Unterhaltsverpflich...
 
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Unterhaltsverpflichtung - stehe vor einem Berg

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

§1314 Abs.2 Satz 5 verweist gerade auf §1353.

Gruss oldie (der sich nicht von der Sachebene abgehoben fühlt)

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 23:46
(@peter_112)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Vielen Dank für die vielen Zuschriften, welche mich jedoch ehrlich gesagt mehr verwirrt als aufgeklärt haben 😉
zwischenzeitlich ist das Kind ins Bett gebracht worden und ich konnte noch mal meine bereits gesammelten Informationen sichten und möchte diese, zusammen mit den bis dato aufgekommenen Fragen, der Reihe nach runterschreiben:

1.) meine Frau ist ungarische Staatsbürgerin
2.) unser Kind ist in deutschland gebohren, wo auch die Vaterschaftsannerkennung sowie das gemeinsame Sorgerecht unterzeichnet wurde.
3.) unser Kind hat die doppelte Staatsbürgerschaft.

Wie eingangs bereits geschrieben, lebte ich mit meiner Frau seit fünf Jahren zusammen, jedoch in Ungarn.
Erst vor exakt einem Jahr sind wir aufgrund meiner Arbeit nach Dtschl. umgezogen.

Auch wenn es nur bedingt von Belang ist möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass ich im Rahmen der Audition zu der Überzeugung gekommen bin dass meine Frau tatsächlich nicht weiss, was sie losgelöst hat.

Auch wenn diese Feststellung in erster Instanz irrelevant ist, denke ich jedoch dass dies längerfristig, sollte sie keinen Anwalt gestellt bekommen der sie vom Gegenteil überzeugt, eine wichtige Information ist da es ihr wohl nicht darum geht mein Geld zu bekommen.

Nach MEINEN Recherchen ist dies jedoch AKTUELL nur ein schwacher Trost, denn jeden Pfennig den meine Frau vom Staat haben möchte muss ich 1:1 weiterreichen.(korrigiert mich wenn ich falsch liege).

1. Frage: Wie reagiere ich auf das Schreiben der Arge?
was wollen die eigentlich von mir? unterhalt oder hartz IV zurück?! oder Trennungsunterhalt ? oder Düsseldorfer Tabellen- Geld?!
2. Frage: was genau soll ich beim Jugendamt machen?

Zur Info: In dem Schreiben stehen die beiden Max-Werte für Erwachsene und Kind drin.

Wenn ich auf das Schreiben geantwortet habe, was dann?
Muss ich irgendwo bekannt geben dass nun das Trennungsjahr beginnt?

Wenn ich einen "bösen - guten" Anwalt einschalte kostet dies maleben ein paar Tausend Euro.
Ist das nicht eine Milchmädchenrechnung?

Zusammenfassung letztes Unterhaltsgesetz 2010:

- Dieser Betreuungsunterhalt ist für die ersten drei Lebensjahre des Kindes zu bezahlen - egal, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht
- Der unterhaltspflichtige Vater muss auch für die Mutter seiner Kinder bezahlen, wenn sie die gemeinsamen Kinder versorgt
- Wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist ("Kindergartenreife"), müssen sich - anders als früher - geschiedene ebenso wie unverheiratete Mütter auf die Suche nach einer (Teilzeit-) Arbeit machen.
-Nach neuem Recht können die Gerichte bei kurzen Ehen Unterhaltsansprüche einfacher befristen oder in der Höhe begrenzen.

Um diese Dinge durchzusetzten - benötige ich da in jedem Fall einen Anwalt oder genügt eine kurze Notitz an die Arge " in 4 Monaten ist das Kind 3, dann zahle ich nix mehr, ?

Feststellung: ich liebe mein Kind und es tut mir unglaublich weh zu sehen, wie meine Frau "um sich schlägt" und ich mir nicht anders zu helfen weiss als beide zu ignorieren.

Das ich für das Kind finanziell aufkommen muss ist mir bewusst.
Das ich bis das Kind 3 Jahre alt ist für die Mutter aufkommen muss habe ich selber recherchiert.
Doch was passiert dann?

