OK auf PKH Basis könnte man es ja mal probieren
Hallo,
ich würde das auch so probieren. Davon ab, bei den genannten Einkommensverhältnissen und Belastungen könnte PKH realistisch sein. Ach ja, du hast vorgeschlagen dass er UV beantragt. Das bei ihm lebende Kind ist aber bereits 12 Jahre alt, das hast du sicher übersehen.
/elwu
Moin
Ach ja, du hast vorgeschlagen dass er UV beantragt. Das bei ihm lebende Kind ist aber bereits 12 Jahre alt, das hast du sicher übersehen.
Es darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UVG). Ich mag mich irren, aber das heißt für mich, das das Kind bis zu dem Monat in dem es 13 wird einen Anspruch hat.
ich würde das auch so probieren.
Das würde bedeuten, du würdest hunderte von Euronen zum Fenster herausschmeißen.
Die KM erhält 160 Euro Erwerbstätigenbonus. Dieses ist im SGB II verankert und zählt als Existensminimum. Der Erwerbstätigenbonus ist zum decken der Kosten zur Ausübung des Berufes anzusehen (Fahrtkosten Berufskleidung etc). Der "Überschuß" der dann überbleibt ist als "anrechnugsfrei" anzusehen, da er als Ansporn zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit anzusehen ist.
So erklärte es mir wenigstens mein SA.
Unterhalt ist darin nicht vorgesehen. Lediglich eine titulierte Unterhaltsverpflichtung könnte im Rahmen von SGB II § 11Abs 2 Nr. 7 geltend gemacht werden. Hierfür muß man aber nicht zwingend klagen. Beim JA eine Urkunde unterschreiben lassen und dem Amt zu übergeben sollte ausreichen. Aber auch das ist bei Müttern nicht unbedingt von Erfolg gekrönt.
Gruß
Martin
Moin Phoenix,
Es darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UVG). Ich mag mich irren, aber das heißt für mich, das das Kind bis zu dem Monat in dem es 13 wird einen Anspruch hat.
Du irrst tatsächlich: Das 12. Lebensjahr wird mit dem 12. Geburtstag vollendet. Denn die Zählung beginnt bei 0 und nicht bei 1.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin brille
Danke. Schon wieder was gelernt.
Aber das beste ist: Warum endet der Anspruch mit 12? Hierzu hab ich mal meinen "Beistand" befragt. Ab dem 12ten Lebensjahr kann das Kind einen Job ausüben (Zeitungen verteilen oder Kinder aufpassen) und somit zu seinem eigenden Lebensunterhalt beitragen.
Gruß
Martin
Moin Phoenix,
ich glaube, da liegt Dein Beistand ziemlich daneben: Dann müsste ein Kind durch solche Tätigkeiten ja (mindestens) das erwirtschaften können, was bislang an UHV bezahlt wurde. Solange die Vollzeit-Schulpflicht nicht erfüllt ist, dürfen Kinder aber nur "gelegentlich" und für "leichte Tätigkeiten" eingesetzt werden. Das kompensiert den UHV-Ausfall aber nicht.
Der Grund dürfte vielmehr darin liegen, dass Kinder in diesem Alter nicht mehr durchgehend betreuungsbedürftig sind und der Betreuungselternteil seine Berufstätigkeit entsprechend ausweiten kann. Es kann jedenfalls nicht Sache der Allgemeinheit sein, Kinder bis zur Volljährigkeit aus Steuergeldern "durchzufinanzieren".
Grüssles
Martin
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Hallo,
war heute bei meiner Anwältin. Sie wird jetzt eine Abänderungsklage einreichen. Dadurch werden auch erstmal alle Pfändungen usw. gestoppt.
Die Anwältin meint auch, dass es sinnlos ist meiner Ex eine Unterhaltsklage aufzuhalsen, da da ja sowieso momentan nichts zu holen ist.
