anzeige ging gegen den neuen Freund. Also wenn dann maximal er auf Stalking plädieren. Und die Anzeige betreffend Verleumdung ist Strafbar nach 187 StGb. Und das StGb ist bekanntlich kein Zivilrecht. Und ich habe ein Strafantrag gestellt und keine Klage erhoben, das alleine macht den unterschied. was die geritten hat das als Zivilklage laufen zu lassen , weis ich nicht ... Ich werde das nochmal Schriftlich abfragen, wie die darauf kommen
Und was das mitnehmen meienr Familie angeht, das kommt nicht von meiner Seite aus , mehr sag ich nicht dazu bevor hier dann für dem fall des mitlesens der krieg ausbricht
Moin,
Ich habe im April eine Strafanzeige gegen den neuen Kerl gemacht, weil dieser sic offebnkundig als Leiblicher Vater des Kindes Ausgegeben hat.
ich habe Screens von Sozialnetzwerken gemacht und mit geschickt.
schon interessant, weshalb Leute sich wechselseitig anzeigen. Vor allem, wenn das Ergebnis so vorhersehbar ist: In social networks kann sich jeder darstellen als was er will; auch als Batman oder Mohammed und mit "falschem" Foto, falschem Beruf und in einem Auto, das ihm gar nicht gehört. Niemand ist dort zur "Wahrheit" verpflichtet; niemand wird bestraft, weil er ein "fremdes" Kind als "eigenes" ausgegeben hat.
Das Ergebnis: Das Verfahren wird eingestellt, die Mutter und ihr neuer Partner grinsen sich bestenfalls eins, weil mal wieder jemand mit Kanonen auf Spatzen geschossen hat. Hängen bleibt: "Der spioniert uns laufend hinterher und zeigt uns ständig wegen Nichtigkeiten an!" Dafür gibt's dann den Querulantenstempel.
Die Anzeige ging gegen den neuen Freund.
[...]
die Anzeige betreffend Verleumdung ist Strafbar nach 187 StGb.
es ist niemand verleumdet worden. Man sollte Paragraphen schon lesen und verstehen wie ein Jurist; mit amateurhaften Auslegungen kann man einfach nicht punkten.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
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es ist niemand verleumdet worden. Man sollte Paragraphen schon lesen und verstehen wie ein Jurist; mit amateurhaften Auslegungen kann man einfach nicht punkten.
Die StA hat dass festgelegt ich habe lediglich gesagt, wennen in aller in Frage kommende Straftaten. Fetsgelegt um welche Straftat es sich handelt , hat ein Volljurist gemacht.
Die StA hat dass festgelegt ich habe lediglich gesagt, wennen in aller in Frage kommende Straftaten. Fetsgelegt um welche Straftat es sich handelt , hat ein Volljurist gemacht.
Dann wundert das mich das:
Und das StGb ist bekanntlich kein Zivilrecht. Und ich habe ein Strafantrag gestellt und keine Klage erhoben, das alleine macht den unterschied. was die geritten hat das als Zivilklage laufen zu lassen , weis ich nicht ... Ich werde das nochmal Schriftlich abfragen, wie die darauf kommen
Hat der Volljurist da etwa die Klage an die falsche Adresse geschickt?, oder dich missverstanden?
Ich verstehe ehrlich gesagt auch nur: Ich will schaden, egal wem, Hauptsache es tut weh, wenn es auch nur ich selber bin.
Viel spass dabei.
Gruss Wedi
Wenn ihr euch gegenseitig versichern wollt, wie böse die Welt und alle Km sind, dann tut das. Schade für eure Kinder, ihnen ist damit kein Stück geholfen. Und von mir wird es niemals den Rat geben, sein Kind ohne Gegenwehr jemandem zu überlassen.
Hoffmann, hast du inzwischen eine Strategie entwickelt um dich nicht zum reinen Zahlvater machen zu lassen, oder steckst du lieber den Kopf in den Sand?
Hallo Zwergnases Mama.
Es geht nicht darum, sich zu versichern wie böse die Welt ist. Es geht darum eine Lösung für ein Problem zu finden. Und ich habe dabei ganz sicher nicht den Kopf in den Sand gesteckt. Gerne mehr Info per PN.
Gruß, Hoffmann
So also das eine Problem ist gelöst, der Strafantrag der eigentlich zum StA sollte ist in der Falschen Abteilung gelandet und ist nun beim StA und die Kostennote wurde zurückgenommen. Somit wird mein Strafantrag endlich an den richtigen gesendet und bearbeitet.
Zum anderen habe ich beim AG Cottbus angerufen und angefragt wie dort Ordnungsgeldverfahren gehandhabt werden. Aussage des Urkundenbeamten lautete, es werden beide müdlich gehört ... Heist für mich wieder mehr fahrten dahin um für 10 minuten ne aussage zu machen , was die sache ganz schön teuer macht ( wieder 200€ fahrtkosten für sprit)
So es gibt neues zu berichten. Am 09.01.2013, der Terminn hat ja stattgefunden, wie zu erwarten ohne kindesmutter. Diese hatte versucht den termin nochmals zu verschieben , da sie krank wäre. Aber da dies am 08.01.2013 erfolge ist, konnte der Richter arnicht mehr verschieben , so schnell wäre keine Post gewesen. Also Unterhielt ich mich alleine mit dem Richter für 15 minuten. Dieser forderte dann die Kindesmutter auf bis zum 18.01 ein Anttest vorzulegen, welches die krankheit bestädigt. Dies erfolgte nicht. Somit hat der Richter ein beschluss verfasst, welches mir das gemeinsame Sorgerecht des Kinds zu spricht.
Glückwunsch zum ersten Teilerfolg. :thumbup:
Jetzt Schritt für Schritt weiter.
Umgang durchsetzen ansonsten Ordnungsgeld beantragen wegen ausfallendem Umgang.
A life lived in fear is a life half lived