Und was ist mit annulieren / aufheben der Ehe
Trennungsunterhalt?!

Über was streitet man denn genau?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2010 23:48
(@peter_112)
Schon was gesagt Registriert

nachtrag zum Thema Selbstanzeige:
dieser Aspekt wurde bereits abgewägt, da das Kind jedoch die doppelte Staatsbürgerschaft hat steht der Kindsmutter Unterhalt vom Staat zu.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2010 23:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, versuchen wir es mal bei den Dingen, die du auch tatsächlich beantwortet haben möchtest. 🙂

zwischenzeitlich ist das Kind ins Bett gebracht worden

Öhm, wer?
Lebt es bei dir? Hast du Umgang? Oder ist es ein weiteres Kind?

1. Frage: Wie reagiere ich auf das Schreiben der Arge?
was wollen die eigentlich von mir? unterhalt oder hartz IV zurück?! oder Trennungsunterhalt ? oder Düsseldorfer Tabellen- Geld?!

Wie elwu oben schon sagte, wirst du der Arge Auskunft über dein Einkommen der letzten 12 Monate geben müssen, weil die Perle Geld von denen haben will.
Wenn du denen aber ihr Hartz IV zurück gibst, sind die wieder ruhig.
Mit allem awas darüber hinaus geht an TU oder KU haben die nichts zu tun.

2. Frage: was genau soll ich beim Jugendamt machen?

Das JA piesackt dich wegen KU.
Denen wirst du auch Auskunft geben müssen und die werden von dir einen Unterhaltstitel für KU verlangen und dich dreist belügen, wie hoch der sein soll.
Am besten du stellst hier mall dein Einkommen rein, damit wir dir eine realistische Rechnung aufmachen können.

Muss ich irgendwo bekannt geben dass nun das Trennungsjahr beginnt?

Nein. Trennung gilt durch Auszug als vollzogen.

Wenn ich einen "bösen - guten" Anwalt einschalte kostet dies maleben ein paar Tausend Euro.
Ist das nicht eine Milchmädchenrechnung?

Ja. Du wirst ihn aber, zumindest formell, trotzdem brauchen.
Das ist bei Ehescheidungen vorgeschrieben.
Wenn du viel Glück hast, erwischt du sogar einen, der dir auch was nützt.

Zusammenfassung letztes Unterhaltsgesetz 2010:
- Dieser Betreuungsunterhalt ist für die ersten drei Lebensjahre des Kindes zu bezahlen - egal, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht
- Der unterhaltspflichtige Vater muss auch für die Mutter seiner Kinder bezahlen, wenn sie die gemeinsamen Kinder versorgt
- Wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist ("Kindergartenreife"), müssen sich - anders als früher - geschiedene ebenso wie unverheiratete Mütter auf die Suche nach einer (Teilzeit-) Arbeit machen.
-Nach neuem Recht können die Gerichte bei kurzen Ehen Unterhaltsansprüche einfacher befristen oder in der Höhe begrenzen.

Um diese Dinge durchzusetzten - benötige ich da in jedem Fall einen Anwalt oder genügt eine kurze Notitz an die Arge " in 4 Monaten ist das Kind 3, dann zahle ich nix mehr, ?

Also ich würde, sofern du das kannst, der Arge ihren Hartz ersetzen. Dann geben die erstmal Ruhe.
Und wenn die 4 Monate rum sind, die Zahlung einstellen.
Dann müssen die Aktiv werden und deine Ex zur Klage drängen. Samt Begründung, warum sie immer noch Geld braucht.

Auch sonst solltest du, wenn möglich, versuchen die 4 Monate rum kriegen ohne, dass EX zum Anwalt und Unterhalt fordert.
Wenn sie es vorher tut, bekommt sie garantiert einen Titel, der nur schwer wieder zu kriegen ist.

Danach hat sie es etwas schwerer, einen zu bekommen.