Was mich einfach ärgert ist, dass meine Ex immer so davon kommt. Sie ist nicht unterhaltsfähig, und somit braucht sie auch nichts zahlen. Bewerben braucht sie sich auch nicht, da sie ja ein Gewerbe angemeldet hat und das erstmal zum Laufen bringen muss. Sie muss gar nichts tun, nur immer ich !
Als ich damals meine Scheidung hinter mir hatte und beim JA war, hat mir der Sachbearbeiter dort gesagt, ich solle mir gleich eine Schaufel holen und mein Grab schaufeln, denn bei drei Kindern ist es sowieso sinnlos weiterzumachen.
" Andere Männer in ihrer Lage wandern aus ". Das hat er mir so gesagt.
Gut, das tun andere Männer vielleicht . Ich will meine Kinder regelmässig sehen.
Aber momentan schiebe ich schon einen ziemlichen Frust. Das könnt ihr euch sicher vorstellen. Ich möchte, dass meiner Ex wenigstens ein wenig Druck gemacht wird und sie sich wenigstens um Arbeit bemühen sollte.
Sie hat ein Gewerbe ! Sie macht sich selbstständig ! Dass ich nicht lache. Seit 6 Monaten hat sie das nun schon und bisher angeblich keinen Cent damit verdient. Wie lange schaut sich das Arbeitsamt das eigentlich an ? Da muss doch irgendwann mal eine Grenze sein, oder ?
Ich werde jetzt mal ab, was bei meiner Neuberechnung rauskommt. Vielleicht habe ich ja Glück, und muss nicht mehr soviel bezahlen wie bisher.
Kurz noch eine Frage. Wird der Betreuungsbonus automatisch mit berechnet oder muss ich den extra beantragen ? Wie kann ich ungefähr meinen Unterhalt ausrechnen ?
Du musst sowohl den nicht erhaltenen Unterhalt für deine Tochter angeben, quasi als Eigenunterhalt, als auch den Betreuungsbonus.
Beides natürlich möglichst hoch.
Beim entgangenen Unterhalt solltest du dich auch nicht mit dem Mindestunterhalt abspeisen lassen, sondern ihn nach der gleichen Einkommensstufe ansetzen, wie für die anderen Kinder.
Wie man den Betreuungsbonus errechnet weiß ich allerdings auch nicht. Da gibt es aber auch, glaube ich, keine festen Regeln.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Entschuldigt, wenn ich vielleicht etwas begriffstutzig bin.
Also, meine Anwältin hat heute gesagt, dass sie nun eine Abänderungsklage einreichen wird.
Ich habe das so verstanden, dass nun das Gericht feststellen wird, was ich in Zukunft zu zahlen habe. Muss meine Anwältin dem Gericht sagen, dass dieses den Betreuungsbonus mit anrechnen soll oder machen die das von sich aus ?
Ich habe immer gedacht, dass meine Anwältin einfach dem Gericht mitteilt, wie die familiäre Lage bei uns ist und das Gericht dann von sich aus weiss was es zu tun hat. Kann sein dass ich immer noch etwas naiv bin, dachte aber dass das so ist.
Wenn nicht, muss ich meiner Anwältin das mit dem Betreuungsbonus noch sagen. Soweit ich aber gesehen habe in ihrer Berechnung, hat sie einfach unterstellt, dass ich eben nicht für zwei sondern für drei Kinder Unterhalt bezahlen muss und den Rest der nach Abzug meiner Fahrtkosten und Schulden übrig blieb durch drei Kinder geteilt. Da ich ja für meine Tochter nichts bekomme von meiner Ex, muss ja ich für das Kind aufkommen.
Was mich noch interessieren würde ist, ob sich der Unterhalt, den meine Ex ja momentan nicht an meine Tochter bezahlt ansammelt und später eingeklagt werden kann. Oder muss ich dazu einen titel haben ? Dass sie jetzt kein Geld hat ist schon klar, aber später könnte sie ja vielleicht mal was haben. Bekomme ich so einen Titel auch ohne Klage ?