Feststellung: ich liebe mein Kind und es tut mir unglaublich weh zu sehen, wie meine Frau "um sich schlägt" und ich mir nicht anders zu helfen weiss als beide zu ignorieren.

Das ich für das Kind finanziell aufkommen muss ist mir bewusst.
Das ich bis das Kind 3 Jahre alt ist für die Mutter aufkommen muss habe ich selber recherchiert.
Doch was passiert dann?

Alles was danach kommt, liegt im Ermessen des Richters und ist nicht vorhersehbar.

Und was ist mit annulieren / aufheben der Ehe
Trennungsunterhalt?!

Über was streitet man denn genau?

Das habe ich auch noch nicht verstanden.

Trennungsunterhalt liegt aber immer irgendwo zwischen 770,- €, dem letzten Einkommen deiner Ex, der Hälfte deines Resteinkommens nach KU und allem was dir über 1.000,- noch bleiben.

Da musst du uns mal Zahlen liefern für ne genauere Berechnung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 00:16
(@peter_112)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

richtig gelesen: In der Tat ist meine Frau zum Amt gegangen, hat diese ganze Aktion losgetreten und fühlt sich
nicht mal gemüssigt, die gemeinsame Wohnung zuverlassen.
Wir wohnen also noch zusammen, bis (Aussage meiner Frau)"das Geld vom Amt kommt damit sie in eine eigene Wohnung ziehen kann"

Also lag ich genau richtig: jeder Antrag meiner Frau gegenüber der Arge wird erst bei mir überprüft ob ich den nicht zahlen kann.

Frage 1 und Frage 2 :

Mein nettoeinkommen liegt bei 2240,-eur (13,75x)
Meine Ausgaben liegen bei: und das möchte ich gerne wissen (..)
Ansonsten sehe ich nur die Alternative meine Arbeit zu kündigen.

Also ich würde, sofern du das kannst, der Arge ihren Hartz ersetzen. Dann geben die erstmal Ruhe.
Und wenn die 4 Monate rum sind, die Zahlung einstellen.
Dann müssen die Aktiv werden und deine Ex zur Klage drängen. Samt Begründung, warum sie immer noch Geld braucht.

Auch sonst solltest du, wenn möglich, versuchen die 4 Monate rum kriegen ohne, dass EX zum Anwalt und Unterhalt fordert.
Wenn sie es vorher tut, bekommt sie garantiert einen Titel, der nur schwer wieder zu kriegen ist.

Danach hat sie es etwas schwerer, einen zu bekommen.

meine Frau hat ja kein Einkommen. Was soll sie da begründen. Und maleben 1000 eur halbtags mit fritten machen verdienen ist  unrealistisch, dessen sollten wir uns schon klar sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2010 00:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi peter

Ich versuche mal zu übersetzen (mögen mich andere verbessern wie bereits Beppo - aber ich schreibe jetzt nicht um).

Deine KU-Pflicht bis zur wirtschaftlichen selbstständigkeit ist unstrittig und bereits von Dir erkannt. Null problemo.
Deine BU-Pflicht bis zum (min.) 3.Lebensjahr des Kindes (und bei vorhandenen weiteren Gründe) ist ebenfalls unstrittig. Die Arge kann hier im Sinne der Unterhaltsvorschriften laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch - die Fibel dt. Rechtssprechung) von Dir diesen, von der Arge geleisteten Betrag, zurückfordern. Soweit so gut und von Dir realisiert.

Darüber hinaus kommt hier die dt. Gesetzgebung zum Zuge, welche bei Vorhandensein gemeinsamer Kinder eine Kurzzeitehe negiert. Ungeprüft, ob vor oder nach der Eheschliessung geboren. Daraus resultiert bei Dir die ganze Maschinerie dt. Ehescheidung. Diese bricht Dir zwar persönlich wahrscheinlich nicht das Genick da überschaubar und damit berechenbar, sie zeigt dennoch deutlich eine Schwäche bzw. Ungerechtigkeit dt. Gesetzgebung. Deinen Fall empfinde ich plakativ.

Auch wenn es nur bedingt von Belang ist möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass ich im Rahmen der Audition zu der Überzeugung gekommen bin dass meine Frau tatsächlich nicht weiss, was sie losgelöst hat.

Das glaube ich Dir, aber darum ging nicht die Diskussion zuvor. Mag sein, dass in Bulgarien etliches anders geregelt bzw. im Selbstverständnis eines jeden verankert ist. Ehrlich gesagt, dass würde ich gutheissen.

- Dieser Betreuungsunterhalt ist für die ersten drei Lebensjahre des Kindes zu bezahlen - egal, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht

Richtig.

- Wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist ("Kindergartenreife"), müssen sich - anders als früher - geschiedene ebenso wie unverheiratete Mütter auf die Suche nach einer (Teilzeit-) Arbeit machen.

Jein. Das dt. Recht lässt hier einige Hintertürchen sehr weit offen, ohne es exakt zu benennen. Mal heisst es kindbezogene, mal elternbezogene Gründe ohne wirklich zu definieren, was sich hinter dieser Definition verbirgt. Es hängt schlicht und ergreifend vom Richter ab. Und das ist eins Deiner möglichen Probleme.

1. Frage: was wollen die eigentlich von mir? unterhalt oder hartz IV zurück?! oder Trennungsunterhalt ? oder Düsseldorfer Tabellen- Geld?!

Ohne Kenntnis des Scheibens schwer zu sagen. Was wollen sie denn konkret? Für wen wollen sie es? Auf welcher Grundlage fordern sie?
Theoretisch möglich sind Unterhaltszahlungen als Ersatz für Aufwendungen der Arge in Bezug auf KU oder BU. Grundlage sind die Ansprüche lt. BGB.  Im Zweifelsfall den Wortlaut hier einstellen (anonymisiert). Liegt dem Ganzen ein umfangreicher Fragebogen bei?

2. Frage: was genau soll ich beim Jugendamt machen?

Gibt es irgendeine Aufforderung derzeit vom JA? Wenn nicht so gibt es auch keinen Grund bei denen vorstellig zu werden. Es sei denn aus eigenem Antrieb.

Zur Info: In dem Schreiben stehen die beiden Max-Werte für Erwachsene und Kind drin.

Wie lauten die denn? Wie sind sie aufgeschlüsselt? Es gibt laut ALG2 lediglich Regelsätze, keine Max-Werte an sich. Diese definieren sich dann über örtl. Bestimmungen.

Um diese Dinge durchzusetzten - benötige ich da in jedem Fall einen Anwalt oder genügt eine kurze Notitz an die Arge " in 4 Monaten ist das Kind 3, dann zahle ich nix mehr, ?

Theoretisch und praktisch betrachtet kannst Du denen formlos mitteilen, ab dem 4. lebensjahr den BU an die Km einzustellen und es auch umsetzen. Allerdings sind die Folgen nicht abschätzbar da ungewiss ist, was die Arge dann eigentlich will, worauf sie sich mit welcher Begründung beruft. Hier ist dann (und erst dann ) Reaktion erforderlich, und das schnell und professionell. Es gilt Fristen zu wahren und angemessen zu reagieren.

Feststellung: ich liebe mein Kind und es tut mir unglaublich weh zu sehen, wie meine Frau "um sich schlägt" und ich mir nicht anders zu helfen weiss als beide zu ignorieren.

Ähm, kannst Du das mal etwas vertiefen? Was heisst hierbei "um sich schlägt" und wie definierst Du "ignorieren" - etwa wortwörtlich? Das Kind ist nicht mal 3 Jahre alt. Es kann gar nichts dafür.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 01:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich noch mal zu

Ehe, Scheinehe, Annullierung

habe diesen Teil bewusst abgetrennt, da er losgelöst ist von der späteren Fragestellung des TO, dennoch auftaucht und im Eingangsbeitrag eine Rolle spielt. (und auch leicht abgetrennt werden kann)

Mir persönlich stellt sich die Frage, inwieweit hier die Gesetzgebung den realen und gelebten zwischenmenschl. Beziehungen gerecht wird, wo sie Türen offen lässt und wo sie auch eventuell angegriffen werden muss.