Du musst dem Richter sagen, was er denken soll.
Du musst ihm also vorrechnen, warum und um wieviel sich der Unterhalt ändern soll, bzw. wie hoch er in Zukunft zu sein hat.
Dafür musst du das begünden und belegen. Dabei kannst du Ermessensspielräume immer zu deinen Gunsten ausdehnen.
Das mit dem KU für 3 Kinder klingt schon mal richtig, ihr dürft jedoch die verfügbare Summe nicht durch 3 gleiche Teile teilen, da deine Tochter eine Altersstufe höher ist.
Bist du eigentlich überzeugt, dass deine RAin gut ist?
Nach dem fetten Patzer vor Gericht wäre ich da skeptisch oder war sie da nicht dabei?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin DWH,
Beppo hat den Schlüsselsatz geschrieben: Du musst dem Gericht sagen, was es denken soll. In keinem Fall darfst Du Dich darauf verlassen, dass das ja die Fachleute sind, die das Recht schon in Deinem Sinne anwenden werden - das wird nicht passieren.
Deine Anwältin wird daher (sofern sie gut ist) vor allem die gesteigerte Erwerbsobliegenheit Deiner Ex darstellen. Dazu passt keine beginnende Selbständigkeit. Sie könnte hierzu möglichst plakativ das Projekt "Dadwithouthope macht sich jetzt ebenfalls selbständig und wird deshalb erst einmal keinen KU mehr zahlen können" in den Raum stellen - und dann einfach einmal die Reaktionen abwarten: Jedes Argument gegen dieses Projekt ist gleichzeitig eines für Dich. Dass das Projekt nur fiktiv ist, muss man ja nicht laut sagen. Denk dabei nicht gleich an eine Gerichtsverhandlung; auch im vorgerichtlichen Anwaltsgeplänkel kann man dem Ganzen damit schon eine gewisse Richtung geben und die Gegenseite zu Antworten provozieren, die sie eigentlich gar nicht geben wollte.
Es ist einfach nicht die richtige Zeit für Deine Ex, sich selbständig zu machen. Du (bzw. Deine Anwältin) hast es in der Hand, das richtig darzustellen. Denn das Gericht könnte durchaus dazu neigen, Deiner Ex mit einer gewissen Bewunderung zu unterstellen, sie wolle wirtschaftlich auf eigene Füsse kommen. Das wäre ungefähr das genaue Gegenteil Deiner Vermutung "Unterhaltsdrückebergerei". Übrigens: Auch für das Finanzamt muss bei einer Selbständigkeit eine echte Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein - ansonsten gilt das Ganze sehr schnell als Liebhaberei, und dann bezahlt man die Kosten dafür aus eigener Tasche.
Auf diese Weise lässt sich Deine Position durchaus verbessern. Auch wenn man Unterhalt nicht direkt gegeneinander aufrechnen darf, muss Dein Ziel sein, dass Du statt für drei Kinder faktisch nur noch für eines KU bezahlst, weil Du für das älteste gleichzeitig Bar- UND Betreuungsunterhalt erbringst. Und war da nicht auch noch die Geschichte, dass die Ex die Kids medikamentös ruhigstellen muss, um sich ihrem nicht-lukrativen Hobby "Selbständigkeit" hinzugeben?
Ein weiterer Aspekt der Abänderungsklage: Du wirst schnell feststellen, ob die Ex die Kinder liebt - oder die Kohle, die durch den Kinderbesitz reinkommt. Falls Letzteres der Fall ist, wird sie sich nach einer Unterhaltsabänderung umgucken: Das, was dann noch kommt, geht auch wirklich für die Kinder drauf; da bleibt nichts übrig - im Gegenteil. Und dann kann das Kinderbesitzen plötzlich recht unattraktiv werden: Weil es mehr kostet als es einbringt. Den Rest zeigt die Zukunft...
Grüssles
Martin
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