1. Aspekt: lebenszeitliches Versprechen vs. 30-tägiger Einhaltung mit dem Hintergrund einer 5-jährigen Kenntnis der Sachlage. Ich mag wirklichkeitsfremd sein, aber mein gesunder Menschenverstand sagt: da stimmt was nicht. Daher der Verweis auf eine Scheinehe. Die rechtl. Grundlagen wurden weiter oben diskutiert.

2. Aspekt: vor dem Hintergrund der existierenden Gesetzgebung erlaube ich mir die Frage, warum eine Eheschliessung( bürgerl. ein Vertrag) so extrem in seine Rechten beschnitten ist ggü. fast allen anderen bürgerl. Verträgen (die da seien Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Kaufvertrag - hier gibt es verhältnismäßig extrem lange sofortige/fristlose Kündigungsmöglichkeiten bzw. Widergaberechte, wenn entweder mangelnde Erfüllung oder gar rein garnichts vorgefallen ist). Warum daher ist ein (Ehe-)Vertrag dermaßen in ein Korsett gezwängt? Entspricht dies der Angemesssenheit oder den Billigkeiterwägungen sonstiger Fam.-Rechtssprechung? Wird hier nicht unverhältnismäßig zugunsten einer staatl. sanktionierten Lebensgemeinschaft geurteilt? Mein Schwerpunkt liegt verfassungsmässig auf der Verhältnismässigkeit. Die empfinde ich arg verletzt, bin aber leider nicht betroffen. Klagen kann nur, wer betroffen ist. Auch wenn Vertragsfreiheit lt. BGB garantiert wird, bei einer Eheschliessung ist diese Freiheit gleichzusetzen mit staatl. Diktat.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 01:40
(@peter_112)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die klare Aufschlüsselung.
Ich stelle also Fest:
Kindsunterhalt
Betruungsunterhalt
3. Lebensjahr.

Was ist dann mit dem Trennungsunterhalt? diesen habe ich in der Aufschlüsselung nicht gefunden.
Sollte dieser nicht, basierend auf die Aussagen der von mir gefragen Juristen sowie der Vorredner, aufgrund der Ungeheuerlichkeit dass diese Ehe NICHT annuliert werden kann, 1 Jahr (365 Tage) gezahlt werden?

Ist dieser als Teil - oder sogar Ganzes - der Forderung durch die Arge zu verstehen oder versteckt sich hierhinter ein kompletter neuer Aspekt?
Oder aber handelt es sich hierbei um einen Punkt welche die Ehefrau von Ihrem Mann seperat anfordert?

Oder lässt sich das Thema Trennungsunterhalt aufgrund der ehe komplett aus der Welt schaffen?

Das Schreiben der Arge liegt,wie mittlerweile alle meine Ordner und Unterlagen, nicht mehr in der Wohnung sondern an sicherer Stelle...
Daher zum Inhalt nur soviel:

Es sind zwei Seiten und es steht drin " Ihre Frau xxx sowie Kind.. beziehen seit Februar 2010 sozialleistungen nach § ...
Diese sind 4xx 5xx summe: Knapp Tausend Euro".
Auf der Folgeseite wird darauf hingewiesen, dass ich alle Angaben machen muss, meine letzten 12 Gehaltszettel in kopie beifügen soll etc.

Der besagte Fragebogen lag jedoch nicht bei, so dass ich bis zum Ende der Frist gewartet habe um dann ein höfliches Schreiben aufzusetzten mit dem Hinweis, den entsprechenden Fragebogen doch bitte nachzuenden.

Daher weiss ich nur in etwa, was die von mir wollen: eine Offenbarung meiner Einkommensverhältnisse.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2010 01:52
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

du schreibst sie wohnt noch in der gemeinsammen Wohnung,ist es nicht so,dass so lange sie noch in der gemeinsammen Wohnung lebt sie eh eine Bedarfsgemeinschaft wären und sie dann sowieso kein Hartz bekommt?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 10:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

BU, TU, EU sind alles nur verschiedene Namen für das Selbe, nur aus verschiedenen Gründen:
Möglichst viel Unterhalt für die Mutter.

Solange die Kinder klein, wird BU gefordert.
Nach der Trennung, vor der Scheidung TU und
Danach dann EU oder AU.

Diese Dinge addieren sich aber nicht.
Zumindest nicht zur gleichen Zeit.

Theoretisch zahlst du also noch 4 Monate BU, danach 8 Monate TU, dann EU weil sie keinen Job findet und dann AU weil sie nicht genug verdient. Mit abnehmender Wahrscheinlichkeit.

Wie gesagt, fände ich es taktisch am besten, sie so lange bei Laune zu halten, bis euer Kind 3 ist.

Andererseits ergeben sich völlig neue Möglichkeiten dadurch, dass sie nicht ausgezogen ist.

Du könntest z.B. in Abrede stellen, dass ihr überhaupt getrennt seid und du ihr bereits Unterhalt im gemeinsamen Haushalt zahlst.

Der dickste Hammer ist aber, sie ohne Kind vor die Tür zu setzen.
Kannst du dir vorstellen, euer Kind alleine zu betreuen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 10:25




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zu den Zahlen:

du hast ein durchschnittliches Netto von 2.567,- pro Monat.
Davon kannst i.d.R. pauschal 5% für Erwerbskosten abziehen.
Und bis zu 4% vom Brutto für zusätzliche Altersvorsorge aber nicht als Pauschale, sondern nur tatsächliche Zahlungen.
Tun wir mal so, du kämst damit auf 2.373,- bereinigtes Netto.

Damit liegst du mitten in der Zeile 4 der DT und musst 273,- € KU bezahlen. (Wenn das Kind mit Muttern auszieht.)

Es bleiben dir 2.100,- Davon musst du deiner Ex 3/7 = 900,- abgeben, sofern die Ehe gültig ist.
Wie lange weiß der Henker.

Wenn die Ehe nicht gültig wäre, müsstest du deiner Ex ihr prenatales Einkommen ersetzen, mindestens 770,-€ und höchstens soviel, dass dir 1.000,- bleiben.
Wie lange weiß der selbe Henker.

Es liegt im freien Ermessen des Richters, wie lange du, über das 3. Lebensjahr hinaus Unterhalt an die Mutter zahlen musst.
Wenn er vernünftig ist, wird er die kürze der Ehe so oder so berücksichtigen.
Und wenn er ein Fan der Unterhaltsmaximierung ist, wird er dir eben entsprechend mehr rein drücken. Dann wird er sich aber auch von einer Eheauflösung nicht daran hindern lassen.

Das ist immer noch meine Meinung, die aber natürlich keineswegs dogmatisch ist.
Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, bisher ist das aber nicht passiert.
Und wie gesagt, niemand kann den Richter zwingen sich unserer Meinung anzuschließen.
Welcher auch immer.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 11:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich habe dazu gestern noch gegooglet und nur gefunden, dass ein Grund ist die Ehe zu anullieren, wenn der TO nachweisen kann, getäuscht worden zu sein. Die Dauer von Eheschließung zu Trennungsverkündung kann dafür ein Indiz sein.

Aber ich schließe mich Beppo an, kann ja durchaus sein, dass man auf einen Richter mit Menschenverstand trifft, der der Meinung ist, die Eheschließung diente dazu, die Wahrscheinlichkeit zu maximieren, dass Unterhalt an den Partner über das 3. LJ hinaus gezahlt wird.

Aber das setzt wieder voraus, dass sie sich überhaupt mit der Materie auskennt. Dass das so ist, wenn ihr erst aus Ungarn gekommen seid, wage ich zu bezweifeln.

Meine Sorge wäre: Hat sie vor samt Kind wieder nach Ungarn zu gehen? Wenn sie NOCH nicht ausgezogen ist, siehst Du Chancen, sie (ohne Kind) rauszuwerfen?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 12:02
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Aber das setzt wieder voraus, dass sie sich überhaupt mit der Materie auskennt. Dass das so ist, wenn ihr erst aus Ungarn gekommen seid, wage ich zu bezweifeln.

Wenn der Dikussionsgrund(arlistige Täuschung/Betrug) zutreffen sollte, wird sie das geplant haben.

Sorge wäre: Hat sie vor samt Kind wieder nach Ungarn zu gehen?

Die Sorge ist allerdings berechtigt.
Aber, wenn er sie rausschmeisst, würde sie wahrscheinlich ins Frauenhaus, oder sonst wo hin gehen und dann fangen die ''Behauptungen'' an, wie er ist ein Schläger und ....
Deswegen musste sie sich Trennen, er hat sich nach der Eheschliessung so ''verändert''.

Nur ein Gedankengang

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 12:25
(@peter_112)
Schon was gesagt Registriert

Es bleiben dir 2.100,- Davon musst du deiner Ex 3/7 = 900,- abgeben, sofern die Ehe gültig ist.
Wie lange weiß der Henker.

Und was ist, wenn ich das nicht tue?
ich berufe mich wieder auf die Aussage der Frau, nicht mein Geld zu wollen sondern "nur eine Auszeit und dafür bekommt sie ja Hartz IV".
Bekommt sie dass denn tatsächlich im vollen umfang oder werden davon die 900.-EUR abgezogen?

Aber das setzt wieder voraus, dass sie sich überhaupt mit der Materie auskennt. Dass das so ist, wenn ihr erst aus Ungarn gekommen seid, wage ich zu bezweifeln.

Ganz einfach: die Schwester der Frau wohnt seit geraumer Zeit in Deutschland und hat aufgrund ihrer Kinder mit einem deutschen mittlerweile volles Anrecht auf staatliche Unterstützung, so dass diese sich ein hobby-erfülltes Leben mit Ausflügen, Mietwagen und Auslandsurlaub leisten können, wo ich nur verwundert den Kopf schütteln kann.
Wenn DIES in Indiz wäre, brauche ich ja nurnoch einen guten Anwalt.

Gibt es eine Forums-Empfehlung für einen Anwalt in München?

Sorge wäre: Hat sie vor samt Kind wieder nach Ungarn zu gehen?

Nein! Ihr grösster Wunsch war, nach München zu ziehen und hier zu leben.
Ich selber komme aus dem Norden und kann mit dieser Stadt garnichts anfangen - insbesondere aufgrund 1 und 2. generell aufgrund des langen Ausland-Aufenthaltes.

Aber, wenn er sie rausschmeisst, würde sie wahrscheinlich ins Frauenhaus, oder sonst wo hin gehen und dann fangen die ''Behauptungen'' an, wie er ist ein Schläger und ....
Deswegen musste sie sich Trennen, er hat sich nach der Eheschliessung so ''verändert''.

Sehe ich genauso und desshalb halte ich die Füsse lieber still.

Mittlerweile habe ich mit den Erkenntnissen von Euren Antworten vorhin wieder versucht den Dialog zu finden, das Ergebnis war jedoch niederschmetternd.
Entweder wurde sie komplett falsch beraten oder aber meine Quellen haben den Ansatz falsch interpretiert.

Ihr wurde (nach eigenen Aussagen) ausdrücklich gesagt, dass sie mir durch einen Auszug und den Antrag auf Hartz IV für sich und das Kind in keiner weise schadet, die Unterhaltszahlungen (welche durch das Schreiben der ARGE geklärt werden sollen) wären ergänzend und diese will sie garnicht gegen mich geltend machen.
Ist das wirklich so einfach?!

Mittlerweile sehe ich jedoch die Lage so, dass ich nicht meine Frau, sondern eher den Staat anprangern muss, da BEIDE Parteien aus einer ehe und den daraus resultierenden Nachteilen für den Mann heraus wollen, der Staat es aber nicht zulässt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2010 02:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ihr wurde (nach eigenen Aussagen) ausdrücklich gesagt, dass sie mir durch einen Auszug und den Antrag auf Hartz IV für sich und das Kind in keiner weise schadet, die Unterhaltszahlungen (welche durch das Schreiben der ARGE geklärt werden sollen) wären ergänzend und diese will sie garnicht gegen mich geltend machen.
Ist das wirklich so einfach?!

Nein! Der Staat kommt nicht für Bedürftige auf, deren Bedürftigkeit durch einen nach BGB vorhandenen Unterhaltsverpflichteten geheilt werden kann.
Die Zahlungspflicht der gesetzlich Unterhaltsverpflichteten kommt VOR der staatlichen Fürsorgepflicht.

Wer erzählt ihr denn sowas??

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 02:24
(@peter_112)
Schon was gesagt Registriert

Um die Frage zu beantworten:
ich glaube ihr ja eh kein Wort mehr, aber sie meinte, das "Sozialreferat München".

An welchen Anwalt müsste ich mich den wenden, um diesen komplexen Sachverhalt (unter Berücksichtigung von Kurzene und der Möglicheit einer Zeitnahen Auflösung sowie Einstellung zukünftiger Zahlungen gegenüber der Frau) zu klären?

Wenn ich alles richtig verstanden habe sieht die aktuelle Lage so aus, das egal wie viel ich verdiene, mir sowohl mind. als auch max. 1,000 eur / netto im Monat zum leben bleiben.
Bei den Mietpreisen in München entspricht dies den eingangs genannten 40 m2  und verkauf aller Gegegenstände, um bei der Arbeit nicht mit leerem Magen mit den Kollegen in die Mittagspause zu gehen.

Das ist das Resultat von 30 Tagen Ehe?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2010 02:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das hat in den ersten drei Lebensjahren des Kindes nichts mit Ehe zu tun. Auch unverheiratete Männern haben einen SB von 1000€ - da sind alle (seltsam) gleich (vor dem Gesetz).
Der Anspruch des Kindes ergibt sich aud der DDT, der der Km liegt sehr wahrscheinllich bei 770€. Also falls Du mehr als 2000€ bereinigtes Netto hast, so kannst Du Dich wahrscheinlich freuen - da bleibt noch was übrig.

Allerdings möchte ich nochmal an meine Beiträge zuvor erinnern, zusammengefasst in der ersten Antwort hier:

ich würde das Thema bis zum BGH durchprügeln. Es ist schlicht  nicht akzeptabel, dass 30 Tage nach der Ehelichung ihr euch auseinandergelebt habt. Du bist ist der Absicht, einen Versorger zu haben, getäuscht worden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 02:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich verweise noch einmal auf mein >>>Posting #19<<<. Natürlich kann man sich in einem solchen Fall bis zum BGH durchklagen. Aber bis dort überhaupt etwas entschieden wurde, gehen Jahre ins Land, in denen der Opener fein und pünktlich erst einmal nachehelichen Unterhalt an seine Ex bezahlt. Und diese wird den Unterhalt nicht auf ein Sparkonto legen, sondern fein verbrauchen und selbst im optimalsten Fall eines positiven BGH-Entscheides mit "Entreicherung" argumentieren: Sie hat das ganze viele Geld inzwischen guten Glaubens für ihren Lebensunterhalt ausgegeben. Dann hat der Opener 1.) Recht bekommen, 2.) eine Menge Anwalts- und Gerichtskosten aufgewendet und bekommt 3.) trotzdem nicht den zu Unrecht bezahlten Unterhalt zurück, weil man einem Nackten nicht in die Tasche fassen kann.

Ich persönlich würde da tatsächlich viel eher versuchen, mit Hilfe eines guten Anwalts das Wort "Scheinehe" in den Ring zu werfen; darauf reagieren die zuständigen Behörden nämlich ziemlich schnell. Ob und welche Auswirkungen ein solcher Spezialfall auf das Sorgerecht und den weiteren Verbleib der Mutter in Deutschland hat, sollte ein guter Anwalt ebenfalls wissen; im Rahmen der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU sollte das kein Problem sein, sofern man in der Lage ist, den eigenen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 03:26
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